Bava Mezia — Blatt 49a
1wozu hält er demnach das Pfand!? Vielmehr ist unter ‘verfällt nicht’ des R. Šimo͑n b. Gamliél zu verstehen, sie verfalle nicht gänzlich, und unter ‘verfällt’ R. Jehuda des Fürsten ist zu verstehen, die Hälfte, für die er kein Pfand hat.
2Ihr Streit besteht wahrscheinlich in folgendem. R. Šimo͑n b. Gamliél ist der Ansicht, man eignedas ganze, und R. Jehuda der Fürst ist der Ansicht, man eigne nur den Gegenwart. –
3Nein, das ‘verfällt nicht’ des R. Šimo͑n b. Gamliél bezieht sich auf die Hälfte, die durch das Pfand gedeckt ist. – Demnach wäre R. Jehuda der Fürst der Ansicht, daß auch die Hälfte verfalle, die durch das Pfand gedeckt ist; wozu hält er demnach das Pfand!? – Um die Sache in Erinnerung zu behalten.
4Einst erhielt R. Kahana Geld auf Flachs, und später stieg der Flachs im Preise; als er hierauf vor Rabh kam, sprach dieser zu ihm: Gib ihn ihnen für den Betrag, den du erhalten hast, und hinsichtlich des übrigen sind es nur Worte, und bei Wortengibt es keinen Mangel an Treue.
5Es wird nämlich gelehrt: Bei Wortengibt es, wie Rabh sagt, keinen Mangel an Treue, und wie R. Joḥanan sagt, wohl einen Mangel an Treue.
6Man wandte ein: R. Jose b. Jehuda sagte: Wozu heißt es:richtiges Hin, Hin ist ja in Epha einbegriffen? Allein dies lehrt dich, daß dein ‘ja’ [hen] aufrichtig sein muß, und dein ‘nein’ aufrichtig sein muß!? Abajje erwiderte: Dies besagt, daß man nicht so mit dem Munde und anders im Herzen rede.
7Man wandte ein: R. Šimo͑n sagte: Wenn sie auch gesagt haben, durch das Gewand werde der Golddenar geeignet, nicht aber werde das Gewand durch den Golddenar geeignet, so ist dies nur die Halakha, sie sagten aber, wer die Leute vom Zeitalter der Sintflut und die Leute vom Zeitalter der Spaltung bestraft hat, werde dereinst auch den bestrafen, der sein Wort nicht hält!? –
8Hierüber [streiten] Tannaím, denn wir haben gelernt: Einst sprach R. Joḥanan b. Mathja zu seinem Sohne: Geh, miete für uns Löhner. Da ging er hin und verabredete mit ihnen Beköstigung. Als er zu seinem Vater zurückkam, sprach dieser zu ihm: Mein Sohn, selbst wenn du ihnen eine Mahlzeit gleich der des Šelomo zu seiner Zeit bereitest, hast du deiner Pflicht gegen sie nicht genügt, denn sie sind Kinder von Abraham, Jiçḥaq und Jisraél. Bevor sie noch die Arbeit anfangen, geh hin und sage ihnen: unter der Bedingung, daß ihr von mir nur Brot und Hülsenfrüchte zu beanspruchen habt.
9Wieso sagte er zu ihm, wenn man sagen wollte, bei Worten gebe es einen Mangel an Treue, daß er zurücktrete!? – Anders verhielt es sich da; die Lohnarbeiter selber hatten sich darauf nicht verlassen, denn sie wußten, daß es von seinem Vater abhänge. –
10Demnach sollte dies auch von dem Falle gelten, wenn sie mit der Arbeit bereits angefangen haben!? – Hätten sie mit der Arbeit bereits angefangen, so würden sie sich entschieden darauf verlassen haben, denn sie würden sich gesagt haben, er habe dies seinem Vater gesagt, und dieser sei damit einverstanden. –
11Kann R. Joḥanan dies denn gesagt haben, Rabba b. Bar Ḥana sagte ja im Namen R. Joḥanans, wer zu seinem Nächsten sagt: ich gebe dir ein Geschenk, könne zurücktreten. Und da er dies selbstverständlich kann, [so heißt dies:] er darf zurücktreten!? R. Papa erwiderte: R. Joḥanan pflichtet beibei einem geringfügigen Geschenke, weil man sich darauf verläßt.
12Dies ist auch einleuchtend, denn R. Abahu sagte im Namen R. Joḥanans: Wenn ein Jisraélit zu einem Leviten gesagt hat: du hast bei mir ein Kor Zehnten, so darf dieser ihn als Zehnthebefür andere Früchtebestimmen. Allerdings darf er dies, wenn du sagst, jener dürfe nicht mehr zurücktreten, wieso aber darf er dies, wenn du sagst, jener dürfe zurücktreten, es kann sich ja herausstellen, daß erUnverzehntetes ißt!? –
13Hier handelt es sich um den Fall, wenn er es bereits erhalten und ihm zur Verwahrung zurückgegeben hat. –
14Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: hat eres einem anderen Leviten gegeben, so kann dieser nur Groll gegen ihn hegen. Wieso kann er nur Groll gegen ihn hegen, wenn du sagst, in dem Falle, wenn er es von ihm bereits erhalten und ihm zur Verwahrung zurückgegeben hat; sobald er es an sich gezogen hat, hat er ja sein Eigentum bei ihm!? Vielmehr gilt dies von dem Falle, wenn er es nicht erhalten hat. Schließe hieraus.
15Einst gab jemand Geld auf Mohn, und als darauf der Mohn im Preise stieg, traten jene zurück und sprachen zu ihm: Wir haben keinen Mohn; nimm dein Geld zurück. Er nahm es aber nicht und es wurde gestohlen. Hierauf kamen sie zu Raba, und er sprach zu ihm: Da sie zu dir gesagt haben, daß du dein Geld zurücknehmen sollst, und du es nicht zurückgenommen hast, so sind sie selbstverständlich keine Lohnhüter, aber sie sind nicht einmal unentgeltliche Hüter. Die Jünger sprachen zu Raba: Sie sind ja mit dem Fluche zu belegen! Dieser erwiderte: Dem ist auch so.
16R. Papi sagte: Mir erzählte Rabina, einer von den Jüngern, namens R. Ṭaboth, manche sagen, namens R. Šemuél b. Zuṭra, der, selbst wenn man ihm alle Schätze der Welt gegeben hätte, nicht sein Wort gebrochen haben würde, sagte zu ihm: Jener Vorfall hat sich mit ihm selber zugetragen. An jenem Tage, es war spät am Vorabend des Šabbaths, saß ich da und ein Mann kam, trat in die Tür und fragte mich, ob ich Mohn zu verkaufen habe;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.