Bava Mezia — Blatt 52b

1Wenn aber mehr, so verkaufe man ihn für seinen Wert. Doch wohl, wenn er mehr als das bei der Übervorteilung festgesetzte Maß abgegriffenist!? – Nein, mehr heißt, wenn er nicht bis zum bei der Übervorteilung festgesetzten Maße abgegriffen ist; man verkaufe ihn dann für seinen Wert.

2Man wandte ein: Wieviel darf [von einer Münze] abgegriffen sein, um sie halten zu dürfen? Von einem Sela͑ bis zu einem Šeqel. Doch wohl, wenn er nach und nach abgegriffen ist!? – Nein, wenn er ins Feuer gefallen und mit einem Male reduziert worden ist.

3Der Meister sagte: Man durchloche ihn vielmehr und hänge ihn an den Hals seines Sohnes oder seiner Tochter. Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Man darf esnicht zu einem Gewichte unter anderen Gewichten herrichten, auch nicht in Bruchmetall werfen, ferner nicht durchlochen und an den Hals seines Sohnes oder seiner Tochter hängen; vielmehr muß man es zerreiben, zerschmelzen, zerschlagen oder ins Salzmeer werfen!?

4R. Elea͑zar, manche sagen, R. Hona, erwiderte im Namen R. Elea͑zars: Das ist kein Einwand; eines, wenn in der Mitte, eines wenn an der Seite.

5BIS WIE LANGE DARF MAN IHN ZURÜCKGEBEN? IN STÄDTEN, BIS MAN IHN EINEM WECHSLER GEZEIGT HABEN KANN, IN DÖRFERN, BIS ZUM VORABENDE DES ŠABBATHS. Weshalb macht er bei einem Sela͑ einen Unterschied und bei einem Gewände nicht?

6Abajje erwiderte: Die Lehre von einem Gewände bezieht sich eben auf Städte. Raba erwiderte: Hinsichtlich eines Gewandes ist jeder Mensch sachkundig, hinsichtlich eines Sela͑ aber ist nicht jeder sachkundig, vielmehr muß man ihn einem Wechsler gezeigt haben; in Städten, wo Wechsler vorhanden sind, bis man ihn einem Wechsler gezeigt haben kann, in Dörfern aber, wo kein Wechsler vorhanden ist, bis zum Vorabende des Šabbaths, wo man zum Markte geht.

7ERKENNT ER IHN &C. SELBST NACH ZWÖLF MONATEN. Wo, wenn in Städten, so sagst du ja, bis er ihn einem Wechsler gezeigt haben kann, und wenn in Dörfern, so sagst du ja, bis zum Vorabende des Šabbaths!?

8R. Ḥisda erwiderte: Er lehrt einen Akt der Frömmigkeit. – Wie ist demnach der Schlußsatz zu erklären: doch kann er nur Groll gegen ihn hegen; wer, wenn der Fromme, so nehme er ihn nicht zurück und hege gegen ihn keinen Groll, und wenn der, von dem er ihn zurückgenommen hat, wie sollte er, wenn jener ihn von ihm zurücknimmt, noch Groll gegen ihn hegen!? –

9Er meint es wie folgt: wenn einer ihn ihm aber nicht zurücknimmt, so kann er nur Groll gegen ihn hegen.

10MAN DARF EINEN SOLCHEN OHNE BEDENKEN FÜR DEN ZWEITEN ZEHNTEN GEBEN, DENN DIES VERRÄT NUR EINEN SCHLECHTEN CHARAKTER. R. Papa sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß, wer an Münzen herumtüftelt, ein schlechten Charakter heiße. Dies jedoch nur dann, wenn sie noch passierbar sind.

11Dies ist eine Stütze für Ḥizqija, denn Ḥizqija sagte: Wechselt man ihn, so wechsle man ihn nach seinem richtigen Werte, weiht mandurch ihn aus, so wird er als guter genommen. –

12Wie meint er es? – Er meint es wie folgt: obgleich man ihn, wenn man ihn wechselt, nach seinem richtigen Werte wechsle, dennoch ist er, wenn man durch ihn ausweiht, als guter anzusehen. –

13Demnach wäre Ḥizqija der Ansicht, daß man den zweiten Zehnten geringschätzig behandelndürfe, und [dem widersprechend] sagte Ḥizqija, daß, wenn der zweite Zehnt keine Peruṭa wert ist, erspreche: dieser samt seinem Fünftelsei mitausgeweiht durch das Geld der vorherigen [Ausweihung], denn man kann sein Geld nicht genau bemessen!? –

14Unter ‘guter’ ist zu verstehen: für wieviel er gutist, denn doppelt geringschätzen darf man [den Zehnten] nicht.

15Der Text. Ḥizqija sagte: Wenn der zweite Zehnt keine Peruṭa wert ist, so spreche er: dieser samt seinem Fünftel sei mitausgeweiht durch das Geld der vorherigen [Ausweihung]; denn man kann sein Geld nicht genau bemessen.

16Man wandte ein: Wegen der Hebe und der Erstlinge ist mandes Todes, beziehungsweise des Fünftelsschuldig;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.