Bava Mezia — Blatt 53a
1ferner sind sie Gemeinen verboten, sie sind Eigentum des Priesters, sie gehen unter hundert und einemauf, und sie benötigen des Händewaschensund des Sonnenunterganges. Dies gilt von der Hebe und den Erstlingen, nicht aber vom [zweiten] Zehnten.
2Aus den Worten ‘nicht aber vom Zehnten’ ist ja zu entnehmen, daß der Zehnt auch in der größeren Hälfte aufgehe. Nach der Lehre Ḥizqijas ist erja eine Sache, für die es ein Erlaubtwerdengibt und wofür es ein Erlaubtwerden gibt, verliert sich auch im Tausendfachen nicht!? –
3Woher, daß [den Worten] ‘nicht aber vom Zehnten’ zu entnehmen sei, er gehe in der größeren Hälfte auf, vielleicht, daß er überhaupt nicht aufgehe!? – Dies ist nicht anzunehmen, denn er lehrt ja (bei der Hebe) die Erschwerungen der Hebe und nicht die Erleichterungen der liebe. – Er lehrt ja aber, daß sie Eigentum des Priesters sind!? –
4Dies ist dennoch nicht einleuchtend, denn es wird ausdrücklich gelehrt, der zweite Zehnt gehe in der größeren Hälfte auf, und zwar wird dies vom zweiten Zehnten gelehrt, der keine Peruṭa wert ist, und der in Jerušalem gebracht und zurück ausgeführt wordenist. Wenn dem nun so wäre, wie Ḥizqija lehrt, so sollte man doch danach verfahren: man sollte ihndurch Geld der vorherigen [Ausweihung] mitausweihen!? – Wenn er noch nichts ausgeweiht hat. –
5Sollte er doch anderen Zehnten, den er hat, holen und sie vereinigen!? – [Verbotenes] der Tora kann nicht mit solchem nach rabbanitischer Bestimmungvereinigt werden. –
6Sollte er doch dazu Demajnehmen!? – Er könnte verleitet werden, sicher [Unverzehntetes] zu nehmen. –
7Sollte er doch zwei Peruṭas nehmen, und durch diese für anderthalb Peruṭas Zehnten ausweihen und diesendurch das übrige ausweihen!? – Du glaubst wohl, daß anderthalb Peruṭas zwei Peruṭas erfassen, nein, die eine Peruṭaerfaßt die eine Peruṭa und die andere wird überhaupt nicht erfaßt; somit bleibt das eine nach der Tora und das andere nach den Rabbanan [verboten], und [Verbotenes] der Tora kann nicht mit solchem nach rabbanitischer Bestimmung vereinigt werden. –
8Sollte er doch einen Assarnehmen!? – Er könnte veranlaßt werden, Peruṭas zu nehmen.
9«Und der in Jerušalem gebracht und zurück ausgeführt worden ist.» Weshalb denn, sollte er ihn doch zurückbringen!? – Wenn er unrein geworden ist. – Sollte er ihn doch ausweihen!? R. Elea͑zar sagte nämlich: Woher, daß man den zweiten Zehnten, wenn er unrein wird,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.