Bava Mezia — Blatt 55a
1und nicht Zwischengeheiligtessein? Dieser erwiderte: Es kann nicht Letztgeheiligtes bleiben.
2R. Aḥa aus Diphte sprach zu Rabina: Es kann ja Zwischengeheiligtes sein, somit sollte man doch das Fünftel zufügen!? Dieser erwiderte: Diesesgleicht dem Letztgeheiligten; wie beim Letztgeheiligten das Fünftel nicht zuzufügen ist, ebenso ist auch beim Zwischengeheiligten das Fünftel nicht zuzufügen.
3Mar Zuṭra, Sohn des R. Mari, sprach zu Rabina: Was veranlaßt dich, es mit dem Letztgeheiligten zu vergleichen, vergleiche es doch mit dem Erstgeheiligten!? Dieser erwiderte: Es ist einleuchtend, daß es mit dem Letztgeheiligten zu vergleichen ist, denn man vergleiche das Übertragene mit dem Übertragenen. – Im Gegenteil, es sollte doch mit dem Erstgeheiligten verglichen werden, denn man vergleiche das, dem Geheiligtes noch folgt, mit dem, dem Geheiligtes noch folgt!? –
4Wie Raba erklärt hat:das Brandopfer, das zuerst dargebrachte Brandopfer, ebenso ist auch hierbei zu erklären: dasunreine, das zuerst [geweihte] Unreine.
5Übereinstimmend mit R. Jehošua͑ b. Levi wird auch gelehrt: [Sagt jemand:] diese Kuh für diese geweihte Kuh, dieses Gewand für dieses geweihte Gewand, so ist das Heilige ausgelöstund das Heiligtum hat die Oberhand;
6[sagt er:] diese Kuh im Werte von fünf Sela͑ für diese geweihte Kuh, dieses Gewand im Werte von fünf Sela͑ für dieses geweihte Gewand, so ist das Heilige ausgelöst. Beim Erstgeheiligten ist das Fünftel zuzufügen, beim Zweitgeheiligten ist das Fünftel nicht zuzufügen.
7DIE ÜBERVORTEILUNGBETRÄGT VIER SILBERLINGE; DIE FORDERUNG MUSS ZWEI SILBERLINGE UND DAS ZUGESTANDENE EINE PERUṬA BETRAGEN.
8IN FÜNF FÄLLEN IST DER WERT EINER PERUṬA ERFORDERLICH; BEIM ZUGESTANDENEN IST DER WERT EINER PERUṬA ERFORDERLICH; EINE FRAU WIRD MIT DEM WERTE EINER PERUṬAANGETRAUT; WER HEILIGES IM WERTE EINER PERUṬA GENOSSEN HAT HAT EINE VERUNTREUUNG BEGANGEN; WER ETWAS IM WERTE EINER PERUṬA FINDET, MUSS ES AUSRUFEN; UND WER VON SEINEM NÄCHSTEN ETWAS IM WERTE EINER PERUṬA GERAUBT UND ES ABGESCHWOREN HAT, MUSS ES IHM SELBST NACH MEDIEN ZURÜCKBRINGEN.
9GEMARA. Wir haben ja bereits einmal gelernt, die Übervorteilung betrage vier Silberlinge bei den vierundzwanzig Silberlingen eines Sela͑, ein Sechstel des Wertes!? – Nötig ist das folgende: die Forderung muß zwei Silberlinge und das Zugestandene eine Peruṭa betragen. –
10Aber auch dies haben wir ja bereits gelernt: beim gerichtlichen Eide muß die Forderung zwei Silberlinge und das Zugestandene eine Peruṭa wert sein!? – Nötig ist der Schlußsatz: in fünf Fällen ist der Wert einer Peruṭa erforderlich.
11IN FÜNF FÄLLEN IST DER WERT EINER PERUṬA ERFORDERLICH &C. Sollte er doch auch lehren, die Übervorteilung müsseeine Peruṭa betragen!? R. Kahana erwiderte: Dies besagt eben, daß es keine Übervorteilung um Peruṭasgebe.
12Levi aber sagt, es gebe wohl eine Übervorteilung um Peruṭas. Demgemäß lehrte auch Levi in seiner Barajtha: In fünf Fällen ist der Wert einer Peruṭa erforderlich: bei der Übervorteilung ist der Wert einer Peruṭa erforderlich; beim Zugestandenen ist der Wert einer Peruṭa erforderlich; bei der Antrauung ist der Wert einer Peruṭa erforderlich; beim Raube ist der Wert einer Peruṭa erforderlich; und bei der Gerichtssitzungist der Wert einer Peruṭa erforderlich. –
13Weshalb lehrt es unser Autor nicht von der Gerichtssitzung!? – Er lehrt diesvom Raube. –
14Er lehrt ja aber auch vom Raube und vom Verlorenen besonders!? – Diese beide sind besonders nötig. Vom Raube, daß nämlich, wer von seinem Nächsten etwas im Vierte einer Peruṭa geraubt und es abgeschworen hat, es ihm selbst nach Medien zurückbringen müsse. Vom Verlorenen, daß nämlich, wer etwas im Werte einer Peruṭa findet, es ausrufen müsse, auch wenn es inzwischen im Werte gefallen ist. –
15Weshalb lehrt es Levi nicht vom Verlorenen? – Er lehrt dies vom Raube. –
16Er lehrt ja aber auch vom Raube und von der Gerichtssitzung besonders!? – Von der Gerichtssitzung muß dies besonders gelehrt werden, um die Ansicht R. Qaṭṭinas auszuschließen, denn R. Qaṭṭina sagte, das Gericht trete zusammen auch wegen eines Betrages unter einer Peruṭa. –
17Weshalb lehrt es Levi nicht vom Heiligen? – Er spricht nur vom Profanen und nicht vom Heiligen. –
18Unser Autor aber, der vom Heiligen wohl spricht, sollte doch auch lehren, der Zehnt werde nur im Werte einer Peruṭa [ausgelöst]!? – Nach der Ansicht desjenigen, welcher sagt: wenn das Fünftelkeine Peruṭa wert ist. – Sollte er doch lehren, das Fünftel müsse bei [der Auslösung] des Zehnten eine Peruṭa betragen!? – Er spricht nur vom Stammbetrage und nicht vom Fünftel.
19Der Text. R. Qaṭṭina sagte: Das Gericht tritt zusammen auch wegen eines Betrages unter einer Peruṭa. Raba wandte ein:Und das, wodurch er sich am Heiligen vergangen, hat, soll er ersetzen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.