Bava Mezia — Blatt 55b

1dies schließt einen Betrag von weniger als einer Peruṭa hinsichtlich der Rückgabe ein. Also nur beim Heiligen, beim Profanen aber nicht!? –

2Vielmehr, ist dies gelehrt worden, so wird es wie folgt lauten: R. Qaṭṭina sagte: Wenn das Gericht wegen eines Betrages im Werte einer Peruṭa zusammengetreten ist, so beendigen sie die Verhandlung auch wegen eines Betrages unter einer Peruṭa. Beim Beginne der Gerichtssitzung ist der Wert einer Peruṭa erforderlich, bei Beendigung der Gerichtssitzung ist der Wert einer Peruṭa nicht erforderlich.

3ES GIBT FÜNF FÜNFTEL, UND ZWAR: WER HEBE, ZEHNTHEBE, ZEHNTHEBE VOM DEMAJ, TEIGHEBEODER ERSTLINGE GEGESSEN HAT, MUSS EIN FÜNFTEL ZUFÜGEN; WER VIERJAHRSFRÜCHTEODER SEINEN ZWEITEN ZEHNTEN AUSLÖST, MUSS DAS FÜNFTEL ZUFÜGEN; WER SEIN HEILIGES AUSLÖST, MUSS EIN FÜNFTEL ZUFÜGEN; WER VOM HEILIGEN IM WERTE EINER PERUṬA GENOSSEN HAT, MUSS EIN FÜNFTEL ZUFÜGEN; WER SEINEM NÄCHSTEN ETWAS IM WERTE EINER PERUṬA GERAUBT UND ES IHM ABGESCHWOREN HAT, MUSS EIN FÜNFTEL ZUFÜGEN.

4GEMARA. Raba sagte: R. Elea͑zar wandte hinsichtlich der Zehnthebe vom Demaj ein: Haben denn die Weisen für ihre Worte eine ebensolche Festigunggetroffen, wie bei solchen der Tora!?

5R. Naḥman erwiderte im Namen Šemuéls: Hier ist die Ansicht R. Meírs vertreten, welcher sagt, die Weisen haben für ihre Worte eine ebensolche Festigung getroffen, wie bei solchen der Tora. Es wird nämlich gelehrt: Wenn jemand einen Scheidebrief aus dem Überseelande gebracht und zu ihr nicht gesagt hat: er ist vor mir geschrieben und vor mir unterschrieben worden, so muß ersie entfernen, und das Kindist ein Hurenkind – so R. Meír. Die Weisen sagen, das Kind sei kein Hurenkind. Was mache er nun? Er nehme ihn ihr ab, gebe ihn ihr vor zwei Zeugen und sage: er ist vor mir geschrieben und vor mir unterschrieben worden. –

6Sollte sie denn, weil er zu ihr nicht gesagt hat: er ist vor mir geschrieben und vor mir unterschrieben werden, nach R. Meír entfernt werden und das Kind ein Hurenkind sein!? – Freilich, R. Meír vertritt hierbei seine Ansicht, denn R. Hamnuna sagte im Namen U͑las: R. Meír sagte: wer vom Gepräge abweicht, das die Weisen bei der Scheidung geprägt haben, muß sie entfernen, und das Kind ist ein Hurenkind.

7R. Šešeth wandte ein: Man darf eseintauschen: Silber auf Silber, Kupfer auf Kupfer, Silber auf Kupfer und Kupfer auf Früchte, und man löse die Früchte wieder aus – so R. Meír; die Weisen sagen, man bringe die Früchte nach Jerušalem und esse sie da.

8Darf man denn Silber auf Kupfer eintauschen, wir haben ja gelernt: Wenn ein Sela͑ vom zweiten Zehnten sich mit einem von Profanem vermischt hat, so bringe man für einen Sela͑ Scheidemünze und spreche: Der Sela͑ vom zweiten Zehnten, wo er sich auch befindet, sei durch dieses Geld ausgeweiht. Sodann wähle man den besseren von ihnen und weihe sie durch diesenaus.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.