Bava Mezia — Blatt 56b
1BEI HEILIGEM, FÜR DAS [DER EIGENTÜMER] HAFTBARIST, GEBE ES EINE ÜBERVORTEILUNG, UND FÜR DAS ER NICHT HAFTBARIST, GEBE ES KEINE ÜBERVORTEILUNG. R. JEHUDA SAGT, AUCH WENN JEMAND EINE TORAROLLE, EIN VIEH ODER EINE PERLE VERKAUFT, GEBE ES HIERBEI KEINE ÜBERVORTEILUNG. MAN ERWIDERTE IHM: SIE LEHRTEN DIES NUR VON JENEN.
2GEMARA. Woher dies? – Die Rabbanan lehrten:Wenn du etwas an deinen Nächsten verkaufst, oder etwas aus der Hand deines Nächsten kaufst, was aus einer Hand in die andere Hand kommt; ausgenommen sind Grundstücke, die nicht beweglich sind; ausgenommen sind Sklaven, die Grundstücken gleichen; und ausgenommen sind Schuldscheine, denn es heißt: wenn du etwas verkaufst, was an sich verkauft und an sich gekauft wird, jedoch nicht Schuldscheine, die nicht an sich verkauft und an sich gekauft werden, sondern nur als Beweisstück dienen.
3Hieraus folgerten sie, daß, wenn jemand Schuldscheine an einen Gewürzkrämer verkauft, es hierbei eine Veruntreuung gebe. – Selbstverständlich!? – Dies schließt die Ansicht R. Kahanas aus, welcher sagt, es gebe keine Veruntreuung um Peruṭas; er lehrt uns also, daß es wohl eine Veruntreuung um Peruṭas gebe. Heiliges, denn die Schrift sagt:deinen Bruder, deinen Bruder, nicht aber das Heiligtum.
4Rabba b. Mamal wandte ein: Ist denn überall, wo es ‘Hand’ heißt, die wirkliche Hand zu verstehen, es heißt ja:und er nahm sein ganzes Land aus seiner Hand, ist etwa zu verstehen, er hielt sein ganzes Land in seiner Hand!? Vielmehr ist sein Besitz zu verstehen, ebenso ist auch hier sein Besitz zu verstehen. –
5Ist etwa, wo es ‘Hand’ heißt, nicht die wirkliche Hand zu verstehen, es wird ja gelehrt:wenn es in seiner Hand gefunden wird; ich weiß dies nur von seiner Hand, woher dies von seinem Dache, seinem Hofe und seinem Gehege? Es heißt: finden, gefunden, in jedem Falle.
6Also nur weil der Allbarmherzige finden, gefunden geschrieben hat, wenn aber nicht, würde man gesagt haben, überall, wo es ‘Hand’ heißt, sei die wirkliche Hand zu verstehen. Ferner wird gelehrt:Er soll ihr in die Hand geben; ich weiß dies nur von ihrer Hand, woher dies von ihrem Dache, ihrem Hofe und ihrem Gehege? Es heißt: er soll geben, auf jede Weise. Also nur weil der Allbarmherzige geschrieben hat: er soll geben, wenn aber nicht, würde man gesagt haben, überall, wo es ‘Hand’ heißt, sei die wirkliche Hand zu verstehen.
7Vielmehr ist überall, wo es ‘Hand’ heißt, die wirkliche Hand zu verstehen, nur ist es dortanders, wo diese Auffassung nicht möglich ist, sondern nur der Besitz zu verstehen ist.
8R. Zera fragte: Gibt es eine Übervorteilung bei der Miete oder nicht: der Allbarmherzige spricht vom Verkaufe aber nicht von der Miete, oder aber gibt es hierbei keinen Unterschied? Abajje sprach zu ihm: Heißt es denn, der Verkauf müsse ein dauernder sein, es wird ja nur vom Verkaufe allgemein gesprochen, und für den betreffenden Tag gilt auch diese als Verkauf.
9Raba fragte: Wie verhält es sich mit in den Boden gesäetem Weizen, gibt es bei diesem eine Übervorteilung oder nicht: ist es ebenso als hätte er ihn in einen Krug getan, somit gibt es bei diesem eine Übervorteilung, oder verliert er sich gegenüber dem Ackerboden? –
10In welchem Falle, wollte man sagen, wenn er behauptet, sechs ausgesäet zu haben, und Zeugen gekommen sind und bekunden, er habe nur fünf ausgesäet, so sagte ja Raba, wer nach Maß, Gewicht oder Zahl gekauft hat, könne zurücktreten, auch wenn die Übervorteilung das festgesetzte Maß nicht erreicht!? –
11Vielmehr, wenn er behauptet, er habe soviel ausgesäet, wie nötig ist, und es sich herausstellt, daß er nicht soviel ausgesäet hat, wie nötig ist; gibt es hierbei eine Übervorteilung oder gibt es hierbei keine Übervorteilung: ist es ebenso, als würde er ihn in einen Krug getan haben, somit gibt es hierbei eine Übervorteilung, oder verliert er sich gegenüber dem Ackerboden?
12Schwört man dieserhalb oder schwört man dieserhalb nicht: ist es ebenso, als würde er ihn in einen Krug getan haben, somit muß man dieserhalb schwören, oder verliert er sich gegenüber dem Ackerboden, somit schwört mandieserhalb nicht.
13Wird er durch die Schwingegarbe erlaubt oder nicht? – In welchem Falle: hat er gekeimt, so haben wir es ja gelernt, hat er nicht gekeimt, so haben wir es ja ebenfalls gelernt. Wir haben nämlich gelernt: Haben sievor der Darbringung der Schwingegarbe gekeimt, so werden sie durch die Schwingegarbe erlaubt, wenn aber nicht, so sind sie bis zur nächsten Schwingegarbe verboten. –
14In dem Falle, wenn man ihn vor der Darbringung der Schwingegarbe gemäht und gesäet hat und darauf die Schwingegarbe dargebracht worden ist und er vor der Darbringung der Schwingegarbe nicht gekeimt hat.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.