Bava Mezia — Blatt 60a

1GESCHWEIGE DENN NEUE UNTER ALTE.

2IN WIRKLICHKEIT SAGTEN SIE ABER, DASS MAN BEIM WEINE ERLAUBT HAT, SCHWEREN MIT LEICHTEMZU MISCHEN, WEIL MAN IHN DADURCH BESSER MACHT. MAN DARF DIE WEINHEFE NICHT UNTER DEN WEIN MISCHEN, WOHL ABER DARF ER IHMSEINE HEFEMITGEBEN.

3WENN EINEM WASSER IN SEINEN WEIN BEIGEMISCHT WORDEN IST, SO DARF ER IHN NICHT IM LADEN AUSHÖKERN, ES SEI DENN, DASS ER ES [DEM KÄUFER] MITTEILT; EINEM HÄNDLER [VERKAUFE ER IHN] NICHT, SELBST WENN ER ES IHM MITTEILT, DENN DIESER [KAUFT IHN] NUR, UM DAMIT ZU BETRÜGEN. IN ORTEN, WO ES ÜBLICH IST, DEM WEINE WASSER BEIZUMISCHEN, DARF MANDIES.

4EIN HÄNDLER DARF AUS VERSCHIEDENEN TENNEN KAUFEN UND IN EINEN SPEICHER BRINGEN, AUS FÜNF KELTERN, UND IN EIN FASS GIESSEN, NUR DARF ER DIE MISGHUNG NICHT BEABSICHTIGEN.

5GEMARA. Die Rabbanan lehrten: Selbstverständlich darf man nicht beimischen, wenn die neuen zu vierund die alten zu drei [verkauft werden], aber auch wenn die neuen zu drei und die alten zu vier [verkauft werden], ist diesverboten, weil mancher sie alt werden lassen will.

6IN WIRKLICHKEIT SAGTEN SIE ABER, DASS MAN BEIM WEINE ERLAUBT HAT, SCHWEREN MIT LEICHTEM ZU MISCHEN, WEIL MAN IHN DADURCH BESSER MACHT. R. Elea͑zar sagte: Diesbesagt, wenn es irgendwo heißt: in Wirklichkeit sagten sie, so ist dies eine Halakha.

7R. Naḥman sagte: Dies lehrten sie von dem Falle, wenn er sich noch in der Kelter befindet. –

8Jetzt mischt man ihn ja aber auch außerhalb der Kelter!? R. Papa erwiderte: Man weiß dies und verzeihtes. R. Aḥa, Sohn des R. Iqa, erklärte: Dies nach R. Aḥa, denn es wird gelehrt: R. Aḥa erlaubt diesbei einer Sache, die gekostet wird.

9MAN DARF DIE WEINHEFE NICHT UNTER DEN WEIN MISCHEN, WOHL ABER DARF ER IHM SEINE HEFE MITGEBEN. Du sagtest ja aber im Anfangsatze, daß man überhaupt nichts beimischen dürfe!? Wolltest du erwidern, unter ‘darf er ihm seine Hefe mitgeben’ sei zu verstehen, er teile es ihm mit, so ist ja, wenn es im Schlußsatze heißt, daß man ihn im Laden nicht aushökern dürfe, es sei denn, daß er es [dem Käufer] mitteilt, und einem Händler nicht, selbst wenn man es ihm mitteilt, der Anfangsatz zu verstehen, selbst wenn man ihm es mitteilt!?

10R. Jehuda erwiderte: Er meint es wie folgt: man darf Hefe von gestrigem [Weine] nicht in heutigen, und von heutigem nicht in gestrigen mischen, wohl aber darf er ihm seine Hefebeimischen. Ebenso wird auch gelehrt: R. Jehuda sagte: Wenn jemand für seinen Nächsten Wein umgießt, so mische er nicht [Hefe] von gestrigem [Weine] in heutigen oder von heutigem in gestrigen, wohl aber darf er von gestrigem in gestrigen und von heutigem in heutigen mischen.

11WENN EINEM WASSER IN SEINEN WEIN BEIGEMISCHT WORDEN IST, SO DARF ER IHN NICHT IM LADEN AUSHÖKERN, ES SEI DENN, DASS ER ES [DEM KÄUFER] MITTEILT &C. Einst holte man Raba Wein aus dem Laden; darauf verdünnte er ihn und kostete ihn, er war aber nicht schmackhaft. Da schickte er ihn dem Krämer zurück. Abajje sprach zu ihm: Wir haben ja gelernt, man dürfe ihn nicht an einen Händler verkaufen, auch wenn man es ihm mitteilt!? Dieser erwiderte: Bei meiner Mischung ist dieszu merken. Wolltest du erwidern, er kann [Wein] zufügen, ihn kräftiger machen und verkaufen, so hat ja die Sache überhaupt kein Ende.

12IN ORTEN, WO ES ÜBLICH IST, DEM WEINE WASSER BEIZUMISCHEN, DARF MAN DIES. Es wird gelehrt: Die Hälfte, ein Drittel oder ein Viertel. Rabh sagte: Sie lehrten dies von dem Falle, wenn er sich noch in der Kelter befindet.

13R. JEHUDA SAGT, EIN KRÄMER DARF NICHT ROSTÄHREN UND NÜSSE AN DIE KINDER VERTEILEN, WEIL ER SIE DADURCH ZU IHM ZU KOMMEN ANLOCKT; DIE WEISEN ERLAUBEN DIES. MAN DARF NICHT DEN PREIS VERDERBEN; DIE WEISEN SAGEN, ER SEI ZUM GUTEN GEDACHT.

14MAN DARF KEINE GRAUPEN VERLESEN– SO ABBA ŠAÚL; DIE WEISEN ERLAUBEN DIES. SIE PFLICHTEN ABER BEI, DASS MAN NICHT DEN HAUFEN NUR VON OBENAUF VERLESEN DARF, WEIL MAN DADURCH NUR DAS AUGE BETRÜGT. MAN DARF WEDER MENSCHEN NOCH TIERE NOCH GERÄTE AUFPUTZEN.

15GEMARA. Was ist der Grund der Rabbanan? – Weil er sagen kann: ich verteile Nüsse, verteile du Pflaumen.

16MAN DARF NICHT DEN PREIS VERDERBEN; DIE WEISEN SAGEN, ER SEI ZUM GUTEN GEDACHT. Was ist der Grund der Rabbanan? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.