Bava Mezia — Blatt 61a
1und da dies vom Geldzins nicht nötig ist, denn es heißt bereits:du sollst von deinem Bruder nicht Zinsen nehmen, so beziehe man es auf den Wucher beim Gelde.
2Ich weiß diesnur vom Schuldner, woher dies vom Gläubiger?
3Beim Schuldner wird [das Wort] Zins gebraucht und beim Gläubiger wird [das Wort] Zins gebraucht, wie nun hinsichtlich des beim Schuldner genannten Zinses zwischen Geld und Nahrungsmitteln, zwischen Zins und Wucher nicht unterschieden wird, ebenso ist auch hinsichtlich des beim Gläubiger genannten Zinses zwischen Geld und Nahrungsmitteln, zwischen Zins und Wucher nicht zu unterscheiden. Woher, daß auch alles andere einbegriffen ist? Es heißt: alles andere, das man auf Zins leihen kann.
4Rabina sagte: Weder vom Zins bei Nahrungsmitteln noch vom Wucher beim Gelde ist ein Schriftversnötig. Würde es geheißen haben: du darfst ihm dein Geld nicht auf Zins geben, und deine Nahrungsmittel auf Wucher nicht gehen, so würde man es soausgelegt haben, da es aber heißt: du darfst ihm nicht geben dein Geld auf Zins, und um Wucher deine Nahrungsmittel nicht geben, so lese man wie folgt: du darfst ihm nicht geben dein Geld auf Zins und auf Wucher, und: auf Zins und auf Wucher deine Nahrungsmittel nicht geben. –
5Der Autor folgert dies ja aber durch eine Wortanalogie!? –
6Er meint es wie folgt: wenn der Schriftvers nicht diesen Wortlaut hätte, würde man dies durch eine Wortanalogie gefolgert haben; da nun aber der Schriftvers diesen Wortlaut hat, so ist die Wortanalogie nicht nötig. – Wozu ist nun die Wortanalogie nötig? – Wegen des Schriftverses: Zins von allem, anderen, das man auf Zins leihen kann, der beim Gläubiger nicht geschrieben steht.
7Raba sagte: Wozu schrieb der Allbarmherzige besonders ein Verbot des Wuchers, ein Verbot des Raubes und ein Verbot der Übervorteilung?
8Dies ist nötig. Würde der Allbarmherzige nur das Verbot des Wuchers geschrieben haben, [so könnte man glauben,] weil dies ein Novum ist, denn das Verbot erstreckt sich sogar auf den Schuldner.
9Würde der Allbarmherzige nur das Verbot des Raubes geschrieben haben, [so könnte man glauben,] weil dies durch Gewalt erfolgt, nicht aber sei die Übervorteilung [verboten].
10Und würde der Allbarmherzige nur das Verbot der Übervorteilung geschrieben haben, [so könnte man glauben,] weil eres nicht weiß, um darauf verzichten zu können. –
11Allerdings ist eines von einem nicht zu folgern, aber eines von zweien könnte ja gefolgert werden!? – Welches sollte gefolgert werden? – Sollte der Allbarmherzige das Verbot des Wuchers nicht geschrieben und man würde es von den anderen gefolgert haben. – Wohl gilt dies von den anderen, weil es ohne seinen Willen erfolgt, während es beim Wucher mit seinem Willen erfolgt. –
12Sollte doch der Allbarmherzige das Verbot der Übervorteilung nicht geschrieben und man würde es von den anderen gefolgert haben. – Wohl gilt dies von den anderen, weil es nicht auf geschäftlichem Wege erfolgt ist. –
13Vielmehr, sollte der Allbarmherzige das Verbot des Raubes nicht geschrieben und man würde es von den anderen gefolgert haben. Wollte man erwidern: wohl gilt dies vom Wucher, weil es ein Novum ist, so beweist die Übervorteilung [das Entgegengesetzte.
14Wollte man erwidern:] wohl gilt dies von der Übervorteilung, weil er es nicht weiß, um darauf verzichten zu können, so beweist der Wucher [das Entgegengesetzte].
15Die Replikation wiederholt sich nun: die Eigenheit des einen gleicht nicht der Eigenheit des anderen, und die Eigenheit des anderen gleicht nicht der Eigenheit des einen; das Gemeinsame bei ihnen ist, daß er ihn beraubt, somit ist auch der Raub einzubegreifen. –
16Ich will dir sagen, dem ist auch so. – Wozu ist nun das Verbot des Raubes nötig? – Wegen der Zurückhaltung des Arbeitslohnes.
17Von der Zurückhaltung des Arbeitslohnes heißt es ja ausdrücklicheren :den Lohn eines armen und dürftigen Lohnarbeiters sollst du nicht zurückhalten!? – Damit man dieserhalb zwei Verbote begehe. –
18Sollte er es doch auf Wucher und Übervorteilung beziehen, damit man dieserhalb zwei Verbote begehe!? –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.