Bava Mezia — Blatt 64b
1Dies ist ja dem Gewinne nahe und dem Verlustefern!? Dieser erwiderte: Da er (Steigen und) Fallen des Preises übernommen hat, so ist es nahe für diesen und für jenen.
2WER SEINEM NÄCHSTEN [GELD] GEBORGT HAT, DARF NICHT UMSONST IN SEINEM HOFE WOHNEN, AUCH NICHT UNTER PREIS MIETEN, WEIL DIES WUCHER IST.
3GEMARA. R. Joseph b. Minjomi sagte im Namen R. Naḥmans: Obgleich sie gesagt haben, wer im Hofe seines Nächsten ohne dessen Wissen wohnt, brauche ihm keine Miete zu zahlen, so muß er ihm aber, wenn er ihm Geld geborgt hat, wohl Miete zahlen. – Was Neues lehrt er uns da, wir haben ja gelernt, wer seinem Nächsten [Geld] geborgt hat, dürfe nicht umsonst in seinem Hofe wohnen, auch nicht unter Preis mieten, weil dies Wucher ist!? –
4Aus unserer Mišna könnte man entnehmen, dies gelte nur von einem Hofe, der vermietet zu werden pflegt, und einem Manne, der zu mieten pflegt, nicht aber von einem Hofe, der nicht vermietet zu werden pflegt, und einem Manne, der nicht zu mieten pflegt, so lehrt er uns.
5Manche lesen: R. Joseph b. Minjorni sagte im Namen R. Naḥmans: Obgleich sie gesagt haben, wer im Hofe seines Nächsten ohne dessen Wissen wohnt, brauche ihm keine Miete zu zahlen, so muß er ihm aber, wenn [dieser zu ihm gesagt hat:] borge mir [Geld] und wohne in meinem Hofe, wohl Miete zahlen.
6Nach demjenigen, der ‘geborgt hat’ liest, gilt dies um so mehr von dem Falle, wenn dieser ‘borge mir’ [gesagthat] ; und nach demjenigen, der ‘borge mir’ liest, gilt dies nicht von dem Falle, wenn er ihm geborgt hat, denn da er es ihm von vornherein nicht in dieser Absicht geborgt hat, so ist nichts dabei.
7R. Joseph b. Ḥama ließ Sklaven von Leuten, die ihm Geld schuldeten, ergreifen und sie zur Arbeit anhalten. Da sprach sein Sohn Rabba zu ihm: Wieso tut der Meister dies!? Dieser erwiderte: Ich bin der Ansicht R. Naḥmans, denn R. Naḥman sagte, ein Sklave sei nicht einmal das Brot seines Baucheswert.
8Jener entgegnete: R. Naḥman sagte es ja nur von solchen gleich seinem Sklaven Daro, der sich in den Wirtshäusern herumtreibt, sagte er es etwa auch von anderen Sklaven!? Dieser erwiderte: Ich bin der Ansicht des R. Daniél b. R. Qaṭṭina, der im Namen Rabhs lehrte: Wer einen fremden Sklaven ergreift und ihn zur Arbeit anhält, ist frei,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.