Bava Mezia — Blatt 66a
1Dies sind nichts weiter als leere Worte. R. Aši sprach zu Amemar: Du sagst wohl aus dem Grunde, daß es nichts weiter als leere Worte sind, weil der Käufer dies vereinbaren sollte, während es hierbei der Verkäufer versprochen hat.
2Die Barajtha aber lehrt, wenn [der Käufer] sagt: sobald du Geld hast, gebe ich es dir zurück, sei es erlaubt, weil der Verkäufer esvereinbaren sollte, und nicht der Verkäufer, sondern der Käufer es vereinbart hat,
3und auf unsere Frage, welchen Unterschied es zwischen dem Anfangsatze und dem Schlußsatze gebe, erwiderte Raba, im Schlußsatze machte [der Käufer] es von seinem Belieben abhängig. Nur weil er es von seinem Belieben abhängig macht, wenn er es aber nicht von seinem Belieben abhängig macht, sagen wir nicht, es seien nur leereWorte!?
4Dieser erwiderte: [Jene Erklärung] lautet: es ist ebenso, als würde er es von seinem Belieben abhängig gemacht haben.
5Einst schrieb ein Sterbender einen Scheidebrieffür seine Frau, und als sie ihn stöhnen und seufzen hörte, sprach sie zu ihm: Weshalb seufzest du, wenn du aufstehst, bin ich dein. Darauf entschied R. Zebid, daß dies nur leere Wortesind.
6R. Aḥa aus Diphte sprach zu Rabina : Welche Bedeutung hätte dies denn, auch wenn es keine leeren Worte wären; ist denn der Scheidebrief von ihrer Bedingung abhängig, er ist ja von seiner Bedingungabhängig!? – Man könnte glauben, er selber habe bei der Übergabe des Scheidebriefes [die Gültigkeit] von ihrer Bedingung abhängig gemacht, so lehrt er uns.
7WENN JEMAND EINEM [GELD] AUF SEIN FELD BORGT. R. Hona sagte: Wennbei der Übergabe des Geldes, so hat er alles geeignet, wenn aber nach Übergabe des Geldes, so hat er nur im Betrage seines Geldes geeignet. R. Naḥman aber sagte, auch wenn nach der Übergabe des Geldes, habe er alles geeignet.
8Einst traf R. Naḥman beim Exilarchen eine Entscheidung nach seiner Ansicht; da zerriß R. Jehuda den Schein. Darauf sprach der Exilarch zu ihm : R. Jehuda hat deinen Schein zerrissen! Dieser erwiderte: Hat ihn etwa ein Kind zerrissen, ein bedeutender Mann hat ihn ja zerrissen; wahrscheinlich hat er einen Grund gehabt, ihn zu zerreißen.
9Manche lesen: Dieser erwiderte: Ein Kind hat ihn zerrissen, denn in Gerichtsangelegenheiten gilt mir gegenüber jeder alsKind.
10Später sagte R. Naḥman : Auch wenn bei der Übergabe des Geldes habe er nichts geeignet. Raba wandte gegen R. Naḥman ein : Wenn du es mir von jetzt bis nach drei Jahren nicht bezahlst, gehöre es mir, so gehört es ihm!?
11Dieser erwiderte: Ich war der Ansicht, die Zusagesei bindend, Minjorni aber sagt, die Zusage sei nicht bindend. –
12Gegen Minjomi ist ja aus der Mišna ein Einwand zu erheben!? – Wenn du willst, sage ich : die Mišna vertritt die Ansicht R. Joses, welcher sagt, die Zusage sei bindend;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.