Bava Mezia — Blatt 66b

1wenn du aber willst, sage ich: wenn er zu ihm gesagt hat: eigne es von jetzt ab.

2Mar Januqa und Mar Qašiša, Söhnedes R. Ḥisda, sprachen zu R. Aši: Die Nehardee͑nsersagten folgendes im Namen R. Naḥmans: Durch die Zusage eignet er es zur Frist, vor der Frist aber nicht.

3Er entgegnete ihnen: Man eignet ja alles erst zur Frist und nicht vor der Frist!?

4Vielleicht wollt ihr folgendes sagen: trifft er ihnvor Ablauf der Frist und sagt zu ihm: eigne es, so eignet er es, wenn aber nach Ablauf der Frist und zu ihm sagt: eigne es, so eignet er es nicht, weil er es zu ihm nur aus Schamsagt.

5Dies ist aber nichts; auch wenn innerhalb der Frist, eignet er es nicht, denn er sagte ihm nur deshalb : eigne es, damit er ihn, wenn die Frist heranreicht, nicht dränge.

6R. Papa sagte : Zuweilen erfolgt durch die Zusage eine Aneignung und zuweilen erfolgt dadurch keine Aneignung. Wenn er ihnbeim Mettrinken antrifft, so eigneter es, wenn er ihn aber beim Herumsuchen nach Geld antrifft, so eignet eres nicht.

7R. Aḥa aus Diphte sprach zu Rabina: Vielleicht trinkt er nur, um seinen Kummerzu vertreiben; oder vielleicht hat jemand ihm Geld versprochen!? Vielmehr, erklärte Rabina, wenn jener auf das Geld genauachtete, so hat er es entschieden geeignet.

8R. Aḥa aus Diphte sprach zu Rabina : Vielleicht tat er dies, damit seine Grundstücke nicht im Preise sinken!? Vielmehr, erklärte R. Papa, wenn jener auf seine Grundstückeachtet, so hat er es entschieden geeignet.

9Ferner sagte R. Papa: Obgleich die Rabbanan gesagt haben, er eigne es durch die Zusagenicht, so gilt es dennoch als Hypothek, um davon [seine Schuld] einzufordern.

10R. Hona, Sohn des R. Nathan, sprach zu R. Papa: Sagte er denn zu ihm: eigne davon den Betrag deiner Forderung!? Mar Zuṭra, Sohn des R. Mari, sprach zu Rabina: Auch wenn jener zu ihm gesagt hat: eigne davon den Betrag deiner Forderung, ist dies ja schließlich nur eine Zusage, und durch die Zusage erfolgt ja keine Aneignung!? –

11Auf welchen Fall bezieht sich nun die Lehre R. Papas, es sei eine Hypothek? – Wenn er zu ihm gesagt hat: Du sollst nur davon Zahlung erhalten.

12Einst verkaufte jemand an seinen Nächsten ein Grundstück mit Haftung, und dieser sprach zu ihm: Wenn man es mir abnehmen sollte, so leistest du mir Ersatz mit dem besten deiner [Grundstücke], Jener erwiderte: Mit dem besten nicht, da ich es für mich behalten will, aber mit einem anderen guten, das ich habe. Später nahm man es ihmab, und darauf kam ein Strom und zerstörte jenem das beste.

13Hierauf wollte R. Papa entscheiden: er versprach ihm gutes, und dieses ist ja vorhanden.

14Da sprach R. Aḥa aus Diphte zu Rabina: Er kann ihm erwidern: ich habe dir gutes versprochen, als ich noch besseres hatte, jetzt aber ist das gute an Stelle des besten getreten.

15Rabh b. Šaba hatte von R. Kahana Geld zu erhalten; da sprach dieser zu ihm : Falls ich dir nicht bis zu diesem Tage bezahle, kannst du es von diesem Weineeinfordern. Darauf wollte R. Papa entscheiden: wenn wir sagen, durch die Zusage erfolge keine Zusicherung, so gilt dies nur bei Grundstücken, da sie nicht zum Verkaufe bestimmt sind, Wein aber, der zum Verkaufe bestimmt ist, gilt als Bargeld.

16Da sprach R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑, zu R. Papa : Folgendes sagten wir im Namen Rabas: wenn esvon einem ‘falls’abhängig gemacht wird, so eignet er es nicht.

17R. Naḥman sagte : Da nun die Weisen gesagt haben, durch die Zusage erfolge keine Aneignung, so muß das Grundstück zurückgegeben werdenund müssen die Früchte zurückgegeben werden. – Demnach wäre R. Naḥman der Ansicht, der irrtümliche Verzichtgelte nicht als Verzicht,

18und dem widersprechend wurde gelehrt: Wer die Früchte einer Dattelpalme an seinen Nächsten verkaufthat, kann, wie R. Hona sagt, bevor diese auf die Welt gekommen sind, zurücktreten, wenn sie aber bereits auf die Welt gekommen sind, nicht mehr zurücktreten ; R. Naḥman aber sagt, er könne zurücktreten, auch wenn sie bereits auf die Welt gekommen sind.

19Hierzu sagte R. Naḥman, er pflichte bei, daß, wenn [der Käufer die Früchte] bereits verzehrt hat, man sieihm nicht mehr abnehmen könne!? – Da ist es ein Kaufgeschäft, hierbei aber ein Leihgeschäft.

20Raba sagte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.