Bava Mezia — Blatt 67a

1Ich saß dannvor R. Naḥman und wollte gegen ihn einen Einwand erheben aus der [Lehre von der] Übervorteilung, er aber merkte es und verwies mich auf [die Lehre von der] Sterilen. Bei der Übervorteilung ist der Verzicht, da er irrtümlicherfolgt, kein Verzicht. Er aber verwies auf die Lehre von der Sterilen, bei der der Verzicht ebenfalls irrtümlich erfolgt, und dennoch als Verzicht gilt.

2Wir haben nämlich gelernt: Die Weigerungserklärende, die zweitgradig Inzestuöseund die Sterile erhaltenkeine Morgengabenoch den Fruchtgenußnoch Unterhalt noch die abgetragenenKleider.

3Dies ist aber nichts; weder ist gegen ihn [von der Lehre] von der Übervorteilung ein Einwand zu erheben noch ist die [Lehre von der] Sterilen eine Stütze für ihn.

4Von [der Lehre von] der Übervorteilung ist kein Einwand gegen ihn zu erheben, denn er wußte ja nicht, daß eine Übervorteilung vorhanden ist, um verzichtenzu können; die [Lehre von der] Sterilen ist keine Stütze für ihn, denn es ist ihr lieb, als verheiratet zu gelten.

5Einst sagte eine Frau zu einem Manne, daß er gehe und für sie Ackerboden von ihrem Verwandten kaufe; da ging er und kaufte ihn für sie. [Der Verkäufer] sprach zu ihm : Wenn ich Geldhabe, gibt sie es mir aber zurück. Dieser erwiderte: Du und jeneseid ja Geschwister.

6Hierauf entschied Rabba b. R. Hona: Wenn jemand sagt: du und jene seid Geschwister, so hat dieser sich darauf verlassenund ihm das Grundstück nicht zugeeignet. –

7Das Grundstück geht nun zurück, wie verhält es sich aber mit den Früchten: gelten sie als ausbedungener Wucher und können durch das Gericht eingefordert werden, oder aber gelten sie als Halbwucher und können nicht eingefordert werden?

8Rabba b. R. Hona erwiderte: Es ist einleuchtend, daß sie als Halbwucher gelten und nicht durch das Gericht eingefordert werden können. Ebenso sagte auch Raba, sie gelten als Halbwucher und können nicht durch das Gericht eingefordert werden.

9Abajje fragte Raba: Wie verhält es sich mit einem Pfande : ist da der Grund, weil er es nicht vereinbart hat, und auch hierbei hat er es nicht vereinbart, oder aber : da ist es ein Kaufgeschäft, hierbei aber ein Leihgeschäft.

10Dieser erwiderte: Da aus dem Grunde, weil er es nicht vereinbart hat, und auch hierbei hat er es nicht vereinbart.

11R. Papi sagte: Rabina traf eine Entscheidung gegen die Ansicht des Rabba b. R. Hona, indem er die Früchte schätzen und sie [dem Käufer] abnehmen ließ.

12Mar, Sohn des R. Joseph, sagte im Namen Rabas : In Orten, wo das verpfändete [Grundstück] zurückgegebenwird, wird es, wenn [der Gläubiger] davon im Betrage des Darlehens genossenhat, zurückgegeben,

13hat er aber mehr genossen, so wird ihm [der Überschuß] nicht abgenommen, und man übertrage ihn auch nicht von einem Schuldscheine auf einen anderen.

14Bei Waisenwird es, wenn er davon im Betrage der Schuld genossen hat, zurückgegeben, wenn er mehr genossen hat, ihm [der Überschuß] abgenommen und auch von einem Schuldscheine auf einen anderen übertragen.

15R. Aši sagte: Da du nun ausgeführt hast, wenn er mehr genossen hat, nehme man es ihm nicht ab, so wird [das Grundstück] ohne Zahlung nicht zurückgegeben, auch wenn er davon im Betrage der Schuld genossen hat. Die Rückgabe ohne Zahlung ist nämlich eine Rückforderung, während dies nur Halbwucher ist, und Halbwucher durch das Gericht nicht zurückgefordert werden kann.

16R. Aši traf eine Entscheidung bei minderjährigen Waisen

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.