Bava Mezia — Blatt 69a
1oder [für den anderen] die Hälfte am Verluste und zwei Drittel am Gewinne.
2R. Kahana sagte : Ich trug dies R. Zebid aus Nehardea͑ vor, und dieser sprach zu mir : Vielleicht tauchte R. I͑liš bei ihm etwas in Tunke ein ; R. Naḥman sagte nämlich, die Halakha sei wie R. Jehuda. Er erwiderte ihm : Es wurde nicht gelehrt, daß die Halakha so sei, sondern daß sie allevon derselben Ansicht ausgehen.
3Dies ist auch einleuchtend, denn wenn dem nicht so wäre, so brauchte er ja nicht bei jedem besonders die Halakha zu nennen, er sollte doch sagen, die Halakha sei wie R. Jehuda, der von allen der erleichterndste ist.
4Rabh sagte : [Sagt jemand :] der Überschuß über ein Drittelgehöre dir als Lohn, so ist dies erlaubt. Šemuél entgegnete: Wenn aber kein Überschuß über ein Drittel vorhanden ist, soll er leer nach Hause gehen!? Vielmehr, sagte Šemuél, muß er ihm einen Denar zusichern. –
5Ist Rabh denn der Ansicht, er brauche ihm keinen Denar zuzusichern, Rabh sagte ja, der Kopf des Kalbes gehöre dem Züchter; doch wohl, auch wenn er zu ihm gesagt hat: der Überschuß über ein Drittel gehöre dir als Lohn!? –
6Nein, wenn er zu ihm gesagt hat: entweder der Überschuß über ein Drittel oder der Kopf des Kalbes. Wenn du aber willst, sage ich : die Lehre Rabhs, es sei erlaubt, wenn er sagt: der Überschuß über ein Drittel gehöre dir als Lohn, bezieht sich auf den Fall, wenn erebenfalls Vieh hat, denn die Leute pflegen zu sagen: rühre [Futter] ein für das Rind, rühre [Futter] ein für die Rinder.
7R. Elea͑zar aus Hagron ja kaufte einst ein Vieh und gab es seinem Teilpächter zur Mast; er gab ihm dann den Kopf als Lohn und die Hälfte am Gewinne. Da sprach seine Frau zu ihm: Wenn da dich [mit Geld] beteiligen würdest, würde er dir auch den Fettschwanz geben. Hierauf ging er und kaufte eines mit ihm zusammen. Als hierauf jener mit ihm den Fettschwanz und mit ihm auch den Kopf teilen wollte, sprach er zu ihm : Jetzt soll ich nicht einmal das erhalten, was ich früher bekam!?
8Jener erwiderte: Bis jetzt war es mein Geld, und wenn ich dir nicht etwas mehr gegeben hätte, würde es den Anschein des Wuchers gehabt haben, jetzt aber sind wir Gemeinschafter; wenn du aber einwendest, du hast etwas mehr Mühe gehabt, so pflegen die Leute zu sagen: der Teilpächter verpflichtet sich dem Grundbesitzer, für Weide zu sorgen.
9Die Rabbanan lehrten: Wie lange muß, wer Vieh zur Züchtung übernimmt, sich mit diesem befassen? Symmachos sagt, mit Eselinnen achtzehn Monate, mit Kleinvieh vierundzwanzig Monate; wenn einer innerhalb dieser Frist teilen will, so kann der andere es ablehnen. Aber die Mühewaltung des ersten Jahres gleicht nicht der Mühewaltung des anderen Jahres. –
10Was heißt ‘aber’? – Vielmehr: weil die Mühewaltung des ersten Jahres nicht der Mühewaltung des anderen Jahresgleicht.
11Ein Anderes lehrt: Wie lange muß, wer ein Vieh zur Züchtung übernimmt, sich mit den Jungen befassen? Mit Kleinvieh dreißig Tage, mit Großvieh fünfzig Tage ; R. Jose sagt, mit Kleinvieh drei Monate, weil bei diesem die Mühewaltung größer ist. – Wieso ist die Mühewaltung größer? – Weil es zarte Zähne hat. Von da ab erhält er seine Hälfteund die Hälfte von der Hälftedes anderen.
12R. Menasja b. Gada nahm einst seine Hälfte und die Hälfte der Hälfte des anderen. Als er darauf vor Abajje. kam, sprach dieser zu ihm: Wer hat dir geteilt? Ferner ist es ja eine Ortschaft, wo es üblich ist, [die Jungen] großzuziehen, und wir haben gelernt, in Orten, wo es üblich ist, sie großzuziehen, müsse er sie großziehen.
13Einst unternahmen zwei Samaritaner ein Geschäft und darauf ging der eine und teilte das Geld ohne Wissen seines Gemeinschafters. Als sie hierauf vor R. Papa kamen, sprach dieser : Was ist denn dabei? R. Naḥman sagte, Geldgelte als geteilt.
14Im folgenden Jahre kauften sie zusammen Wein und der andere teilte ohne Wissen seines Gemeinschafters. Als sie hierauf vor R. Papa kamen, sprach dieser: Wer teiltedir? Jener erwiderte: Ich sehe, daß der Meister für ihneintritt ! R. Papa entgegnete:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.