Bava Mezia — Blatt 71a

1wieviel man zu seinem Lebensunterhaltebraucht.

2Rabina erwiderte: Hier wird von Gelehrten gesprochen. Die Rabbanan haben dies aus dem Grunde angeordnet, damit man von seinenHandlungen nicht lerne, und ein Gelehrter wird von seinen Handlungen nichts lernen.

3Manche beziehen die Erklärung R. Honas auf folgende Lehre R. Josephs:Wenn du Geld leihst jemand aus meinem Volke, einem Armen, der bei dir wohnt; von einem aus meinem Volke und einen Nichtjuden geht der aus meinem Volke vor; von einem Armen und einem Reichen geht der Arme vor; von deinen Armen und den Armen deiner Stadt gehen deine Armen vor; von den Armen deiner Stadt und den Armen einer anderen Stadt gehen die Armen deiner Stadt vor.

4(Der Meister sagte:) ‘Von einem aus meinem Volke und einem Nichtjuden geht der aus meinem Volke vor.’ Selbstverständlich!? R. Naḥman erwiderte: Hona erklärte mir, selbst wenn einem Nichtjuden auf Wucher und einem Jisraéliten umsonst.

5Es wird gelehrt : R. Jose sagte : Komm und sieh, wie verblendet die Augen der Wucherer sind; wenn ein Mensch seinen Nächsten Frevler nennt, so geht er ihm ans Lehen; diese aber holen Zeugen, einen Schreiber, einen Kalam und Tinte und schreiben und unterzeichnen: dieser hat den Gott Jisraéls verleugnet.

6Es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte: Über den, der Geld hat und es ohne Wucher verleiht, spricht die Schrift :der sein Geld nicht um Zins gibt und nicht Bestechung gegen die Unschuldigen nimmt; wer so handelt, wird ewig nicht wanken. Du lernst also, daß, wenn jemand [Geld] auf Wucher verleiht, sein Vermögen zugrunde geht. – Wir sehen ja aber, daß manche kein [Geld] auf Wucher verleihen, und ihr Vermögen dennoch zugrunde geht!? R. Elea͑zar erwiderte: Die einen gehen zugrunde und kommen wieder empor, die anderen gehen zugrunde und kommen nicht wieder empor.

7Warum siehst du die Treulosen an, schweigest, wenn der Frevler einen frömmeren ah er verschlingt. R. Hona erklärte : Einen frömmeren als er verschlingt er, einen vollkommen Frommen verschlingt er nicht.

8Es wird gelehrt: Rabbi sagte: Die Nennung des Proselyten beim Verkaufeund die des Beisaßproselyten beim Wucher verstehe ich nicht.

9Des Proselyten beim Verkaufe, denn es heißt :wenn dein Bruder neben dir verarmt und sich dir verkauft; nichtnur dir, sondern auch einem Proselyten, denn es heißt:einem Fremdling;

10und nicht nur einem wirklichen Proselyten, sondern auch einem Beisassen, denn es heißt: einem Beisaßfremdling; unter Fremdlingsgeschlecht ist ein Nichtjude zu verstehen, und wenn es noch Abkömmling heißt, so ist darunter der Verkauf für den Götzendienstselbst zu verstehen.

11Der Meister sagte : Und nicht nur dir, sondern auch einem Proselyten, denn es heißt: einem Fremdling. Demnach kann ein Proselyt einen [jüdischen] Sklaven eignen; ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Ein Proselyt kann nicht als jüdischer Sklave geeignet werden, auch können eine Frau und ein Proselyt keinen jüdischen Sklaven eignen.

12Ein Proselyt kann nicht als jüdischer Sklave geeignet werden, denn es heißt:er soll zu seiner Familie zurückkehren, was er nicht kann. Eine Frau und ein Proselyt können keinen jüdischen Sklaven eignen; eine Frau, weil dies unschicklich ist, und hinsichtlich eines Proselyten haben wir eine Überlieferung, wer [als Sklave] geeignet werden kann, könne einen solchen eignen, und wer nicht geeignet werden kann, könne auch nicht eignen.

13R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte : Er kann nicht eignen mit dem Rechte eines Jisraéliten, wohl aber kann er mit dem Rechte eines Nichtjuden eignen.

14Es wird nämlich gelehrt: der Angebohrteund der an einen Nichtjuden Verkaufte braucht weder dem Sohne noch der Tochterzu dienen.

15Der Meister sagte: Eine Frau und ein Proselyt können keinen jüdischen Sklaven eignen. Also nicht nach R. Šimo͑n b. Gamliél, denn es wird gelehrt: Eine Frau kann Mägde eignen, aber keine Sklaven; R. Šimo͑n b. Gamliél sagt, sie könne auch Sklaven eignen. – Du kannst auch sagen, nach R. Šimo͑n b. Gamliél, dennoch ist dies kein Widerspruch, denn eines gilt von jüdischen Sklaven und eines gilt von kenaa͑nitischen Sklaven;

16ein jüdischer Sklave ist verschwiegen, ein kenaa͑nitischer Sklave ist zügellos. –

17Wieso lehrte R. Joseph demnach, eine Witwe dürfe keinen Hundziehen und keinen Jünger bei sich wohnen lassen; allerdings keinen Jünger, weil er verschwiegen ist, weshalb aber keinen Hund, sie fürchtet ja, da sie ihn dadurch anlockt!? – Ich will dir sagen, da er ihr, wenn sie ihm ein Stückchen Fleisch zuwirft, ebenfalls nachläuft, so sagen die Leute, er laufe ihr wegen des Stückchens Fleisch nach.

18Welches Bewenden hat es mit dem Beisassen beim Wucher? – Es heißt:wenn dein Bruder verarmt, daß er sich neben dir nicht halten kann, so sollst du ihn aufrecht erhalten, einen Fremdling oder einen Beisassen, daß er neben dir lebe; du darfst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen; du sollst dich vor deinem Gott fürchten; es soll dein Bruder neben dir leben. Dem widersprechend wird ja aber gelehrt, man dürfe von ihnen auf Wucher leihen und an sie verleihen!?

19R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Es heißt ja nicht: du darfst von ihnen nicht nehmen, es heißt: von ihm, einem Jisraéliten.

20Dio Rabbanan lehrten: Du darfst nicht Zins und Wucher von ihm nehmen, wohl aber darfst du ihm Bürge sein.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.