Bava Mezia — Blatt 73a

1so ist dies, wenn sie im Besitze des Verkäufersverbleiben, erlaubt, und wenn im Besitze des Käufers, verboten.

2Wenn jemand Früchte aus einem Orte nach einem anderenführt, und sein Nächster ihn trifft und zu ihm sagt: gib sie mir und ich will dir für diese andere Früchte geben, die ich in jenem Orte habe, so ist dies, wenn er dort Früchtehat, erlaubt, wenn aber nicht, verboten. Eseltreiberdürfen ohne Bedenken in einem Orte, wo sie teuer sind, den Preis des Ortes, wo sie billigsind, berechnen. –

3Aus welchem Grunde? R. Papa erklärte: Es ist ihnen lieb, daß ihnen der Preis bekanntwird. R. Aḥa, Sohn des R. Iqa, erklärte: Dies ist ihnen lieb, damit man ihnen billiger verkaufe. –

4Welchen Unterschied gibt es zwischen ihnen? – Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen bei einem neuen Kaufmann.

5In Sura wurden vier und in Kaphri wurden sechsverkauft ; und Rabh gab den Eseltreibern Geld, für das er die Reisegefahr übernahm, und nahm ihnen [die Früchte] mit fünf ab. – Sollte er sie doch mit sechs abgenommenhaben!? – Anders ist es bei einem bedeutenden Manne.

6R. Asi fragte R. Joḥanan: Darf man dies auch bei Bruchmetall? Dieser erwiderte : R. Jišma͑él b. R. Jose wollte danach bei Linnenzeug verfahren, und Rabbi ließ ihn nicht. Manche lesen: Rabbi wollte danach bei Bruchmetall verfahren, und R. Jišma͑él b. R. Jose ließ ihn nicht.

7Bei einem Obstgarten ist diesnach Rabh verboten und nach Šemuél erlaubt. Nach Rabh ist dies verboten, denn da [die Früchte] später mehr wert sind, so hat dies den Anschein des Wartegeldes; nach Šemuél ist dies erlaubt, denn da eine Mißernte eintreten kann, so hat dies nicht den Anschein des Wartegeldes.

8R. Šimi b. Ḥija sagte: Rabh pflichtet jedoch hinsichtlich Rinderzüchterbei, weil bei diesen ein großer Verlust erfolgen kann.

9Šemuél sagte zu den Rankenabnehmern: Wühlt den Erdboden auf, um den Erdboden selbst zu eignen, denn sonst ist dies ein Darlehen und somit verboten.

10Raba sagte zu den Feldhütern: Geht, helfet in der Scheuer mit, damit euer Lohn erst dann fällig werde, denn die Löhnung ist erst nachherzu zahlen, und zu jener Zeit berechnen sie euch billigere.

11Die Jünger sprachen zu Raba: Der Meister genieße Wucher, denn alle Welt nimmtvierund fertigt den Quotenpächter im Nisanab, und der Meister wartet ihnen bis Ijar und nimmt sechs.

12Er erwiderte ihnen: Ihrseid es, die ihr gegen das Recht verstoßet; der Pächter hat Anrecht auf das Ackerland, und wenn ihr ihn im Nisan abfertigt, so verursacht ihr ihm einen bedeutenden Schaden; ich aber warte ihm bis Ijar, und lasse ihn dadurch einen bedeutenden Gewinn erzielen.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.