Bava Mezia — Blatt 73b

1Einst verpfändete ein Nichtjude R. Mari, dem Sohne der Raḥel, ein Haus und verkaufte es darauf an Raba. Jener wartete ein Jahr von zwölf Monaten, alsdann nahm er die Wohnungsmieteund brachte sie Raba, indem er zu ihm sprach: Bis jetzt brachte ich dem Meister die Wohnungsmiete deshalb nicht, weil die gewöhnliche Verpfändung ein Jahr dauert, und wenn der Nichtjude auch wollte, könnte er mich nicht abfinden; jetzt aber mag der Meister die Wohnungsmiete nehmen.

2Dieser erwiderte: Hätte ich gewußt, daß es an den Meister verpfändet war, so würde ich es nicht gekauft haben; jetzt nun will ich mit dir nach ihrem Rechte verfahren : solange er ihn nicht mit Geld abgefunden hat, erhält dieser von ihm keine Wohnungsmiete; ebenso will auch ich von dir keine Wohnungsmiete nehmen, solange ich dich nicht mit Geld abgefunden habe.

3Raba aus Barneš sprach zu R. Aši: Hat der Meister beobachtet, wie die Jünger Wucher genießen: sie geben im Tišri Geld auf Wein und suchen sich guten im Ṭebeth aus?

4Dieser erwiderte: Sie haben Geld auf Wein und nicht auf Essig gegeben ; der Wein war schon früher Wein, und der Essig war schon früherEssig, und später suchen sie ihn nur heraus.

5Rabina gab den Leuten aus der Burg Šanvatha Geldund sie gaben ihm dafür ein Krügelchen mehr. Darauf kam er vor R. Aši und fragte ihn, ob dies erlaubt sei. Dieser erwiderte: Jawohl, sie haben es dir geschenkt.

6Jener entgegnete: Der Boden gehört ja nicht ihnen!? Dieser erwiderte: Die Benutzung des Bodens ist von der Bodensteuer abhängig, und der König bestimmte, wer die Bodensteuer bezahlt, nutznieße den Boden.

7R. Papa sprach zu Raba: Hat der Meister beobachtet, daß die Jünger den Leuten Geld für die Kopfsteuer geben und sie dafür über Gebühr dienstbar machen? Dieser erwiderte: Wäre ich jetzt tot, so könnte ich euch dies nicht sagen; folgendes sagte R. Šešeth: die Untertänigkeits-Urkunden von diesen liegen im Kasten des Königs, und der König bestimmte, wer keine Kopfsteuer zahlt, sei dem dienstbar, der für ihn Kopfsteuer zahlt.

8R. Seo͑ram, der Bruder Rabas, ergriff Leute, die nichtsnutzig waren, und brachte sie an die SänfteRabas. Da sprach Raba zu ihm: Du tust recht; denn wir haben gelernt: Woher daß du ihn, wenn du siehst, daß er sich nicht gebührlich beträgt, dienstbar machen darfst? Es heißt: ihr sollt sie dauernd zur Arbeit anhalten, und eure Brüder; man könnte glauben, auch wenn er sich gebührlich beträgt, so heißt es: und eure Brüder, die Kinder Jisraél, einer seinen Bruder &c.

9R. Ḥama sagte: Wenn jemand seinem Nächsten Geld gegeben hat, für ihn Weinzu kaufen, und dieser eine Fahrlässigkeit begangen und ihn für ihn nicht gekauft hat, so muß er ihm den Preis ersetzen, wie er am Hafen von Zulšaphaṭkostet.

10Amemar sagte: Ich trug dies R. Zebid aus Nehardea͑ vor, da sprach er zu mir : R. Ḥama sagte es nur von dem Falle, wenn er mit ihm von Wein allgemein gesprochen hat, nicht aber, wenn er zu ihm gesagt hat: diesen Wein; denn es ist ja nicht ausgemacht, daß man ihn ihm verkauft.

11R. Aši sagte: Auch nicht, wenn er mit ihm von Wein allgemein gesprochen hat, denn diesist nur eine Zusage, und durch eine Zusage erfolge keine Aneignung. –

12Womit ist es nach R. Aši hierbei anders als in der folgenden Lehre: Wenn ich es brach liegen lassen und nicht bearbeiten werde, so bezahle ich dir mit dem besten!? – Da liegt esin seiner Hand,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.