Bava Mezia — Blatt 74a

1hierbei aber liegt es nicht in seiner Hand.

2Raba sagte: Wenn drei Personen einem Geld geben, um etwas für sie zu kaufen, und er es nur für einen gekauft hat, so hat er es für allegekauft. Dies jedoch nur in dem Falle, wenn nicht jeder besonders [sein Geld] eingebunden und versiegelt hat, wenn aber jeder besonders es eingebunden und versiegelt hat, so hat er es für den gekauft, für den er es gekauft hat, und nicht gekauft, für den er es nicht gekauft hat.

3R. Papi sagte im Namen Rabas : Durch das Siegeleignet er es. – In welcher Hinsicht? R. Ḥabiba sagte, um wirklichzu eignen,

4und die Rabbanan sagten, um auf sich den Fluchzu nehmen.

5Die Halakha ist, um auf sich den Fluch zu nehmen. In Orten aber, wo es üblich ist, dadurch wirklich zu eignen, eignet er es.

6IST ER DER ERSTE SCHNITTER. Rabh sagte : Fehlen zwei, so darf man abschließen, wenn aber drei, so darf man nicht abschließen. Šemuél sagte: Haben siedurch Menschenhände zu erfolgen, so darf man abschließen, selbst wenn es hundert sind, wenn sie aber vom Himmel [abhängen], so darf man nicht abschließen, selbst wenn es nur eine ist. –

7Wir haben gelernt: So darf man mit ihm über die Tenne abschließen. Es fehlen ja noch [folgende Arbeiten:] das Auswerfen in die Sonne, das Trocknen, das Dreschen und das Worfeln!? – Wenn es schon in der Sonne gelegen hat und trocken ist. –

8Nach Šemuél aber, welcher sagt, wenn es durch Menschenhände zu erfolgen hat, dürfe man abschließen, auch wenn es hundert sind, und wenn es vom Himmel abhängt, dürfe man nicht abschließen, auch wenn es nur eine ist, [ist ja einzuwenden:] es fehlt ja das Worfeln, das vom Himmelabhängt !? – Dies kann mit einem Siebe erfolgen.

9ÜBER DIE BÜTTE WEINTRAUBEN. Es fehlt ja noch das Erwärmen, das Hineinbringen in die Kelter, das Pressen und das Hineinleiten!? – Wie R. Ḥija lehrte: über die erwärmten Oliven, ebenso lese man auch hier: über die erwärmten Trauben. –

10Aber immerhin bleiben ja noch drei zurück!? – In Orten, wo der Käufer [den Wein] hineinleitet.

11ÜBER DEN KORB MIT OLIVEN. Es fehlt ja noch das Erwärmen, das Hineinbringen zwischen die Preßbalken, das Pressen und das Hinein leiten!? – R. Ḥija lehrte: über die erwärmten Oliven. – Aber immerhin bleiben ja noch drei zurück!? – In Orten, wo der Käufer [das Öl] hineinleitet.

12ÜBER TONKUGELN DER TÖPFER. Wieso denn, es fehlt ja noch das Drehen, das Trocknen, das Hineinbringen in den Ofen, das Brennen und das Herausholen!? – Wenn es bereits gedreht und getrocknet ist. – Aber immerhin bleiben ja noch drei zurück!? – In Orten, wo der Käufer sie herausholt.

13ÜBER KALK, WENN ER IN DEN OFEN GESENKT IST. Es fehlt ja noch das Brennen, das Herausholen und das Löschen!? – In Orten, wo ihn der Käufer löscht. – Weshalb darf man dies nach Šemuél, welcher sagt, wenn es durch Menschenhände erfolgt, dürfe man dies, auch wenn es hundert sind, erst wenn er in den Ofen gesenkt ist!? – Lies: wenn er zum Senken in den Ofen geeignet ist.

14ÜBER TONKUGELN DER TÖPFER. Die Rabbanan lehrten: Über Tonkugeln der Töpfer darf man abschließen, erst wenn sie fertig sind – so R. Meír. R. Jose sagte: Dies gilt nur vom weißen Ton, über den schwarzen Ton aber, wie zum Beispiel den aus Kephar Ḥananja und Umgegend, aus Kephar Siḥin und Umgegend, darf man wohl abschließen, denn wenn ihn der eine nicht hat, so hat ihn ein anderer.

15Amemar gab Geldschon wenn Erde geholt worden war. – Nach wessen Ansicht, wenn nach R. Meír, so sagt er ja: erst wenn sie gefertigt sind, und wenn nach R. Jose, so sagt er ja: wenn sie dieser nicht hat, so hat sie ein anderer!? – Tatsächlich nach R. Jose, nur war in der Ortschaft Amemars Erde teuer; hatte jener Erde geholt, so verließ er sich darauf und gab ihnen Geld, wenn aber nicht, so verließ er sich darauf nicht.

16MAN DARF ÜBER DIE LIEFERUNG VON DÜNGER WÄHREND DES GANZEN JAHRES ABSCHLIESSEN. Die Weisenlehren ja dasselbe, was der erste Autor!? Raba erwiderte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.