Bava Mezia — Blatt 75a

1einen Kor Weizen borgen und mit ihm einen Preis vereinbaren; fällt der Preis, so erhält er den Weizen zurück, steigt der Preis, so erhält er das Geld. –

2Er hat ja einen Preis vereinbart!? R. Šešeth erwiderte: Er meint es wie folgt: hat er aber keinen Preis vereinbart, so erhält er, wenn der Preis fällt, den Weizen zurück, und wenn der Preis steigt, das Geld.

3MAN DARF NICHT ZU SEINEM NÄCHSTEN SAGEN: BORGE MIR EINEN KOR WEIZEN UND ICH WERDE IHN DIR ZUR ERNTEZEIT ZURÜCKGEBEN, WOHL ABER DARF ER ZU IHM SAGEN: BORGE MIR BIS MEIN SOHN KOMMT, ODER: ICH DEN SCHLÜSSELFINDE ; HILLEL VERBIETET DIES. EBENSO SAGTE HILLEL AUCH, EINE FRAU DÜRFE IHRER GENOSSIN NUR DANN EINEN LAIB BROT BORGEN, WENN SIE IHN IHR IN GELD EINGESCHÄTZT HAT, DENN DER WEIZEN KÖNNTE SPÄTER IM PREISE STEIGEN UND SIE ZU EINER BEWUCHERUNG KOMMEN.

4GEMARA. R. Hona sagte : Hat er eine Seá, so darf er eine Seá borgen, hat er zwei Seá, so darf er zwei Seá borgen. R. Jiçḥaq aber sagte, auch wenn er nur eine Seá hat, dürfe er daraufhin viele Korborgen.

5R. Ḥija lehrte folgendes als Stütze für R. Jiçḥaq: Und er keinen Tropfen Wein hat, oder keinen Tropfen Ölhat. Demnach darf er, wenn er einen hat, daraufhin viele Tropfen borgen.

6HILLEL VERBIETET DIES. R. Naḥman sagte im Namen Šemuéls: Die Halakha ist wie Hillel. Die Halakha ist aber nicht wie er.

7EBENSO SAGTE AUCH HILLEL, EINE FRAU DÜRFE NUR DANN BORGEN &C. R. Jehuda sagte im Namen Šemuéls : Dies ist die Ansicht Hillels, die Weisen aber sagen, man dürfe ohne besondere Vereinbarung borgen und ohne Vereinbarung zurückzahlen.

8Ferner sagte R. Jehuda im Namen Šemuéls : Wenn Tischgenossenes mit einander genaunehmen, so übertreten sie die Verbote des Messens, des Wiegens, des Zählens, des Leihens und des Bezahlensam Feste, und nach der Schule Hillels auch das des Wuchers.

9Ferner sagte R. Jehuda im Namen Šemuéls: Schriftgelehrte dürfen einander auf Wucher borgen, denn da sie wissen, daß der Wucher verboten ist, so gewähren sie einander nur ein Geschenk. Šemuél sagte zu Abuha b. Ihi: Borge mir hundert Pfefferkörner für hundertundzwanzig. Es ist recht.

10R. Jehuda sagte im Namen Rabhs : Man darf seinen Kindern and seinen Hausgenossen auf Wucher borgen, um sie den Geschmack des Wuchers kostenzu lassen. Dies ist aber keine Art, sie könnten sich daran gewöhnen.

11MAN DARF ZU SEINEM NÄCHSTEN SAGEN : JÄTE [HEUTE] MIT MIR, ICH WILL DAFÜR [MORGEN] MIT DIR JÄTEN; GRABE MIT MIR, ICH WILL DAFÜR MIT DIR GRABEN. MAN DARF ABER NICHT SAGEN: JÄTE MIT MIR, ICH WILL DAFÜR MIT DIR GRABEN; GRABE MIT MIR, ICH WILL DAFÜR MIT DIR JÄTEN.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.