Bava Mezia — Blatt 75b

1ALLE TAGE DER TROCKENEN JAHRESZEITSIND EINS, UND ALLE TAGE DER FEUCHTEN JAHRESZEIT SIND EINS. MAN DARF ABER NICHT ZU EINEM SAGEN: PFLÜGE MIT MIR IN DER TROCKENEN JAHRESZEIT, ICH WILL DAFÜR MIT DIR IN DER FEUCHTEN JAHRESZEIT PFLÜGEN.

2R. GAMLIÉL SAGT : ES GIBT AUCH EINEN VORHERIGEN WUCHER UND EINEN NACHTRÄGLICHEN WUCHER. ZUM BEISPIEL: WENN ER DIE ABSICHT HAT, VON IHM [GELD] ZU LEIHEN, UND IHM ETWAS ÜBERSENDET MIT DER BEMERKUNG: DAMIT DU MIR LEIHEST, SO IST DIES VORHERIGER WUCHER; WENN ER VON IHM GELD GELIEHEN UND ES IHM ZURÜCKGEGEBEN HAT, UND IHM NACHHER ETWAS ÜBERSENDET MIT DER BEMERKUNG : FÜR DEIN GELD, DAS DU BEI MIR OHNE NUTZEN HATTEST, SO IST DIES NACHTRÄGLICHER WUCHER.

3R. ŠIMO͑N SAGTE: ES GIBT AUCH WUCHER IN WORTEN; ER DARF NÄMLICH NICHT ZU IHM SAGEN: WISSE, DASS JENER MANN AUS JENEM ORTE ANGEKOMMENIST .

4FOLGENDE ÜBERTRETEN DAS VERBOT: DER GLÄUBIGER, DER SCHULDNER, DER BÜRGE UND DIE ZEUGEN; DIE WEISEN SAGEN: AUCH DER SCHREIBER. SIE ÜBERTRETEN FOLGENDE VERBOTE :du sollst nicht geben;du sollst von ihm nicht nehmen ;du sollst ihn nicht mahnen; du sollst ihm keinen Wucher auferlegen; UND:vor einen Blinden sollst du kein Hindernis legen; fürchte dich vor deinem Gott, ich bin der Herr.

5GEMARA. Es wird gelehrt: R. Šimo͑n b. Joḥaj sagte: Woher, daß, wenn jemand von seinem Nächsten eine Mine zu fordern hat, dieser ihm, wenn er ihm sonst nicht mit dem Gruße zuvorzukommen pflegte, nicht mit dem Gruße zuvorkommen darf? Es heißt :Wucher jeder Art, was als Wucher gegeben wird, selbst ein Wortist verboten.

6FOLGENDE ÜBERTRETEN. Abajje sagte: Der Gläubiger übertritt sie alle, der Schuldner übertritt folgende :du sollst nicht deinen Bruder Wucher nehmenlassendeinen Bruder sollst du nicht Wucher nehmen lassen, und: vor einen Blinden sollst du kein Hindernis legen; der Bürge und die Zeugen übertreten nur das Verbot: ihr sollt ihm keinen Wucher auferlegen.

7Es wird gelehrt : R. Šimo͑n sagte : Die Wucherer verlieren mehr als sie gewinnen. Und noch mehr: sie stellen unseren Meister Moše als Weisenund seine Tora als Wahrheithin, indem sie sagen: hätte unser Meister Moše gewußt, daß ein Gewinn dabei ist, würde er es nicht geschrieben haben.

8Als R. Dimi kam, sagte er: Woher, daß, wenn jemand von seinem Nächsten eine Mine zu fordern hat und weiß, daß er sie nicht hat, er an ihm nicht vorübergehen dürfe? Es heißt: du sollst ihn nicht mahnen.

9R. Ami und R. Asi erklärten beide: Es ist ebenso, als würde er ihn mit zwei Strafarten gerichtet haben, denn es heißt :du hast einen Menschen über unser Haupt dahinfahren lassen, ins Feuer und ins Wasser sind wir gekommen.

10R. Jehuda sagte im Namen Rabhs : Wenn jemand Geld hat und es ohne Zeugen verleiht, so übertritt er das Verbot: vor einen Blinden sollst du kein Hindernislegen. Reš Laqiš sagte: Er bringt einen Fluch über sich, denn es heißt :mögen die lügnerischen Lippen verstummen, die wider den Frommen Unrecht reden.

11Die Jünger erzählten R. Aši, Rabina halte alles, was die Rabbanan gesagt haben. Darauf ließ er ihm am Vorabend des Šabbaths sagen: Mag der Meister mir zehn Zuz übersenden, denn mir bietet sich ein Stück Ackerland zum Ankauf. Dieser ließ ihm erwidern: Mag der Meister Zeugen senden und einen Schuldschein schreiben. Jener entgegnete: Auch ich!? Dieser erwiderte: Der Meister erst recht, denn er ist in sein Studium vertieft und könnte es vergessen; ich würde dann einen Fluch über mich bringen.

12Die Rabbanan lehrten: Drei schreien und werden nicht erhört, und zwar: wer Geld hat und es ohne Zeugen verleiht, wer einen Herrn über sich kauft, und über den seine Frau herrscht. –

13Was heißt: wer einen Herrn über sich kauft? – Manche erklären: wer sein Geld mit dem Namen eines Nichtjudendeckt, manche erklären: wer bei Lebzeiten sein Vermögen seinen Kindern verschreibt, und manche erklären: dem es in dieser Stadt schlecht geht und nicht nach einer anderen Stadt geht.

14WENN JEMAND HANDWERKER GEMIETET UND EINER DEN ANDEREN GETÄUSCHT HAT, SO KÖNNEN SIE GEGEN EINANDER NUR GROLL HEGEN. WENN JEMAND EINEN ESELTREIBER ODER EINEN WAGENFÜHRER GEMIETET HAT, UM BALDACHINTRÄGER ODER FLÖTEN FÜR EINE BRAUT ODER FÜR EINEN TOTEN ZU BRINGEN, ODER LÖHNER, DEN FLACHS AUS DER BEIZE ZU HOLEN, ODER FÜR IRGEND EINEN ANDEREN ZWECK, WOBEI EIN VERLUST [IM VERZUGE] VORLIEGT, UND SIE ZURÜCKTRETEN, SO KANN ER, WENN IN DER ORTSCHAFT KEINE ANDEREN LEUTE ZU HABEN SIND, AUF IHRE [KOSTEN] MIETEN ODER SIE TAUSCHEN .

15WENN JEMAND HANDWERKER GEMIETET HAT UND SIE ZURÜCKGETRETEN SIND, SO HABEN SIE DIE UNTERHAND;

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.