Bava Mezia — Blatt 76a

1IST DER EIGENTÜMER ZURÜCKGETRETEN, SO HAT ER DIE UNTERHAND. WER ABÄNDERT, HAT DIE UNTERHAND, UND WER ZURÜCKTRITT, HAT DIE UNTERHAND.

2GEMARA. Es heißt nicht: und der eine oder der andere zurückgetretenist, sondern: und einer den anderen getäuscht hat, wenn also die Löhner einander getäuscht haben; wenn nämlich der Hausherr zu einemgesagt hat, daß er gehe und für ihn Löhner miete, und er diese getäuscht hat.

3In welchem Falle: wenn der Hausherr zu ihm vierund er zu ihnen drei gesagt hat, so haben sie ja keinen Groll zu hegen, sie waren ja damit einverstanden, und wenn der Hausherr zu ihm drei und er zu ihnen vier gesagthat, so hat erja, wenn er zu ihnen gesagt hat, er nehme [die Auszahlung] des Lohnes auf sich, an sie von seinem zu zahlen,

4denn es wird gelehrt, wer einen Löhner bei sich zu arbeiten gemietet und ihm Arbeit bei einem anderen angewiesen hat, habe ihm den vollständigen Lohn zu zahlen und vom Hausherrn den ihm geleisteten Nutzen zu erhalten!? –

5In dem Falle, wenn er zu ihnen gesagt hat, der Eigentümer werde sie bezahlen. –

6Sollte man doch sehen, zu welchem Preise Löhner vermietet werden!? – In dem Falle, wenn manche sich für vier und manche sich für drei vermieten; sie können zu ihm sagen: wenn du uns nicht vier gesagt hättest, würden wir uns bemüht und uns für vier vermietet haben.

7Wenn du willst, sage ich: hier wird von Hausherrengesprochen, die zu ihm sagen können: wenn du uns nicht vier gesagt hättest, würden wir es verschmäht haben, uns zu vermieten.

8Wenn du willst, sage ich: tatsächlich wird hier von Löhnern gesprochen, denn sie können zu ihm sagen: da du uns vier gesagt hast, so haben wir uns bemüht und dir bessere Arbeit geleistet. – Sollte doch ihre Arbeit geprüft werden!? – Wenn sie Graben gruben. – Auch bei Graben kann man dies ja sehen!? – Wenn sie voll Wasser sind und dies nicht festzustellen ist.

9Wenn du aber willst, sage ich: tatsächlich, wenn der Hausherr zu ihm vier und er zu ihnen drei gesagt hat, wenn du aber einwendest, sie seien damit einverstanden gewesen, [so ist zu erwidern,] sie können zu ihm sagen: es heißt ja:verweigere dem Bedürftigen eine Gefälligkeit nicht.

10Klar ist es, daß, wenn der Hausherr zu ihm drei, und er zu ihnen vier gesagt hat, und sie ihm erwidert haben: wie der Hausherr gesagt hat, sie auf den höheren Preisrechneten ;

11wie ist es aber, wenn der Hausherr zu ihm vier und er zu ihnen drei gesagt hat, und sie erwidert haben: wie der Hausherr gesagt hat; haben sie sich auf seine Worte verlassen, und meinten es: wir glauben dir, daß der Hausherr dies versprochen hat, oder aber stützten sie sich nur auf die Worte des Hausherrn? –

12Komm und höre: [Wenn siegesagt hat:] bringmir meinen Scheidebrief,

13[er aber sagt:] deine Frau sagte mir, daß ich für sie ihren Scheidebrief empfange, und dieser zu ihm sagt: da hast du ihn, wie sie gesagt hat, so ist sie, wie R. Naḥman im Namen des Rabba b. Abuha im Namen Rabhs sagt, nicht geschieden, selbst wenn der Scheidebrief in ihre Hand gekommen ist.

14Hieraus ist also zu entnehmen, daß er sich auf seineWorte verläßt, denn wenn man sagen wollte, er verlasse sich auf ihre Worte, so sollte sie ja geschieden sein, sobald der Scheidebrief in ihre Hand gekommenist. R. Aši erwiderte:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.