Bava Mezia — Blatt 76b

1Dies ist nichts; würde es empfange für mich meinen Scheidebrief, [und er sagt:] deine Frau sagte mir, daß ich ihr ihren Scheidebrief bringe, und dieser zu ihm sagt : da hast du ihn, wie sie gesagt hat, so ist sie, wie R. Naḥman im Namen des Rabba b. Abuha im Namen Rabhs sagt, geschieden, sobald der Scheidebrief in seine Hand gekommen ist, so wäre hieraus zu entnehmen, daß er sich auf ihre Worte verlasse,

2und [würde es geheißen haben:] so ist sie geschieden, sobald der Scheidebrief in ihre Hand gekommen ist, so wäre zu entnehmen, daß er sich auf seine Worte verlasse; jetzt abererfolgt dies aus dem Grunde, weil er seinen Auftrag überhaupt nicht ausgeführt hat, denn er kann sagen: ich war nur Vertreter zur Empfangnahme, nicht aber zur Überbringung.

3Wenndu aber willst, sage ich: unser Autor versteht unter ‘täuschen’ das Zurücktreten, denn es wird auch gelehrt: Wenn jemand Handwerker gemietet hat und sie den Hausherrn getäuscht haben, oder der Hausherr sie getäuscht hat, so können sie gegeneinander nur Groll hegen.

4Dies nur, wenn sie noch nicht hingegangensind, wenn aber die Eseltreiber hingegangen und kein Getreide vorgefunden, die Löhner hingegangen sind und ein feuchtes Feld vorgefundenhaben, so muß er ihnen ihren vollständigen Lohn geben; es ist jedoch nicht gleich, ob einer beladen geht oder einer leer geht, ob einer Arbeit verrichtet oder einer müßig dasitzt.

5Diesnur, wenn sie die Arbeit noch nicht begonnen haben, haben sie aber die Arbeit begonnen, so schätze man das, was sie bereits fertig haben. Zum Beispiel: wenn sie übernommen haben, das Halmgetreide für zwei Sela͑zu mähen, und sie die Hälfte gemäht und die Hälfte zurückgelassen haben, für zwei Sela͑ ein Gewand zu weben, und sie die Hälfte gewebt und die Hälfte zurückgelassen haben, so schätze man das, was sie fertig haben:

6ist es sechs Denarwert, so zahle er ihnen einen Sela͑, oder sie beendigen ihre Arbeit und erhalten zwei Sela͑, und ist es einen Sela͑ wert, so zahle er ihnen einen Sela͑.

7R. Dosa sagt, man schätze das, was noch zu leisten ist: ist es sechs Denar wert, so zahle er ihnen einen Šeqel, oder sie beendigen ihre Arbeit und erhalten zwei Sela͑, und ist es einen Sela͑ wert, so zahle er ihnen einen Sela͑.

8Dies gilt nur von einem Falle, wo kein Verlust [im Verzuge] vorliegt, wenn aber Verlust vorliegt, so miete er [andere] auf ihre Kosten oder er täusche sie. Auf welche Weise täusche er sie? Er spreche zu ihnen: ich habe mit euch einen Sela͑ vereinbart, kommt nun und nehmet zwei. Bis zu welchem Preise miete er auf ihre Kosten? – Bis vierzig und fünfzig Zuz.

9Dies nur, wenn da keine anderen Löhner zu mieten vorhanden sind, wenn da aber andere Löhner zu mieten vorhanden sind, und sie zu ihm sagen: geh und miete diese, so kann er nur Groll gegen sie hegen.

10Ein Jünger rezitierte vor Rabh: Er muß ihnen ihren vollständigen Lohn geben. Da sprach dieser zu ihm: Mein Oheimsagte: wenn ich es wäre, würde ich ihnen nur gleich einem müßigen Löhnergezahlt haben, und du sagst, daß er ihnen ihren vollständigen Lohn gebe. – Hierzu wird ja aber gelehrt, essei nicht gleich, ob einer beladen geht oder einer leer geht, ob einer Arbeit verrichtet oder einer müßig dasitzt!? – Man trug ihm den Schluß nicht vor.

11Manche sagen: man trug es ihm wohl vor, und er sprach wie folgt : mein Oheim sagte : wenn ich es wäre, würde ich ihnen nichts gegebenhaben, und du sagst: gleich einem müßigen Arbeiter!? – Demnach ist ja hieraus ein Einwandzu erheben!? –

12Dies ist kein Einwand; eines gilt von dem Falle, wenn er das Grundstück abendsuntersucht hat, und eines gilt von dem Falle, wenn er das Grundstück abends nicht untersuchthat.

13So sagte auch Raba, wenn jemand Löhner bei einem Graben gemietet und nachts ein Regen gekommen ist und ihn mit Wasser gefüllt hat, sei dies, wenn er abends das Grundstück untersucht hat,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.