Bava Mezia — Blatt 77a

1ein Schaden der Löhner, und wenn er es abends nicht untersucht hat, ein Schaden des Hausherrn, und er müsse ihnen wie einem müßigen Löhner zahlen.

2Ferner sagte Raba: Wenn jemand Löhner zur Bewässerung gemietet hat und ein Regen gekommenist, so ist dies ein Schaden der Löhner, wenn aber ein Strom, so ist dies ein Schaden des Hausherrn, und er muß ihnen wie einem müßigen Löhner zahlen.

3Ferner sagte Raba: Wenn jemand Löhner zur Bewässerung gemietet hat und der Teichmitten am Tage versiegt ist, so ist dies, wenn er sonst nicht zu versiegen pflegt, ein Schaden der Löhner, und wenn er auch sonst zu versiegen pflegt, wenn sie aus derselben Stadt sind, ein Schaden der Löhner, und wenn sie nicht aus derselben Stadt sind, ein Schaden des Hausherrn.

4Ferner sagte Raba: Wenn jemand Leute zur Verrichtung einer Arbeit gemietethat und die Arbeit in der Mitte des Tages fertig wurde, so kann er, wenn er eine leichtere oder eine ähnliche Arbeit hat, sie ihnen geben, eine schwerere aber kann er ihnen nicht geben, und er muß ihnen ihren vollständigen Lohn zahlen. –

5Weshalb denn, sollte er ihnen doch wie einem müßigen Löhner zahlen !? – Raba spricht von den Lastträgern von Maḥoza, die, wenn sie nichts tun, krank sind.

6Der Meister sagte: So schätze man das, was sie fertig haben: wenn es zum Beispiel sechs Denare wert ist, so zahle er ihnen einen Sela͑. Die Rabbanan sind der Ansicht, der Löhner habe die Oberhand.

7«Oder sie beenden ihre Arbeit und erhalten zwei Sela͑.» Selbstverständlich!? – In dem Falle, wenn die Arbeit im Preise gestiegen ist, die Löhner fortgegangen sind und der Hausherr sie überredethat. Man könnte glauben, sie können zu ihm sagen: wir ließen uns überreden in der Voraussetzung, daß du uns mehr Lohn gibst, so lehrt er uns, daß er ihnen erwidern kann: nur daß ich für euch für Speise und Trank sorge.

8«Und ist es einen Sela͑ wert, so zahle er ihnen einen Sela͑.» Selbstverständlich!? – In dem Falle, wenn die Arbeit vorher wohlfeil war und er sie für einen höheren Lohn gemietet hat, und sie später im Preise gestiegen ist und einen höheren Wert erlangt hat.

9Man könnte glauben, sie können zu ihm sagen: du hast uns einen höheren Lohnversprochen und einen höheren Lohnhast du uns zu gehen, so lehrt er uns, daß er ihnen erwidern kann: ich habe euch mehr versprochen, weil ihr sonst nicht einverstanden wäret, nun aber wart ihr einverstanden.

10«R. Dosa sagt, man schätze das, was noch zu fertigen ist: ist es sechs Denar wert, so zahle er ihnen einen Šeqel.» Er ist der Ansicht, der Löhner habe die Unterhand.

11«Oder sie beenden ihre Arbeit und erhalten zwei Sela͑.» Selbstverständlich!? – In dem Falle, wenn die Arbeit im Preise gefallen, der Hausherr zurückgetreten ist und die Löhner ihn überredet haben. Man könnte glauben, er könne zu ihnen sagen: in der Voraussetzung, daß ihr euren Lohn herabsetzt, so lehrt er uns, daß sie ihm erwidern können: in der Voraussetzung, daß wir dir bessere Arbeit leisten.

12«Und ist es einen Sela͑ wert, so zahle er ihnen einen Sela͑.» Selbstverständlich!? R. Hona, Sohn R. Nathans, erwiderte: In dem Falle, wenn sie ihm von vornherein die Arbeit um einen Zuz billiger berechnet haben und sie später im Preise gefallen ist.

13Man könnte glauben, [er könne zu ihnen sagen:] ihr habt mir einen Zuz weniger gesagt, und einen Zuz weniger will ich euch geben, so lehrt er uns, daß sie ihm erwidern können: wir sagten dir einen Zuz weniger, weil du sonst nicht einverstanden wärest, nun aber warst du einverstanden.

14Rabh sagte : Die Halakha ist wie R. Dosa. – Kann Rabh dies denn gesagt haben, Rabh sagte ja, ein Löhner könne sogar in der Mitte des Tages zurücktreten!? Wolltest du erwidern, R. Dosa unterscheide zwischen Miete und Akkord, so unterscheidet er ja nicht, denn es wird gelehrt: Wenn jemand einen Löhner gemietet hat, und dieser in der Mitte des Tages gehört hat, daß ihm jemand gestorben sei, oder er von der Hitze befallen worden ist, so muß er ihm, wenn er Lohnarbeiter ist,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.