Bava Mezia — Blatt 78b

1heißeRäuber. –

2Welche Lehre R. Meírs ist hier gemeint: wollte man sagen, die Lehre R. Meírs vom Färber, denn wir haben gelernt: Wenn jemand einem Färber Wolle gegeben hat, sie ihm rot zu färben, und er sie schwarz gefärbt hat, schwarz zu färben, und er sie rot gefärbt hat, so muß er ihm, wie R. Meír sagt, den Wert seiner Wolle ersetzen;

3R. Jehuda sagt, beträgt der Mehrwert mehr als die Auslagen, so bezahle er ihm nur die Auslagen, und betragen die Auslagen mehr als der Mehrwert, so bezahle er ihm nur den Mehrwert.

4Dagegen ist aber einzuwenden: vielleicht ist es hierbei anders, weil er [die Wolle] durch die Änderunggeeignet hat!? –

5Vielmehr, die Lehre R. Meírs von der Purimkollekte, denn es wird gelehrt: Die Kollekte des Purimfestesmuß für [die Armen am] Purimfeste verwandt werden; die Kollekte der Stadt muß für diese Stadt verwandt werden. Man darf hierbei nicht knausern, vielmehr kaufe manKälber, schlachte und esse sie, und was übrigbleibt, kommt in die Almosenbüchse.

6R. Elie͑zer sagte : Die Purimkollekte darf nur für [das Festmahl am] Purimfeste verwandt werden; der Arme darf dafür nicht einmal einen Senkel für seine Sandale kaufen, es sei denn, daß er sich dies in Gegenwart der Stadtleute ausbedungen hat – so R. Ja͑qob, der es im Namen R. Meírs sagte. R. Šimo͑n b. Gamliél ist erleichternd. –

7Vielleicht auch hierbei nur aus dem Grunde, weil man es ihm nur für das [Festmahl am] Purimfeste gegeben hat, nicht aber für etwas anderes. –

8Vielmehr, es ist folgende Lehre R. Meírs : R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagte im Namen R. Meírs : Wenn jemand einem Armen einen Denar gegeben hat, um dafür ein Hemd zu kaufen, so darf er dafür kein Obergewand kaufen, um ein Obergewand zu kaufen, so darf er dafür kein Hemd kaufen, weil er den Willen des Hausherrn übertritt. –

9Vielleicht ist es auch hierbei anders, weil man [den Spender] dadurch verdächtigen könnte, denn die Leute würden sagen : dieser sagt, er habe jenem Armen ein Kleidungsstück gekauft, er hat ihm aber keines gekauft, oder: er habe ihm ein Obergewand gekauft, er hat ihm aber keines gekauft!? –

10Wenn dem so wäre, so sollte er doch begründen: wegen der Verdächtigung, wenn es aber heißt: weil er den Willen des Hausherrn übertritt, so ist dies wegen der Änderung [verboten], denn wer den Willen des Hausherrn übertritt, heißt ein Räuber.

11WENN JEMAND EINEN ESEL GEMIETET HAT UND ER ERBLINDET. Was heißt erblindet? Hier erklärten sie: Star. Raba erklärte: Mottenkrankheit.

12Einst erzählte jemand, er habe Motten in den königlichen Gewändern gesehen. Man fragte ihn: In welchen, in den silbernenoder in den goldenen? Manche erzählen, er habe in den silbernen gesagt, und man töteteihn; und manche erzählen, er habe in den goldenen gesagt, und man ließ ihn frei.

13ODER ZUR FRONARBEIT GENOMMEN WIRD, SO KANN ER ZU IHM SAGEN: DA HAST DU DEINES. Rabh sagte: Dies lehrten sie nur von dem Falle, wenn er nach der Fronarbeit zurückgegeben wird, wenn er aber nicht zurückgegeben wird, so muß er ihm einen anderen Esel stellen.

14Šemuél sagte: Einerlei ob er nach der Fronarbeit zurückgegeben wird oder nicht; wenn in der Reiserichtung, so kann er zu ihm sagen, da hast du deines, wenn nicht in der Reiserichtung, so muß er ihm einen anderen Esel stellen.

15Man wandte ein: Wenn jemand einen Esel gemietet hat und er erblindet oder toll wird, so kann er zu ihm sagen: da hast du deines; verendet er oder wird er zur Fronarbeit genommen, so muß er ihm einen anderen Esel stellen.

16Allerdings ist dies nach Rabh kein Widerspruch, denn eines gilt von dem Falle, wenn er nach der Fronarbeit zurückgegeben wird, und eines von dem Falle, wenn er nicht zurückgegeben wird, nach Šemuél aber besteht ja ein Widerspruch!?

17Wolltest du erwidern, nach Šemuél bestehe ebenfalls kein Widerspruch, denn eines gelte von dem Falle, wenn in der Reiserichtung, und eines von dem Falle, wenn nicht in der Reiserichtung,

18so heißt es ja im Schlußsatze: R. Šimo͑n b. Elea͑zar sagt: wenn in der Reiserichtung, so kann er zu ihm sagen: da hast du deines, wenn aber nicht, so muß er ihm einen anderen Esel stellen. Demnach gibt es ja nach dem ersten Autor keinen Unterschied!? –

19Šemuél kann dir erwidern: Da ist ja R.Šimo͑n b. Elea͑zar, der mit übereinstimmt, ich bin der Ansicht des R. Šimo͑n b. Elea͑zar. Wenn du aber willst, sage ich die ganze Lehre ist nach R. Šimo͑n b. Elea͑zar, und zwar ist sie lückenhaft und muß wie folgt lauten: Wenn jemand einen Esel gemietet hat und er erblindet oder toll wird, so kann er zu ihm sagen: da hast du deines; verendet er oder wird er zur Fronarbeit genommen, so muß er ihm einen anderen Esel stellen. Dies nur in dem Falle, wenn nicht in der Reiserichtung, wenn aber in der Reiserichtung, so kann er zu ihm sagen: da hast du deines –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.