Bava Mezia — Blatt 79b

1jener kann ja sagen: hole denWein, und ich gebe dir [ein anderes] Schiff!?

2R. Papa erwiderte: Dies kann also nur in dem Falle vorkommen, wenn sie von diesem Schiffe und diesem Weine [gesprochenhaben] ; wenn aber von einem unbestimmten Schiffe und unbestimmtem Weine, so teilen sie.

3Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand ein Schiff gemietet und es mitten auf dem Wege ausgeladen hat, so zahle er [dem Eigentümer] den Lohn für die Hälfte des Weges, und dieser kann gegen ihn nur Groll hegen. – In welchem Falle: wollte man sagen, wenn er es dannanderweitig vermieten kann, weshalb sollte er Groll gegen ihn hegen, und wenn er es anderweitig nicht vermieten kann, so sollte jener ihm doch den ganzen Lohn bezahlen!? –

4Tatsächlich in dem Falle, wenn er es anderweitig vermieten kann, jedoch kann er Groll gegen ihn hegen, wegen der Abnutzungdes Schiffes. – Demnach hat er ja eine richtige Forderung an ihn und Geld zu verlangen!? –

5Vielmehr, unter ‘ausgeladen’ ist zu verstehen, wenn er Fracht in dieses ausgeladenhat. – Wieso hat dieser demnach Groll gegen ihn zu hegen!? – Wegen der geändertenDisposition, oder auch, wegen des Mehrverbrauches an Stricken.

6Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand einen Esel zum Reiten gemietet hat, so darf der Mieter auf ihn sein Gewand, seinen Schlauch und Speisen für diese Reise legen; alles andere kann der Eseltreiber zurückweisen. Der Eseltreiber darf auf ihn Gerste, Stroh und Speisen für einen Tag legen; alles andere kann der Mieter zurückweisen. –

7In welchem Falle: bekommt man [Speisen unterwegs] zu kaufen, so sollte auch der Eseltreiber zurückweisen können, und bekommt man keine zu kaufen, so sollte auch der Mieter nicht zurück weisen können!?

8R. Papa erwiderte: In dem Falle, wenn man mit Mühe von Herberge zu Herberge zu kaufen bekommt, es gehört zur Gepflogenheit des Eseltreibers, sich zu bemühen und zu kaufen, nicht aber gehört es zur Gepflogenheit des Mieters, sich zu bemühen und zu kaufen.

9Die Rabbanan lehrten: Wenn jemand einen Esel zum Reiten für einen Mann gemietet hat, so darf auf diesem keine Frau reiten; wenn für eine Frau, so darf auf diesem sowohl ein Mann als auch eine Frau reiten, ob eine große oder eine kleine, sogar eine schwangere und sogar eine säugende. –

10Wenn dies sogar von einer säugenden gilt, so ist es ja von einer schwangeren selbstverständlich!? R. Papa erwiderte: Er meint eine schwangere und säugende.

11Abajje sagte: Hieraus ist zu entnehmen, daß das Gewicht eines Fisches von seinem Bauche abhänge. – In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? – Bei Kauf und Verkauf.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.