Bava Mezia — Blatt 80a
1WENN JEMAND EINE KUHGEMIETET HAT, IM GEBIRGE ZU PFLÜGEN UND MIT IHR IM TALE PFLÜGT, SO IST ER, WENN DIE PFLUGSCHAR ZERBRICHT, ERSATZFREI; WENN ABER IM TALE ZU PFLÜGEN UND IM GEBIRGEPFLÜGT, SO IST ER, WENN DIE PFLUGSCHAR ZERBRICHT, ERSATZPFLICHTIG . WENN HÜLSENFRÜCHTE ZU DRESCHEN UND GETREIDE DRISCHT, SO IST ERERSATZFREI ; WENN ABER GETREIDE ZU DRESCHEN UND HÜLSENFRÜCHTE DRISCHT, SO IST ER ERSATZPFLICHTIG, WEIL HÜLSENFRÜCHTE AUSGLEITEN MACHEN.
2GEMARA. Werist ersatzpflichtig, wenn er nicht geänderthat? – R. Papa sagt, wer den Ochsenstecken hält, sei ersatzpflichtig; R. Šiša, Sohn des R. Idi, sagt, wer die Pflugschar hält, sei ersatzpflichtig. Die Halakha ist: wer die Pflugschar hält, ist ersatzpflichtig. Wenn es aber eine felsige Stelle ist, so sind beide ersatzpflichtig.
3R. Joḥanan sagte : Wenn jemand an seinen Nächsten eine Kuh verkauft und zu ihm gesagt hat: diese Kuh ist stößig, bissig, schlägt aus und wirft sich nieder, so ist dies, wenn sie einen dieser Fehler hat und er ihn mit den anderen mitgezählt hat, ein auf Irrtum beruhenderKauf, wenn aber: diesen Fehlerund noch andere Fehler, so ist dies kein auf Irrtum beruhender Kauf.
4Desgleichen wird auch gelehrt: Wenn jemand an seinen Nächsten eine Magd verkauft und zu ihm gesagt hat: diese Magd ist blöde, epileptisch und verrückt, so ist dies, wenn sie einen dieser Fehler hat und er ihn mit den anderen mitgezählt hat, ein auf Irrtum beruhender Kauf; wenn aber: diesen Fehlerund noch andere Fehler, so ist dies kein auf Irrtum beruhender Kauf.
5R. Aḥa, Sohn des Raba, sprach zu R. Aši: Wie ist es, wenn sie all diese Fehlerhat? R. Mordekhaj erwiderte R. Aši : Folgendes sagten wir im Namen Rabas: hat sie all diese Fehler, so ist dies kein auf Irrtum beruhender Kauf.
6WENN JEMAND EINEN ESEL GEMIETET HAT, UM MIT DIESEM WEIZEN ZU HOLEN, UND GERSTEHOLT, SO IST ERERSATZPFLICHTIG ; UM GETREIDE ZU HOLEN, UND STROH HOLT, SO IST ER ERSATZPFLICHTIG, WEIL DAS VOLUMEN DIE LAST BESCHWERLICH MACHT. EIN LETHEKHWEIZEN ZU HOLEN, UND EIN LETHEKH GERSTEHOLT, SO IST ER ERSATZFREI; WENN ER ABER DIE LAST ERHÖHT, SO IST ER ERSATZPFLICHTIG. UM WIEVIEL MUSS ER SIE ERHÖHTHABEN, UM ERSATZPFLICHTIG ZU SEIN? SYMMACHOS SAGTE IM NAMEN R. MEÍRS, UM EINE SEÁBEI EINEM KAMEL, UM DREI KABBEI EINEM ESEL.
7GEMARA. Es wurde gelehrt: Abajje sagte, es heiße ‘beschwerlich wie die Last’, und Raba sagte, es heiße ‘die Last beschwerlich macht’. Abajje sagte, es heiße ‘beschwerlich w i e die Last’ ; das Volumen gleicht dem Gewichte, und wenn er drei Kabhinzugefügt hat, so ist er ersatzpflichtig. Raba sagt, es heiße ‘die Last beschwerlich macht’; das Gewicht bleibt unverändert, und das Volumen ist eine Hinzufügung. –
8Wir haben gelernt: Ein Lethekh Weizen zu holen, und ein Lethekh Gerste holt, so ist er ersatzfrei; wenn er aber die Last erhöht, so ist er ersatzpflichtig. Doch wohl um drei Kab!? – Nein, um eine Seá. – Hierzu lehrt er ja aber: um wieviel muß er sie erhöht haben, um ersatzpflichtig zu sein? Symmachos sagte im Namen R. Meírs, um eine Seá bei einem Kamel, um drei Kab bei einem Esel!? –
9Er meint es wie folgt: um wieviel muß er, falls er nicht geändert hat, wenn er ihn zu Weizen gemietet und Weizen holt, zu Gerste gemietet und Gerste holt, [die Last] erhöht haben, um ersatzpflichtig zu sein? Symmachos sagte im Namen R. Meírs, um eine Seá bei einem Kamel, um drei Kab bei einem Esel. –
10Komm und höre: Ein Lethekh Weizen zu holen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.