Bava Mezia — Blatt 83a
1Und auch wenn es sich auf einer abschüssigen Stelle befunden hatte, ist dies nur dann erklärlich, wenn keine Zeugen vorhanden sind, wenn aber Zeugen vorhanden sind, so müßte er doch Zeugen holen und [nur dann] freisein !? Es wird nämlich gelehrt: Isi b. Jehuda sagte: Wenn niemand es gesehen hat, so soll ein Eid beim Herrn zwischen ihnen entscheiden; wenn aber jemand es gesehen hat, so muß er Zeugen holen und ist [nur dann] frei.
2R. Ḥija b. Abba erklärte im Namen R. Joḥanans : Dieser Eidist eine Verordnung der Weisen, denn sonst würde kein Mensch für seinen Nächsten ein Faß von einem Orte nach einem anderen umtragen. –
3Was schwört erdemnach? Raba erwiderte: Ich schwöre, daß ich es ohne Absicht zerbrochen habe. R. Jehuda aber sagt, ein unentgeltlicher Hüter schwöre, und ein Lohnhüter bezahle, der eine nach seiner Norm und der andere nach seiner Norm. Hierzu sagte R. Elie͑zer : Freilich gibt es eine Überlieferung nach R. Meír, es wundert mich aber, wieso denn der eine oder der andere schwören soll.
4Allerdings kann der unentgeltliche Hüter schwören, daß er daran keine Fahrlässigkeit begangen habe, was aber sollte der Lohnhüter schwören, auch wenn er keine Fahrlässigkeit begangen hat, muß er ja bezahlen!? Und auch bei einem unentgeltlichen Hüter ist dies nur dann erklärlich, wenn es sich auf einer abschüssigen Stelle befunden hatte, wieso aber kann er, wenn es sich auf einer nicht abschüssigen Stelle befunden hatte, schwören, daß er daran keine Fahrlässigkeit begangen habe!?
5Und auch wenn es sich auf einer abschüssigen Stelle befunden hatte, ist dies nur dann erklärlich, wenn keine Zeugen vorhanden sind, wenn aber Zeugen vorhanden sind, so müßte er doch Zeugen holen und [nur dann] frei sein!? Es wird nämlich gelehrt: Isi b. Jehuda sagte: Wenn niemand es gesehen hat, so soll ein Eid beim Herrn zwischen ihnen entscheiden; wenn aber jemand es gesehen hat, so muß er Zeugen holen und ist [nur dann] frei.
6Einst trug jemand ein Faß Wein um auf dem Vorplatzevon Maḥoza und zerbrach es an einem Vorsprunge (von Maḥoza). Als er darauf vor Raba kam, sprach dieser zu ihm: Auf dem Vorplatze von Maḥoza sind viele Leute da; geh hole Zeugen, so wirst du frei sein. Da sprach sein Sohn R. Joseph zu ihm: Also nach Isi? Dieser erwiderte: Jawohl, nach Isi, und wir sind seiner Ansicht.
7Einst sagte jemand zu seinem Nächsten: Geh, kaufe für mich vierhundert Faß Wein. Da ging er und kaufte sie für ihn. Später kam er zu ihm und sprach: Ich habe für dich vierhundert Faß Wein gekauft und sie sind sauer geworden.
8Als er darauf vor Raba kam, sprach er zu ihm ; Wenn vierhundert Faß Wein sauer werden, so wird dies bekannt; geh hole Zeugen, daß der Wein, als du ihn gekauft hast, gut war, sodann wirst du frei sein. Da sprach sein Sohn R. Joseph zu ihm : Also nach Isi? Dieser erwiderte: Jawohl, nach Isi, und wir sind seiner Ansicht.
9R. Ḥija b. Joseph ordnete in Sikhra an: Die etwas mit einer Trage tragen und es zerbrechen, müssen die Hälfte bezahlen, weil es für einen zuviel und für zwei zu wenigist, somit einem Unfall und einem Verschulden gleich nahe ist; wenn mit einer Hebestange, so müssen sie das ganze bezahlen.
10Einst zerbrachen Lastträger dem Rabba b. Bar Ḥana ein Faß Wein; da nahm er ihnen ihre Gewänder weg. Als sie darauf vor Rabh kamen, sprach er zu ihm: Gib ihnen ihre Gewänder zurück. Jener entgegnete: Ist dies das Gesetz? Dieser erwiderte: Jawohl, es heißt:damit du auf dem Wege der Guten wandelst. Da gab er ihnen ihre Gewänder zurück. Hierauf sprachen sie zu ihm: Wir sind arm und haben uns den ganzen Tag abgemüht; jetzt sind wir hungrig und haben nichts. Da sprach er zu ihm: Geh bezahle ihnen ihren Lohn. Jener entgegnete: Ist dies das Gesetz? Dieser erwiderte: Jawohl, es heißt:und die Pfade der Gerechten sollst du beobachten.
11WENN JEMAND LÖHNER GEMIETET HAT UND ZU IHNEN SAGT, DASS SIE FRÜH ANFANGEN UND SPÄT AUFHÖREN SOLLEN, SO KANN ER, WENN ES EIN ORT IST, DA ES NICHT ÜBLICH IST, FRÜH ANZUFANGEN UND SPÄT AUFZUHÖREN, SIE DAZU NICHT ZWINGEN. WO ES ÜBLICH IST, SIE ZU BEKÖSTIGEN, MUSS ER SIE BEKÖSTIGEN, IHNEN ZUKOST ZU GEBEN, MUSS ER IHNEN ZUKOST GEBEN. ALLES NACH DEM LANDESBRAUCHE.
12EINST SPRACH R. JOḤANAN B. MATHJA ZU SEINEM SOHNE : GEH, MIETE FÜR UNS LÖHNER. DA GING ER HIN UND VERABREDETE MIT IHNEN BEKÖSTIGUNG.
13ALS ER ZU SEINEM VATER ZURÜCKKAM, SPRACH DIESER ZU IHM: MEIN SOHN, SELBST WENN DU IHNEN EINE MAHLZEIT GLEICH DER DES ŠELOMO ZU SEINER ZEIT BEREITEST, HAST DU DEINER PFLICHT GEGEN SIE NICHT GENÜGT, DENN SIE SIND KINDER VON ABRAHAM, JIÇḤAQ UND JA͑QOB. BEVOR SIE NOCH DIE ARBEIT ANFANGEN, GEH HIN UND SAGE IHNEN! UNTER DER BEDINGUNG, DASS IHR VON MIR NUR BROT UND HÜLSENFRÜCHTE ZU BEANSPRUCHEN HABT. R. ŠIMO͑N B. GAMLIÉL SAGTE : ER BRAUCHTE DIES NICHT ZU SAGEN, DENN MAN RICHTE SICH BEI ALLEM NACH DEM LANDESBRAUCHE.
14GEMARA. Selbstverständlich!? – In dem Falle, wenn er ihnen einen höheren Lohn zahlt; man könnte glauben, er könne zu ihnen sagen: ich habe euch einen höheren Lohn zugebilligt in der Voraussetzung, daß ihr früh beginnen und spät aufhören werdet, so lehrt er uns, daß sie ihm erwidern können : du hast ihn uns deshalb erhöht, damit wir dir bessere Arbeit verrichten.
15Raš Laqiš sagte:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.