Bava Mezia — Blatt 88a
1wenn es die Front des Hauses gesehenhat, denn es heißt :ich habe das Heilige aus dem Hause geschafft.
2R. Joḥanan sagte, selbst ein Hofmacht es pflichtig, denn es heißt :sie sollen es an deinen Toren essen und satt sein. –
3Und R. Joḥanan, es heißt ja: aus dem Hause!? – Er kann dir erwidern: der Hof muß einem Hause gleichen, wie das Haus gesichert ist, ebenso muß es auch ein gesicherter Hof sein. –
4Und R. Jannaj, es heißt ja: an deinen Toren!? – Dies deutet darauf, daß es durch das Tor hineingebracht sein muß, nicht aber wenn über Dächer oder Gehege.
5R. Ḥanina der Ḥozäer wandte ein: Nach deinem Belieben, das Belieben des Löhners gleicht deinem Belieben: wie du nach deinem Belieben essen darfst und freibist, ebenso darf auch der Löhner nach seinem Belieben essen und ist frei.
6Demnach ist ein Kauf erverpflichtet; doch wohl auf dem Felde!?
7R. Papa erwiderte: Hier wird von einem Feigenbaume gesprochen, der in einem Garten steht, und dessen Krone in den Hof hineinragt, und nach demjenigen, welcher sagt: im Hause, ins Haus hineinragt. –
8Demnach sollte doch auch der Eigentümer verpflichtet sein!? – Der Eigentümer richtet seine Augen auf seinen Feigenbaum, der Käufer dagegen richtet seine Augen auf seine Ware. –
9Ist denn ein Käufer nach der Tora verpflichtet, es wird ja gelehrt: Weshalb sind die Läden von Beth Hinodrei Jahre früher als Jerušalem zerstört worden? Weil sie sich bei allem genau nach den Worten der Tora richteten. Sie legten aus:
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.