Bava Mezia — Blatt 88b
1du sollst den Zehnten entrichten und sollst essen, nicht aber der Verkäufer; den Ertrag deiner Aussaat, nicht aber der Käufer!? – Vielmehr, es ist nur rabbanitisch, und der Schriftvers ist nichts weiter als eine Anlehnung. –
2Worauf deutet demnach [das Wort] nach deinem Belieben!? – Auf folgende Lehre: Nach deinem Belieben, wie du freibist, wenn du dir das Maul schließest, ebenso bist du auch wegen des Maulschließensdeines Löhners frei.
3Mar Zuṭra wandte ein: Wann gelten sie hinsichtlich der Verzehntung als in der Tennebefindlich? Gurken und Kürbisse, sobald sie entblähen. Dies erklärte R. Asi: wenn sie die Blüte verloren haben. Doch wohl auch auf dem Felde!? –
4Nein, im Hause. – Wieso heißt es demnach: sobald sie entblühen, es sollte doch heißen: erstwenn sie entblühen!? –
5Wenn es heißen würde : erst wenn sie entblühen, könnte man verstehen, wenn sie die Blüten vollständig verloren haben, daher heißt es : sobald sie entblühen, nämlich wenn das Abfallen beginnt.
6Mar Zuṭra, Sohn des R. Naḥman, wandte ein: Als in der Tenne befindlich, hinsichtlich der Verzehntung, daß man nämlich wegen [des Essens] von Unverzehntetem schuldig ist, beginnt, sobald die Abschlußarbeit beendet ist, und die Abschlußarbeit ist mit dem Einsammeln beendet. Doch wohl auch das Einsammeln auf dem Felde!? –
7Nein, nur das Einsammeln ins Hausgilt als Abschlußarbeit. Wenn du aber willst, sage ich: R. Jannajspricht von Oliven und Trauben, die nicht auf eine Tenne gebracht werden, bei Weizen und Gerste aber wird ausdrücklich von einer Tenne gesprochen.
8Wir wissen diesalso vom am Boden Haftenden bei einem Menschen und vom Boden Getrennten bei einem Ochsen, woher dies hinsichtlich des vom Boden Getrennten bei einem Menschen? –
9Dies ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere von einem Ochsen zu folgern: wenn ein Ochs, der vom am Boden Haftenden zu essen nicht berechtigt ist, vom Boden Getrennten essen darf, um wieviel mehr darf ein Mensch, der vom am Boden Haftenden essen darf, vom Boden Getrennten essen. – Wohl gilt dies von einem Ochsen, weil bei ihm das Maulschließen verboten ist, während bei einem Menschen das Maulschließen nicht verboten ist!? –
10Sollte doch [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere von einem Ochsen gefolgert werden, daß das Maulschließen auch bei einem Menschen verboten ist: wenn bei einem Ochsen, den zu ernähren dir nicht geboten ist, das Maulschließen verboten ist, um wieviel mehr ist bei einem Menschen, den zu ernähren dir geboten ist, das Maulschließen verboten!? –
11Die Schrift sagt: nach deinem Belieben, das Belieben des Löhners [gleicht dem des Eigentümers] : wie du frei bist, wenn du dir das Maul schließest, ebenso bist du auch wegen des Maulschließens eines Löhners frei. –
12Woher wissen wir dies nun hinsichtlich des vom Boden Getrennten bei einem Menschen? – Die Schrift sagt zweimalHalmgetreide, und da nicht [beides] auf das am Boden Haftende bei einem Menschen zu beziehen ist, so beziehe man [eines] auf das vom Boden Getrennte bei einem Menschen.
13R. Ami erklärte : Hinsichtlich des vom Boden Getrennten bei einem Menschen ist überhaupt kein Schriftvers nötig; die Schrift sagt: wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, und dies kann ja auch in dem Falle vorkommen, wenn er ihn zum Tragengemietet hat, und der Allbarmherzige sagt, daß er essen dürfe. –
14Woher dies vom am Boden Haftenden bei einem Ochsen? – Dies ist [durch einen Schluß] vom Leichteren auf das Schwerere, vom Menschen, zu folgern: wenn ein Mensch, der vom vom Boden Getrennten zu essen nicht berechtigt ist, vom am Boden Haftenden essen darf, um wieviel mehr darf ein Ochs, der vom Boden Getrennten essen darf, vom am Boden Haftenden essen. – Wohl gilt dies von einem Menschen, weil dir geboten ist, ihn zu ernähren, während es dir nicht geboten ist, einen Ochsen zu ernähren!? –
15Sollte doch [durch einen Schluß vom] Leichteren auf das Schwerere gefolgert werden, daß es geboten ist, einen Ochsen zu ernähren: wenn es dir geboten ist, einen Menschen zu ernähren, bei dem das Maulschließen dir nicht verboten ist, um wieviel mehr ist es dir geboten, einen Ochsen zu ernähren, bei dem das Maulschließen dir verboten ist!? –
16Die Schrift sagt:es soll dein Bruder mit dir leben, dein Bruder, nicht aber ein Ochs. – Woher wissen wir dies nun vom am Boden Haftenden bei einem Ochsen? – Die Schrift sagt zweimalNächsten, und da nicht [beides] auf das am Boden Haftende bei einem Menschen zu beziehen ist, so beziehe man [eines] auf das am Boden Haftende bei einem Ochsen.
17Rabina erklärte: Weder hinsichtlich des vom Boden Getrennten bei einem Menschen noch hinsichtlich des am Boden Haftenden bei einem Ochsen ist ein Schriftvers nötig; es heißt:du sollst einem Ochsen beim Dreschen das Maul nicht schließen;
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.