Bava Mezia — Blatt 89a
1merke, hinsichtlich des Maulschließens ist ja alleseinbegriffen, denn dies wird aus [dem Worte] Ochs gefolgert, das auch beim Šabbathgesetze gebraucht wird, demnach sollte doch der Allbarmherzige geschrieben haben: du sollst beim Dreschen nicht das Maul schließen, wenn es aber Ochs heißt,
2so will der Allbarmherzige damit den Maulschließenden mit dem Maulgeschlossenen und das Maulgeschlossene mit dem Maulschließenden vergleichen : wie der Maulschließendevom am Boden Haftenden essen darf, ebenso darf auch das Maulgeschlossene vom am Boden Haftenden essen, und wie das Maulgeschlossene vom Boden Getrennten essen darf, ebenso darf auch der Maulschließende vom Boden Getrennten essen.
3Die Rabbanan lehrten: Dreschen, wie die [Dresch]ernte sich dadurch auszeichnet, daß sie Bodenerzeugnis ist, und ein Löhner darf davon (bei der Abschlußarbeit) essen, ebenso darf ein Löhner von allen anderen Bodenerzeugnissen essen; ausgenommen ist das Melken, Buttern und Käsen, wobei es sich nicht um Bodenerzeugnisse handelt; hierbei darf ein Löhner nicht essen. –
4Wozu dies, dies geht ja hervor schon aus: wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst!? – Dies ist nötig; da [das Wort] Halmgetreide alles, was steht, einschließt, so könnte man glauben, es schließe auch Dinge ein, die keine Bodenerzeugnisse sind, so lehrt er uns.
5Ein Anderes lehrt: Dreschen, wie das Dreschen sich dadurch auszeichnet, daß es eine Abschlußarbeit ist, und ein Löhner darf dabei essen, ebenso darf ein Löhner auch bei anderen Abschlußarbeiten essen; ausgenommen ist das Jäten bei Knoblauch und Zwiebeln, das keine Abschlußarbeit ist; hierbei darf ein Löhner nicht essen. –
6Wozu, dies, dies geht ja hervor schon aus: in dein Gefäß darfst da aber nichtstun!? – Dies ist wegen des Falles nötig, wenn er die kleinen unter den großen herauszieht.
7Ein Anderes lehrt: Dreschen, wie das Dreschen sich dadurch auszeichnet, daß dabei [die Speise] hinsichtlich der Verzehntungnicht fertig ist, und ein Löhner darf dabei essen, ebenso darf ein Löhner auch bei jeder anderen Arbeit essen, wobei die Speise hinsichtlich der Verzehntung nicht fertig ist; ausgenommen ist das Sondernbei Datteln und Trockenfeigen, wobei diese hinsichtlich der Verzehntung fertig sind; hierbei darf ein Löhner nicht essen. –
8Es wird ja aber gelehrt, ein Löhner, der beim Sondern von Datteln oder Oliven beschäftigt ist, dürfe dabei essen!? R. Papa erwiderte: Diese Lehre spricht von unreifen.
9Ein Anderes lehrt: Dreschen, wie das Dreschen sich dadurch auszeichnet, daß dabei [die Speise] hinsichtlich der Teighebe nicht fertig ist, und ein Löhner darf dabei essen, ebenso darf ein Löhner auch bei jeder anderen Arbeit essen, wobei [die Speise] hinsichtlich der Teighebe nicht fertig ist; ausgenommen ist das Kneten, das Formen und das Bakken, wobei [die Speise] hinsichtlich der Teighebe fertig ist; hierbei darf ein Löhner nicht essen. – [Die Speise] ist ja bereits hinsichtlich der Verzehntungfertig!? –
10Das ist kein Einwand; hier wird vom Auslandegesprochen, wo der Zehnt nicht zu entrichten ist. – Demnach ist ja auch die Teighebe nicht zu entrichten!? – Vielmehr, tatsächlich vom [Jisraél]lande, dennoch ist dies kein Widerspruch, denn dies gilt von den sieben [Jahren], während welcher sie [das Land] erobert, und den sieben, während welcher sie es aufgeteilt haben. Der Meister sagte nämlich: In den sieben [Jahren], während welcher sie [das Land] erobert, und in den sieben, während welcher sie es aufgeteilt haben, waren sie zur Entrichtung der Teighebe verpflichtet worden, nicht aber zur Entrichtung des Zehnten. –
11Veranlaßt diesdenn der Zehnt, die Abschlußarbeit veranlaßt dies ja!?
12Vielmehr, erklärte Rabina, verbinde sieund lies: Dreschen, wie das Dreschen sich dadurch auszeichnet, daß dabei [die Speise] hinsichtlich der Verzehntung und der Teighebe nicht fertig ist, und ein Löhner darf dabei essen, ebenso darf ein Löhner auch bei jeder anderen Arbeit essen, wobei [die Speise] hinsichtlich der Verzehntung und der Teighebe nicht fertig ist.
13Sie fragten: Darf ein Löhner am Feuer röstenund essen: ist dies ebenso wie Trauben mit etwas anderemoder nicht? – Komm und höre : Der Hausherr darf den Löhnern Wein zu trinken geben, damit sie nicht viel Trauben essen, und ebenso dürfen die Löhner ihr Brot in Tunke tauchen, um viel Trauben essen zu können. –
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.