Bava Mezia — Blatt 8b

1er habe von Mar Šemuél zweierlei gehört, eines vom Reitenden und eines vom Führenden, daß nämlich der eine [das Tier] eigne und einer es nicht eigne, wisse aber nicht, welcher von diesen. –

2In welchem Falle: wallte man sagen, wenn jemand ein Tier allein reitet oder allein führt, so gibt es ja niemand, welcher sagt, der Führendeeigne es nicht; wenn von einem gesagt worden ist, er eigne es nicht, so ist es wohl der Reitende, von dem dies gesagt worden ist. –

3Vielmehr, fraglich war es ihm hinsichtlich des Falles, wenn der eine reitet und der andere es führt: ist der Reitende zu bevorzugen, da er das Tier in seiner Gewalt hat, oder ist der Führende zu bevorzugen, da es durch ihn geht?

4R. Joseph erwiderte: R. Jehuda sagte zu mir: wir wollen dies untersuchen. Wir haben gelernt: der Führendeerhält die vierzig [Geißelhiebe] und der im Wagen Sitzende erhält die vierzig [Geißelhiebe]; R. Meír befreit den im WagenSitzenden.

5Da nun Šemuél diese Lehre umwendet und liest: die Weisen befreien den im Wagen Sitzenden, so ist hieraus zu entnehmen, daß nach ihm der Reitendeallein nicht eigne, und um so weniger der Reitende gegen den Führenden.

6Abajje sprach zu R. Joseph: Sehr oft sagtest du uns: wir wollen dies, untersuchen, ohne es im Namen R. Jehudas gesagt zu haben!?

7Dieser erwiderte: Soist es; ich erinnere mich auch, wie ich zu ihm sagte: wieso will der Meister vom Sitzen auf das Reiten folgern, der Sitzende hält ja die Zügel nicht, während der Reitende die Zügel hält, und er erwiderte mir: Rabh und Šemuél sagen beide, durch [das Halten] der Zügel eigne man esnicht.

8Manche lesen: Abajje sprach zu R. Joseph: Wieso kann der Meister vom Sitzen auf das Reiten folgern, der Sitzende hält ja die Zügel nicht, während der Reitende die Zügel hält!? Dieser erwiderte: Idi lehrte, man eigne es durch [das Halten] der Zügel nicht.

9Ebenso wurde auch gelehrt: R. Ḥelbo sagte im Namen R. Honas: durch [das Halten] der Zügel eigne man nur ein von seinem Nächstenerhaltenes [Tier], nicht aber ein gefundenes oder vom Vermögen eines Proselyten. –

10Was bedeutet [das Wort] mosira [Zügel]? Raba erwiderte: Idi erklärte es mir: als wenn jemand etwas seinem Nächsten übergibt [masar]. Allerdings eignet man es dadurch von seinem Nächsten, weil sein Nächster es ihm übergibt, wieso aber sollte man ein gefundenes oder vom Vermögen eines Proselyten eignen, wo doch niemand da ist, der es ihm übergibt!?

11Man wandte ein: Wenn zwei auf einem Tiere reiten &c. Nach wessen Ansicht: nach R. Meír sollte doch, wenn der Sitzendees eignet, es um so mehr der Reitende; doch wohl nach den Rabbanan, somit ist hieraus zu entnehmen, daß der Reitende es eigne!? –

12Hier handelt es sich um den Fall, wenn er es mit den Füßen leitet. – Demnach heißt dies ja führen!? – Es gibt zweierlei Arten von Führen; man könnte nun glauben, der Reitende sei zu bevorzugen, da er es führt und auch in seiner Gewalt hat, so lehrt er uns. –

13Komm und höre: Wenn zwei ein Kamel ziehen oder einen Esel führen, oder der eine zieht und der andere führt,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.