Bava Mezia — Blatt 9a

1so haben sie sie auf diese Weise geeignet. R. Jehuda sagt, man könne nie anders eignen als ein Kamel durch das Ziehen und einen Esel durch das Führen.

2Hier wird also gelehrt: oder der eine zieht und der andere führt; nur durch das Ziehen und das Führen, nicht aber durch das Reiten!? –

3Dies gilt auch vom Reiten, nur lehrt er es deshalb vom Ziehen und vom Führen, um der Ansicht R. Jehudas entgegenzutreten; dieser sagt, ein Kamel nur durch das Ziehen und einen Esel nur durch das Führen, so lehrt er uns, daß man sie auch entgegengesetzt eigne. –

4Demnachsollte er es doch zusammengefaßt lehren: wenn zwei ein Kamel oder einen Esel ziehen oder führen!? –

5Es gibt einen Fall, in welchem keine Aneignung erfolgt; manche sagen, ein Esel durch das Ziehen, und manche sagen, ein Kamel durch das Führen.

6Manche erheben diesen Einwand aus dem Schlußsatze: so haben sie sie auf diese Weise geeignet; dies schließt ja wahrscheinlich das Reiten aus!? – Nein, dies schließt den Fall aus, wenn es umgekehrt erfolgt ist. –

7Demnach ist dies ja identisch mit der Ansicht R. Jehudas!? – Einen Unterschied gibt es zwischen ihnen bei einem Falle, in dem (keine) Eignung erfolgt; manche sagen, ein Esel durch das Ziehen, und manche sagen, ein Kamel durch das Führen. –

8Komm und höre: Wenn der eine auf dem Esel reitet und der andere die Zügel hält, so hat der eine den Esel geeignet und der andere die Zügel geeignet. Hieraus ist also zu entnehmen, daß der Reitende [das Tier] eigne!? –

9Hier wird ebenfalls von dem Falle gesprochen, wenn er es mit den Füßen leitet. – Demnach sollte doch der Reitende auch die Zügel eignen!? – Lies: der eine eignet den Esel und die Hälfte der Zügel und der andere eignet die Hälfte der Zügel. –

10Allerdings eignet sie der Reitende, da ein Vernünftiger esfür ihn aufgehoben hat, wodurch aber eignet sie der, der die Zügelhält!?

11Lies: der eine eignet den Esel und die Zügel und der andere eignet das, was er in der Hand hält. –

12Was soll dies: wenn man auch sagen will, wenn jemand einen Fund für seinen Nächsten aufhebt, eigne ihn dieser, so gilt dies ja nur von dem Falle, wenn er ihn für seinen Nächsten aufhebt, dieser aber hebt ihn ja für sich selber auf, und wenn er für sich selber nicht eignet, wieso kann er für seinen Nächsten eignen!?

13R. Aši erwiderte: Der eine eignet den Esel und den Halfter und der andere eignet das, was er in der Hand hält, und das übrige eignet weder der eine noch der andere.

14R. Abahu erklärte: Tatsächlich, wie gelehrtwird, und zwar, weil er[die Zügel] an sich reißen kann.

15Aber das, was R. Abahu gesagt hat, ist sinnlos, denn wenn dem nicht so wäre, so müßte ja, wenn ein Gewand zur Hälfte auf der Erde und zur Hälfte auf einem Pfahle gelegen hat, und einer kommt und die auf der Erde liegende Hälfte und ein anderer kommt und die auf dem Pfahle liegende Hälfte aufhebt, ebenfalls der erste es eignen und nicht der andere, weil jener es an sich reißen konnte. Vielmehr ist die Erklärung R. Abahus sinnlos. –

16Komm und höre: R. Elie͑zer sagte: Man eignet esdurch das Reiten auf dem Felde und das Führen [auch] in der Stadt!? – Hierbei wird ebenfalls von dem Falle gesprochen, wenn er es mit den Füßen leitet. – Demnach ist dies ja identisch mit Führen!? – Es gibt zwei Arten von Führen. –

17Weshalb eignet man es demnach nicht durch das Reiten in der Stadt!? R. Kahana erwiderte: Weil die Leute in der Stadt nicht zu reiten pflegen.

18R. Aši sprach zu R. Kahana: Demnach hat, wer am Šabbath einen Geldbeutel aufhebt, ihn ebenfalls nicht geeignet, weil die Leute am Šabbath keinen Geldbeutel aufzuhebenpflegen!? Du mußt also sagen, was er getan hat, ist getan, und er eignet es, ebenso auch hierbei, was er getan hat, ist getan, und er hat es geeignet. –

19Vielmehr, hier wird von Kauf und Verkauf gesprochen, denn [der Verkäufer] sagte zu ihm: eigne es auf die gewöhnliche Art, wie es die Leute zu eignen pflegen.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.