Bava Mezia — Blatt 90a
1oder Hebe und Zehnten dreschen, begeht man nicht das Verbot des Maulschließens; wegen des Anscheinsaber stopfe man ein Häuflein derselben Art in den Futtersackan ihrem Maule. R. Šimo͑n b. Joḥaj sagt, man tue ihnen Wicken hinein, weil Wicken ihnen zuträglicher sind als alles andere. –
2Ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Bei Kühen, die Getreide stampfen, begeht man nicht das Verbot des Maulschließens; und die Hebe und Zehnten dreschen, begeht man wohl das Verbot des Maulschließens. Wenn ein Nichtjude mit der Kuh eines Jisraéliten drischt, so begeht dieser nicht das Verbot des Maulschließens ; wenn aber ein Jisraélit mit der Kuh eines Nichtjuden drischt, so begeht er das Verbot des Maulschließens. Hier besteht ja ein Widerspruch sowohl hinsichtlich der Hebe als auch hinsichtlich des Zehnten.
3Allerdings ist der Widerspruch hinsichtlich der Hebe zu erklären, denn eines gilt von richtiger Hebe und eines gilt vom Nachwuchseder Hebe, aber hinsichtlich des Zehnten besteht ja ein Widerspruch!?
4Wolltest du erwidern, auch der Widerspruch hinsichtlich des Zehnten sei zu erklären, denn eines gelte vom Zehnten und eines gelte vom Nachwüchse des Zehnten, [so ist zu entgegnen:] allerdings ist der Nachwuchs der Hebe ebenfalls Hebe, aber der Nachwuchs des Zehnten ist ja profan!? Wir haben nämlich gelernt: Der Nachwuchs von Unverzehntetemund der Nachwuchs vom zweiten Zehntenist profan. –
5Vielmehr, dies ist kein Widerspruch; eines gilt vom ersten Zehntenund eines gilt vom zweiten Zehnten. Wenn du aber willst, sage ich, beides vom zweiten Zehnten, dennoch besteht hier kein Widerspruch; eines nach R. Meír und eines nach R. Jehuda.
6Eines nach R. Meír, welcher sagt, der zweite Zehnt sei Eigentum des Höchsten, und eines nach R. Jehuda, welcher sagt, der zweite Zehnt sei Eigentum des Gemeinen. –
7Wie kann diesvorkommen? – Wenn er zuvorgekommen ist und [den Zehnten] von den Halmen entrichtethat,
8und zwar nach R. Jehuda. – [Das Essen] muß ja aber innerhalb der Stadtmauererfolgen!? – Wenn er es innerhalb der Mauer von Beth Phagedrischt.
9Wenn du aber willst, sage ich: das ist kein Widerspruch; eines gilt vom Zehnten von Gewissemund eines gilt vom Zehnten vom Demaj. Da du nun auf diese [Erklärung] gekommen bist, so ist auch der Einwand hinsichtlich der Hebe zu erklären, denn eines gilt von der Hebe von Gewissem und eines gilt von der Hebe vom Demaj. –
10Allerdings gibt es einen Zehnten vom Demaj, aber gibt es denn eine Hebe vom Demaj, es wird ja gelehrt: Erschaffte ferner das Bekenntnisab und erließ eine Verfügungüber das Demaj. Er ließ nämlich das ganze jisraélitische Gebiet inspizieren und stellte fest, daß man nur die große Hebeentrichtete. –
11Vielmehr, das ist kein Widerspruch, eines gilt von der Zehnthebevon Gewissem und eines gilt von der Zehnthebe vom Demaj.
12Man fragte R. Šešeth : Wie ist es, wenn [das Vieh] durch das Fressenden Durchfall bekommt: erfolgt diesaus dem Grunde, weil es ihm zuträglich ist, und in diesem Falle ist esihm nicht zuträglich, oder weil es sieht und sich härmt, und auch in diesem Falle sieht es und härmt sich.
13R. Šešeth erwiderte : Ihr habt es gelernt : R. Šimo͑n b. Joḥaj sagt, man tue ihnen Wicken hinein, weil Wicken ihnen zuträglicher sind als alles andere. Schließe hieraus, daß dies aus dem Grunde erfolgt, weil es ihm zuträglich ist. Schließe hieraus.
14Sie fragten: Darf man zu einem Nichtjuden sagen, schließe meiner Kuh das Maul und drisch mit ihr? Sagen wir, die Beauftragung eines Nichtjuden sei nur beim Šabbathgesetze wegen des Feierns [verboten], weil es sich um ein mit der Steinigung belegtes Verbothandelt, während das Maulschließen nur ein gewöhnliches Verbotist, oder gibt es hierbei keinen Unterschied? –
15Komm und höre: Wenn ein Nichtjude mit der Kuh eines Jisraéliten drischt, so begeht dieser nicht das Verbot des Maulschließens. Er begeht nur das Verbot nicht, unerlaubt ist es aber. – Von rechtswegen ist dies nicht einmal unerlaubt, da er aber im Schlußsatze lehren will, daß, wenn ein Jisraélit mit der Kuh eines Nichtjuden drischt, er das Verbot begehe, so lehrt er auch im Anfangsatze, daß er es nicht begehe. –
16Komm und höre: Sie richteten an den Vater Šemuéls folgende Frage: wie verhält es sich mit den Ochsen,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.