Bava Mezia — Blatt 90b

1die Nichtjuden stehlenund kastrieren? Er erwiderte: Mit diesen ist eine List begangen worden, überlistet jene; sie müssen sie verkaufen.

2R. Papa entgegnete: Im Westen sind sie der Ansicht R. Ḥidqas, welcher sagt, den Noaḥiden sei die Kastration verboten, somit begingen jene das Verbot :vor einen Blinden sollst du kein Hindernislegen.

3Raba wollte sagen, sie müssen zum Schlachten verkauftwerden, da sprach Abajje zu ihm: Es genügt die Maßregelung, sie verkaufen zu müssen. –

4Klar ist es, daß ein erwachsener Sohn als Fremdergilt, wie verhält es sich aber mit einem minderjährigen Sohne? R. Aḥaj verbietet esund R. Aši erlaubt es. Meremar und Mar Zuṭra, manche sagen, zwei andere Gerechte, tauschten siemiteinander.

5Rami b. Ḥama fragte: Wie ist es, wenn man [einer Kuh] einen Dorn ins Maulsteckt? – Wenn man steckt, ist dies ja ein richtiges Maulschließen!? – Vielmehr, wie ist es, wenn ihr ein Dorn im Maule sitzt?

6Wie ist es, wenn man neben ihr einen Löwenhinlagert? – Wenn man hinlagert, so ist dies ja ein richtiges Maulschließen!? – Vielmehr, wie ist es, wenn neben ihr ein Löwe lagert? Wie ist es, wenn man draußen ihr Kalb hingestellthat? Wie ist es, wenn sie nach Wasser dürstet? Wie ist es, wenn man eine Lederdecke auf das Dreschgetreideausbreitet? –

7Eines davon ist aus folgender Lehre zu entscheiden: Der Eigentümer der Kuh darf diese aushungern, damit sie viel vom Dreschgetreide fresse; ebenso darf der Eigentümer ein Bündel Stroh vor der Kuh lösen, damit sie nicht viel vom Dreschgetreidefresse. –

8Anders verhält es sich hierbei, wo sie ja frißt. Wenn du aber willst, sage ich: der Eigentümer darf vorher für das Vieh ein Bündel Stroh lösen, damit es nicht viel vom Dreschgetreide fresse.

9R. Jonathan fragte R. Simaj : Wie ist es, wenn man [dem Vieh] das Maul draußengeschlossen hat: der Allbarmherzige sagt:einem Ochsen beim Dreschen, und hierbei geschieht es ja nicht beim Dreschen, oder aber sagt der Allbarmherzige, daß man ihn nicht mit geschlossenem Maule dreschen lasse?

10Dieser erwiderte: Dies kannst du von deinem väterlichen Hauselernen :Wein und Rauschtrank sollst du nicht trinken, du und deine Söhne mit dir, wenn ihr in das Heiligtum hineingeht; ist es etwa verboten, nur beim Hineingehen zu trinken, und erlaubt, vorher zu trinken und nachher hineinzugehen!?

11Der Allbarmherzige sagt ja:zwischen Heiligem und Profanem zu unterscheiden. Wie nun da: keine Trunkenheit beim Eintreten, ebenso ist auch hierbei: kein Maulschluß beim Dreschen.

12Die Rabbanan lehrten: Wer einer Kuh das Maul schließt oder verschiedenartige Tierezusammenspannt, ist frei; Geißelhiebe erhalten nur der Dreschende und der Antreibende.

13Es wurde gelehrt: Wer durch Laute das Maul schließtoder durch Lauteantreibt, ist, wie R. Joḥanan sagt, schuldig, und wie Reš Laqiš sagt, frei. R. Joḥanan sagt, er sei schuldig, weil die Bewegung des Mundes als Tätigkeit gilt; Reš Laqiš sagt, er sei frei, weil Laute [hervorbringen] keine Tätigkeit ist.

14R. Joḥanan wandte gegen Reš Laqiš ein:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.