Bava Mezia — Blatt 91b

1Würde es geheißen haben: du sollst dein Vieh nicht begatten lassen, so könnte man verstehen, man dürfe ein Vieh nicht festhalten, wenn ein Männchen es besteigt, daher heißt es: verschiedene Arten. Dies ist also nur bei verschiedenen Arten verboten, bei derselben Art aber ist es erlaubt;

2bei derselben Art ist also nur das Festhalten erlaubt, nicht aber das Hineinführen!? — Unter ‘festhalten’ ist das Hineinführen zu verstehen, nur nennt er es deshalb Festhalten, weil er einen euphemistischen Ausdruck gebrauchen will.

3R. Aši sagte: Folgendes fragten sie mich beim Exilarchen R. Neḥemja: darf man zwei Tiere derselben Art und ein drittes von einer anderen Art zusammen in einen Pferch hineinbringen: hält es sich, da dieselbe Art vorhanden ist, an seine Art, oder ist es dennoch verboten? Ich entschied ihnen, es sei verboten, gegen die Halakha, wegen der Unzüchtigkeit der Sklaven.

4WENN [DER LÖHNER] MIT DEN HÄNDEN, ABER NICHT MIT DEN FÜSSEN, MIT DEN FÜSSEN, ABER NICHT MIT DEN HÄNDEN, ODER AUCH NUR MIT DER SCHULTER ARBEITET, SO DARF ERESSEN. R. JOSE B. R. JEHUDA SAGT, NUR WENN ER MIT DEN HÄNDEN UND DEN FÜSSEN ARBEITET.

5GEMARA. Aus welchem Grunde? — Die Schrift sagt: wenn du in den Weinberg deines Nächsten kommst, wie er auch arbeitet.

6R. JOSE B. R. JEHUDA SAGT, NUR WENN ER MIT DEN HÄNDEN UND DEN FÜSSEN ARBEITET. Was ist der Grund des R. Jose b. R. Jehuda? — Wie beim Ochsen; wie ein Ochs mit den Händen und den Füßen arbeitet, ebenso auch ein Löhner, wenn er mit den Händen und den Füßen arbeitet.

7Rabba b. R. Hona fragte: Wie ist es nach R. Jose b. R. Jehuda, wenn man mit Gänsen und Hühnerndrischt: ist eserforderlich, daß [die Arbeit] mit der ganzen Kraft erfolge, was hierbei der Fall ist, oder muß sie mit den Händen und den Füßen erfolgen, was hierbei nicht der Fall ist? — Dies bleibt unentschieden.

8R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha: Die Löhner dürfen, bevor sie in der Kelter kreuz und quer gegangen sind, Trauben essen, aber keinen Wein trinken; sobald sie in der Kelter kreuz und quer gegangen sind, dürfen sie Trauben essen und Wein trinken.

9ARBEITET ER BEI FEIGEN, SO DARF ER KEINE TRAUBEN ESSEN, UND WENN BEI TRAUBEN, SO DARF ER KEINE FEIGENESSEN; WOHL ABER DARF ER SICH ENTHALTEN, BIS ER ZU EINER STELLE SCHÖNER [FRÜCHTE] KOMMT, UND VON DIESEN ESSEN.

10DIES ALLES SAGTEN SIE, NUR WÄHRENDDER ARBEIT, ABER MIT BERÜCKSICHTIGUNG [DER VORSCHRIFT], DEM EIGENTÜMER SEIN VERLORENESWIEDERZUBRINGEN, SAGTEN SIE, DASS DIE LÖHNER BEIM GEHEN VON EINER REIHE ZUR ANDEREN ESSEN DÜRFEN, EBENSO BEI IHRER RÜCKKEHRAUS DER KELTER; EBENSO EIN ESEL, WENN ER ABGELADEN WIRD.

11GEMARA. Sie fragten: Darf er, wenn er bei einem Weinstocke arbeitet, von einem anderen essen: darf er es von der Art, die er in das Gefäß des Hausherrnlegt, was hierbei der Fall ist, oder nur von dem, was er in das Gefäß des Eigentümers legt, was hierbei nicht der Fall ist?

12Und wenn du entscheidest, wenn er bei einem Weinstocke arbeitet, dürfe er von einem anderen nicht essen, wieso darf ein Ochs vom am Boden Haftendenessen!? R. Šiša, Sohn des R. Idi, erwiderte: Bei einem langen Zweige. —

13Komm und höre: Wenn er bei Feigen arbeitet, so darf er keine Trauben essen. Demnach darf er essen, wenn bei Feigen und Feigen, gleichFeigen und Trauben. Wieso kann diesnun vorkommen, wenn man sagen wollte, wenn er bei einem Weinstocke arbeitet, dürfe er von einem anderen nicht essen!? R. Šiša, Sohn des R. Idi, erwiderte: Bei gestützten. —

14Komm und höre: Wohl aber darf er sich enthalten, bis er zu einer Stelle schöner [Früchte] kommt, und von diesen essen. Wenn man nun sagen wollte, wenn er bei einem Weinstocke arbeitet, dürfe er von einem anderen essen, so soll er doch hingehen, diese holen und essen. — Dies ist wegen der Aussetzung der Arbeit[verboten], ein Fall, über den wir nicht fragen; wir fragen über den Fall, wenn er seine Frau und seine Kinder bei sich hat. —

15Komm und höre: Dies alles sagten sie, nur während der Arbeit, aber mit Berücksichtigung [der Vorschrift], dem Eigentümer sein Verlorenes wiederzubringen, sagten sie, daß die Löhner beim Gehen von einer Reihe zur anderen essen dürfen, ebenso bei ihrer Rückkehr aus der Kelter.

16Sieglaubten, das Gehengleiche dem Arbeiten, und nur mit Berücksichtigung der Vorschrift, dem Eigentümer sein Verlorenes wiederzubringen, sagten sie, daß er essen dürfe, nach der Tora aber darf er dannnicht essen; demnach darf er, wenn er bei einem Weinstocke arbeitet, von einem anderen nicht essen. —

17Nein, tatsächlich, kann ich dir erwidern, darf er, wenn er bei einem Weinstocke arbeitet, wohl von einem anderen essen, nur gleicht das Gehen nicht dem Arbeiten.

18Manche lesen: Sie glaubten, das Gehen gleiche nicht dem Arbeiten; er darf also nur aus dem Grunde nach der Tora nicht essen, weil es nicht dem Arbeiten gleicht, wenn er dann aber arbeitet, darf er auch nach der Tora essen; demnach darf er, wenn er bei einem Weinstocke arbeitet, von einem anderen essen. —

19Nein, tatsächlich, kann ich dir erwidern, darf er, wenn er bei einem Weinstocke arbeitet, von einem anderen nicht essen,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.