Bava Mezia — Blatt 93b
1er hat [das Vieh] so gehütet, wie es die Leute zu hüten pflegen, und konnte nichts dagegen machen. Abajje sprach zu ihm: Demnach ist er ersatzfrei, auch wenn erin die Stadt geht zu einer Zeit, wenn die Leute zu gehenpflegen!? Dieser erwiderte: Freilich. — Wenn er ein wenig schläft zur Zeit, wenn die Leute zu schlafen pflegen, ist er also ebenfalls ersatzfrei? Dieser erwiderte: Freilich.
2Er wandte gegen ihn ein: Folgendes gilt als Unglücksfall, in welchem ein Lohnhüter ersatzfrei ist, zum Beispiel:da kam ein Streifzug und raubte sie, und die Knechte erschlug er mit dem Schwerte!? Dieser erwiderte: Hier wird von Stadtwächterngesprochen.
3Er wandte gegen ihn ein: Wie weit reicht die Hütepflicht eines Lohnhüters? Bis:am Tage verzehrte mich die Hitze und der Frost nachts!? Dieser erwiderte: Hier wird ebenfalls von Stadtwächtern gesprochen. Jener entgegnete: War denn unser Vater Ja͑qobein Stadtwächter!? — Er sprach zu Laban: Ich habe dir eine übermäßige Bewachung gewährt, gleich der der Stadtwächter.
4Er wandte gegen ihn ein: Wenn ein Hirt, der seine Herde weidete, diese verlassen hat und in die Stadt gegangen ist, und ein Wolf gekommen ist und [ein Vieh] zerrissen hat, ein Löwe gekommen ist und [ein Vieh] erdrosselt hat, so sage man nicht, wenn er da wäre, würde er es gerettet haben, vielmehr schätze man ihn: könnte er es retten, so ist er ersatzpflichtig, wenn aber nicht, so ist er ersatzfrei.
5Doch wohl, wenn er zu einer Zeit gegangen ist, wenn die Leute zu gehen pflegen!? — Nein, wenn er zu einer Zeit gegangen ist, wenn die Leute nicht zu gehen pflegen. — Weshalb ist er demnachersatzfrei, wenn esdurch Verschulden begonnen und durch Mißgeschick geendet hat, ist man ja ersatzpflichtig!? —
6Wenn er die Stimme eines Löwen gehört hat und deshalb fortgegangen ist. — Wieso schätze man demnach, was sollte er denn tun!? Er sollte ihm zusammen mit anderen Hirten mit Stecken entgegentreten. —
7Wieso wird dies demnach von einem Lohnhüter gelehrt, dies sollte doch auch von einem unentgeltlichen Hüter gelten, denn der Meister ist es ja, welcher sagt, ein unentgeltlicher Hüter, der mit anderen Hirten zusammen [dem Löwen] mit Stöcken entgegentreten konnte und dies nicht getan hat, sei ersatzpflichtig!? — Ein unentgeltlicher Hüter unentgeltlich, ein Lohnhüter gegen Bezahlung. —
8Bis zu welchem Lohne? — Bis zu ihrem Werte. — Wo finden wir denn, daß ein Lohnhüter für Unfälle ersatzpflichtig sei!? — Er erhält später vom Hausherrn den Ersatz.
9R. Papa sprach zu Abajje: Welchen Nutzen hat erdemnach davon!? — [Er spart] die Anlernungdes Tieres, oder auch die Bemühung.
10R. Ḥisda und Rabba b. R. Hona halten nichts von der Lehre Rabbas, denn er kann zu ihmsagen: ich zahle dir deshalb Lohn, damit du ihnen eine besondere Wachsamkeit angedeihen läßt.
11Einst führte der Lastträger Bar Ada Vieh über einen Steg des Naraš, und eines stieß ein anderes ins Wasser hinein. Als er darauf vor R. Papa kam, verurteilte er ihn. Jener sprach: Was sollte ich denn tun!? Dieser erwiderte: Du solltest sie einzeln hinüberführen. Jener entgegnete: Weißt du es denn von deinem Vetter, daß er sie einzeln hinüberführen konnte!? Dieser erwiderte: Bereits haben andere vor dir darüber geklagt, und niemand achtete auf sie.
12Einst gab Ajbu dem Ron ja Flachs zur Verwahrung; da kam Šabo und nahm ihn ihm weg. Später wurde der Dieb entdeckt. Als er darauf vor R. Naḥman kam, verurteilte er ihn. Es wäre also anzunehmen, daß er gegen R. Hona b. Abin streitet,
13denn R. Hona b. Abin ließ sagen: Wenn es durch Gewalt gestohlen worden ist und der Dieb entdeckt wird, so kann er, wenn er unentgeltlicher Hüter ist, wenn er will, schwören, und wenn er will, mit ihm einen Prozeßführen; ist er aber Lohnhüter, so muß er mit ihm einen Prozeß führen und kann nicht schwören.
14Raba erwiderte: Da waren Kriegsleute anwesend, und wenn er seine Stimme erhoben hätte, würden sie gekommen sein und ihn gerettet haben.
15EIN WOLFIST KEIN UNGLÜCKSFALL, ZWEI WÖLFE SIND EIN UNGLÜCKSFALL. R. JEHUDA SAGT, ZUR ZEIT EINER WOLFSPLAGEGILT AUCH EIN EINZELNER WOLF ALS UNGLÜGKSFALL.
16ZWEI HUNDE SIND KEIN UNGLÜCKSFALL. JADDUA͑ DER BABYLONIER SAGTE IM NAMEN R. MEÍRS: [KOMMEN SIE] VON EINER SEITE, SO IST DIES KEIN UNGLÜCKSFALL, WENN VON ZWEI SEITEN; SO IST DIES EIN UNGLÜCKSFALL. EIN WEGELAGERERIST EIN UNGLÜCKSFALL. EIN LÖWE, EIN BÄR, EIN LEOPARD, EIN PANTHER UND EINE SCHLANGE SIND UNGLÜCRSFÄLLE.
17DIES NUR, WENN SIE VON SELBST GEKOMMEN SIND, HAT ER ABER [DAS VIEH] NACH EINEM ORTE GEFÜHRT, WO SCHAREN VON WILDEN TIEREN UND WEGELAGERER VORHANDEN SIND, SO IST DIES KEIN UNGLÜCKSFALL.
18IST [DAS VIEH] AUF GEWÖHNLICHE WEISE VERENDET, SO IST DIES EIN UNGLÜCKSFALL, WENN ER ES ABER GEQUÄLT HATUND ES VERENDET IST, SO IST DIES KEIN UNGLÜCKSFALL. IST ES AUF DIE SPITZE EINES FELSEN GESTIEGENUND ABGESTÜRZT, SO IST DIES EIN UNGLÜCKSFALL, WENN ER ES ABER AUF DIE SPITZE EINES FELSEN GEBRACHT HAT UND ES ABGESTÜRZT IST, SO IST DIES KEIN UNGLÜCKSFALL.
19GEMARA. Es wird ja aber gelehrt, daß ein einzelner Wolf ein Unglücksfall sei!? R. Naḥman b. Jiçḥaq erwiderte: Dies gilt von der Zeit einer Wolfsplage, und zwar nach R. Jehuda.
20EIN WEGELAGERER IST EIN UNGLÜCKSFALL. Weshalb denn, sollte doch Mann gegen Mann treten!? Rabh erwiderte: Ein bewaffneter Räuber.
21Sie fragten: Wie ist es, wenn der Räuber bewaffnet ist und der Hirt ebenfalls bewaffnet ist: sagen wir, ein Mann müsse gegen einen Mann treten, oder aber sagen wir, jener setzte sein Leben ein, dieser aber brauchte sein Leben nicht einzusetzen? — Es ist einleuchtend, [daß wir sagen], jener setzte sein Leben ein, dieser aber brauchte sein Leben nicht einzusetzen. Abajje fragte Raba: Wie ist es, wenn der Hirt [den Wegelagerer] traf und zu ihm sprach: du elender Dieb, an jenem Orte befinden wir uns,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.