Bava Mezia — Blatt 97a

1das Recht!? Da schwieg Rabh.

2Die Halakha ist wie R. Kahana und R. Asi, daß er ihm die zerbrochene [Axt] zurückgebe und den Betrag bis zu einer guten zuzahle.

3Einst lieh jemand einen Eimer von seinem Nächsten und er zerbrach. Als er hierauf vor R. Papa kam, sprach er zu ihm: Geh, hole Zeugen, daß du damit nicht ungewöhnlich verfahren bist, sodann bist du ersatzfrei.

4Einst lieh jemand eine Katze von seinem Nächsten; da taten sich die Mäuse zusammen und töteten sie. Hierauf saß R. Aši und dachte darüber nach: wie ist es in einem solchen Falle, gilt dies als durch die Arbeit verendetoder nicht? Da sprach R. Mordekhaj zu R. Aši: Folgendes sagte Abimi aus Hagron ja im Namen Rabas: für einen Menschen, den Weiber getötet haben, gibt es kein Rechtund keinen Richter.

5Manche erzählen: Sie hatte sich mit Mäusen überfressen, erkrankte dann und verendete. Darauf saß R. Aši und dachte darüber nach: wie ist es in einem solchen Falle? Da sprach R. Mordekhaj zu R. Aši: Folgendes sagte Abimi aus Hagronja: für einen Menschen, den Weiber getötethaben, gibt es kein Recht und keinen Richter.

6Raba sagte: Wenn jemand etwas von seinem Nächsten borgen und ersatzfrei seinwill, so spreche erzu ihm: reiche mir einen Trunk Wasser; dies ist dann ein Entleihen samt dem Eigentümer.

7Wenn dieser aber schlau ist, so erwidere er ihm: zuerst borge, nachher gebe ich dir zu trinken.

8Raba sagte: Ein Kinderlehrer, ein Pflanzer, ein Schlächter, ein Bader und ein städtischer Barbiergelten sämtlich zur Zeit, wenn sie ihren Beruf ausüben, hinsichtlich des Entleihensals mitentliehene Eigentümer.

9Die Jünger sprachen zu Raba: Der Meister ist unsentliehen. Da nahm er es übel und sprach zu ihnen: Ihr wollt mich um mein Geld bringen; im Gegenteil, ihr seid mir entliehen, denn ich kann mit euch von einem Traktate zum anderenübergehen, ihr aber könnt es nicht.

10Dies ist aber nichts; er war ihnen entliehen an den Tagen der Festvorträge, und sie waren ihm entliehen an den übrigen Tagen.

11Einst vermietete Mari Mar b. Ḥanina an die Ḥozäer einen Maulesel, und er ging mit ihnen hinaus, um mit ihnen die Last aufzuladen; da begingen sie eine Fahrlässigkeit und [der Maulesel] verendete. Als sie hierauf vor Raba kamen, verurteilte er sie. Die Jünger sprachen zu Raba: Dies ist ja eine Fahrlässigkeit im Beisein des Eigentümers!? Da wurde er verlegen. Später stellte es sich heraus, daß er hinausgegangen war, um die Ladung zu überwachen. —

12Einleuchtend ist es, daß er verlegen war, nach demjenigen, welcher sagt, man sei bei einer Fahrlässigkeit im Beisein des Eigentümers ersatzfrei, weshalb aber war er verlegen nach demjenigen, welcher sagt, man sei ersatzpflichtig!? —

13Sie hatten keine Fahrlässigkeit begangen, vielmehr war er gestohlen worden und beim Diebe auf gewöhnliche Weise verendet. Als sie hierauf vor Raba kamen, verurteilteer sie. Die Jünger sprachen zu Raba: Dies ist ja ein Diebstahl im Beisein des Eigentümers!? Da wurde er verlegen. Später stellte es sich heraus, daß er hinausgegangen war, um die Ladung zu bewachen.

14WENN JEMAND EINE KUH ENTLIEHEN HAT, EINEN HALBEN TAG LEIHWEISE UND EINEN HALBEN TAG ZUR MIETE, HEUTE LEIHWEISE UND MORGEN ZUR MIETE, ODER WENN ER EINE GEMIETET UND EINE ENTLIEHEN HAT, UND [EINE] VERENDET IST, UND DER VERLEIHER SAGT, DIE ENTLIEHENE SEI VERENDET, BEZIEHUNGSWEISE, SIE SEI AM TAGE, AN DEM SIE ENTLIEHEN WAR, VERENDET, BEZIEHUNGSWEISE SIE SEI ZUR

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.