Bechorot — Blatt 11a
1Dieser [Schriftvers] spricht von der Erschwingung.
2R. Naḥman sagte: Die Halakha ist wie die Weisen. – Wieviel? R. Joseph erwiderte: Sogar ein Schindlingim Werte eines Danaqa. Raba sagte: Auch wir haben es gelernt: Ob groß oder klein. –
3Selbstverständlich!? – Man könnte glauben, so wenig nicht, oder mit einem Schindling nicht, so lehrt er uns.
4R. Jehuda der Fürst hatte einen Erstling eines Esels, da sandte er zu R. Tryphon und ließ ihn fragen: Wieviel muß ich dem Priester geben? Dieser erwiderte: Sie sagten: der Freigebige einen Sela͑, der Knauser einen Šeqel, der Mittelmäßige einen Ragia.
5Raba sagte: Die Halakha ist, einen Ragia. – Wieviel ist dies? Drei Zuz, nahediesem und nahe jenem. –
6Es besteht ja ein Widerspruch zwischen der einen Halakha und der anderen Halakha!? – Das ist kein Widerspruch; eines, wenn er fragen kommt, und eines, wenn er selbständig handelt.
7R. Jiçḥaq sagte im Namen des Reš Laqiš : Wer einen Erstling eines Esels und kein Schaf hat, ihn auszulösen, löse ihn um seinen Wert aus. – Nach wem, wollte man sagen, nach R. Jehuda, so sagt er ja, die Tora habe darauf geachtet, daß es durch ein Schaf erfolge!? – Vielmehr, nach R. Šimo͑n.
8So lehrte es R. Aḥa. Rabina aber lehrte es als Einwurf : Bei einem Streite [zwischen] R. Jehuda und R. Šimo͑n ist ja die Halakha wie R. Jehuda,
9und auch der Autor lehrt es anonymnach R. Jehuda, und du sagst, die Halakha sei wie R. Šimo͑n!? –
10Vielmehr, du kannst auch sagen, wie R. Jehuda, denn es ist ja hierbei nicht strenger als beim Heiligenund nur als Erleichterung und nicht zur Erschwerung sagte die Tora, daß es durch ein Schaf erfolge. R. Naḥman, Sohn des R. Joseph, löste es aus, durch gekochtes Gemüse im entsprechenden Werte.
11R. Šezbi sagte im Namen R. Honas : Wenn jemand den Erstling des Esels seines Nächsten auslöst, so ist die Auslösung gültig. Sie fragten: Gehört das Ausgelöste dem Auslösenden oder gehört das Ausgelöste dem Eigentümer?
12Nach R. Šimo͑n ist dies nicht fraglich, denn da er sagt, es sei zur Nutznießung erlaubt, so ist es das Geld des Eigentümers, fraglich ist es nur nach R. Jehuda, welcher sagt, es sei zur Nutznießung verboten:
13gleicht es dem Heiligen, von dem der Allbarmherzige sagt:er gehe das Geld und erstehees, oder gleicht es nicht dem Heiligen, da es ihm mit der Differenz zugeeignet wird.
14R. Naḥman sagte : Komm und höre : Wer den Erstling des Esels seines Nächsten stiehlt, bezahle das Doppeltean den Eigentümer, denn obgleich es jetzt nicht ihm gehört, gehört es späterihm.
15Wer [ist der Autor] : wollte man sagen, R. Šimo͑n, wieso ist es jetzt nicht sein eigen ; doch wohl R. Jehuda,
16und wenn man sagen wollte, man vergleiche es mit dem Heiligen, so sagt ja der Allbarmherzige :und es gestohlen wird aus dem. Hause des Mannes, nicht aber aus dem Hause des Heiligtums. Weiter nichts hierüber.
17WENN EINE BEREITS GEWORFEN HAT UND EINE NOCH NICHT GEWORFEN HAT &C. Die Rabbanan lehrten : In welchem Falle kommt es in die Hürde, um verzehntet zu werden?
18Du kannst nicht sagen, wenn es bereits in die Hände des Priesters gekommenwar, denn wir haben ja gelernt, das Gekaufte und das Geschenkte sei frei vom Viehzehnten. Vielmehr gilt dies von einem Jisraéliten, der zehn zweifelhafte Eselserstlinge in seinem Hause hat, der für diese zehn Schafe absondere, sie verzehnte, und sie sind sein.
19Dies ist eine Stütze für R. Naḥman, denn R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha : Wenn ein Jisraélit zehn zweifelhafte Eselserstlinge hat, so sondere er für sie zehn Schafe ab, entrichte von ihnen den Zehnten und sie sind sein.
20Ferner sagte R. Naḥman im Namen des Rabba b. Abuha : Wenn ein Jisraélit zehn zweifellose Eselserstlinge in seinem Hause hat, die ihm vom Vater seiner Mutter, einem Priester, zugefallen sind, dem diese vom Vater seiner Mutter, einem Jisraéliten zugefallen waren,
21so sondere er für sie zehn Schafe ab, entrichte von ihnen den Zehnten und sie sind sein.
22Ferner sagte R. Naḥman im Namen des Rabba b. Abuha: Wenn ein Jisraélit unverzehntetes glattgestrichenesGetreide in seinem Hause hat, das ihm vom Vater seiner Mutter, einem Priester zugefallen ist, dem es vom Vater seiner Mutter, einem Jisraéliten zugefallen war, so verzehnte er es, und [der Zehnt]ist sein.
23Und beides ist nötig. Würde er nur das erste gelehrt haben, so könnte man glauben, weil es bereits abgesondertist,
24nicht aber gelte dies da, wo die Priestergaben noch nicht abgehoben worden sind.
25Und würde er nur [das andere] gelehrt haben, so könnte man glauben, weil der Zehnt von diesem selbst entrichtet werden kann, und er daliegt, in jedem Falle aber, wo ein Schaf von anderwärts geholt werden muß, gelte es nicht alsabgesondert. Daher ist beides nötig.
26R. Šemuél b. Nathan sagte im Namen R. Ḥaninas: Wenn jemand unverzehntetes
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.