Bechorot — Blatt 13b

1Wie bei deinem Nächsten; wie an deinen Nächsten durch eines, ebenso an einen Nichtjuden durch eines. –

2Erklärlich ist es nach Amemar, welcher sagt, ein Nichtjude eigne durch das Ansichziehen, wenn er der Ansicht R. Joḥanans ist, welcher sagt, nach der Tora erfolge die Eignung durch Geld und nicht durch Ansichziehen, daß es an deinen Nächsten heißt, an deinen Nächsten durch Geld, an einen Nichtjuden durch Ansichziehen,

3wozu aber heißt es an deinen Nächsten, wenn er der Ansicht des Reš Laqiš ist, welcher sagt, das Ansichziehen sei in der Tora vorgesehen: an deinen Nächsten durch Ansichziehen und an einen Nichtjuden durch Ansichziehen!? –

4Ich will dir sagen, [dies deutet darauf:] an deinen Nächsten ist die Übervorteilungzurückzugeben, nicht aber ist die Übervorteilung an einen Nichtjuden zurückzugeben. – Dies geht ja hervor aus:übervorteilt nicht einer seinen Bruder!? –

5Eines spricht von einem Nichtjuden und eines vom Heiligtume. Und beides ist nötig. Würde der Allbarmherzige nur eines geschrieben haben, so könnte man glauben, nur bei einem Nichtjuden gebe es keine Übervorteilung, wohl aber gebe es eine Übervorteilung beim Heiligtume, so lehrt er uns. –

6Allerdings ist nach demjenigen, welcher sagt, seine Beraubung sei verboten, ein Schriftvers nötig, seine Übervorteilung zu erlauben, wenn er aber der Ansicht desjenigen ist, welcher sagt, seine Beraubung sei erlaubt, so gilt dies ja um so mehr von der Übervorteilung!? – Ich will dir sagen, wenn er der Ansicht desjenigen ist, welcher sagt, seine Beraubung sei erlaubt, so ist er notgedrungen der Ansicht R. Joḥanans.

7Man wandte ein: Wenn jemand Bruchmetall von einem Nichtjuden kauft und darunter einen Götzen findet, so kann er, wenn er es an sich gezogen hat bevor er ihm das Geld gegeben hat, zurücktreten, und wenn nachdem er das Geld gegeben hat, so werfe er den Nutzen in das Salzmeer.

8Wozu ist, wenn du sagst, die Eignung erfolge durch das Geld, das Ansichziehen nötig!? – Hier handelt es sich um den Fall, wenn er sich der jisraélitischen Gerichtsbarkeit unterworfen hat. – Wozu ist demnach das Geld nötig? – Er meint es wie folgt: obgleich er das Geld gegeben hat, nur dann, wenn er es an sich gezogen hat, sonst aber nicht. –

9Demnach ist ja vom Anfangsatzeein Einwand zu erheben!? Abajje erwiderte ; Im Anfangsatze deshalb, weil es ein irrtümlicher Kauf ist.

10Raba entgegnete : Im Anfangsatze ist es ein irrtümlicher Kauf und im Schlußsatze kein irrtümlicher Kauf!? Vielmehr, erwiderte Raba, ist es im Anfangsatze und im Schlußsatze ein irrtümlicher Kauf, jedoch erscheint es im Anfangsatze, wenn er das Geld nicht gezahlt hat, nicht als Götze in der Hand eines Jisraéliten, im Schlußsatze aber, wenn er das Geld gezahlt hat, erscheint es als Götze in der Hand eines Jisraéliten. –

11Und Abajje!? – Er kann dir erwidern: Im Anfangsatze ist es ein irrtümlicher Kauf; er wußte es nicht, denn er hat ihm kein Geld gegeben; im Schlußsatze ist es kein irrtümlicher Kauf, denn da er ihm das Geld gegeben hat, so sollte er es ansehen und erst dann an sich ziehen.

12R. Aši erklärte: Wenn er es im Anfangsatze durch das Ansichziehen nicht eignet, eignet er es auch im Schlußsatze nicht durch das Ansichziehen, da er aber im Anfangsatze ‘an sich gezogen’ lehrt, lehrt er auch im Schlußsatze ‘an sich gezogen’.

13Rabina erklärte : Wenn er es im Schlußsatze durch das Ansichziehen eignet, eignet er es auch im Anfangsatze durch das Ansichziehen, nur ist der Anfangsatz wie folgt zu verstehen: wenn er nicht das Geld gegeben und es nicht an sich gezogen hat, trete er zurück. – Was heißt: demnach trete er zurück? – Er trete von seinem Worte zurück.

14Er ist der Ansicht, bei Wortengebe es Mangel an Treue; dies aber nur bei Jisraéliten Jisraéliten gegenüber, die ihr Wort halten, nicht aber bei Jisraéliten Nichtjuden gegenüber, die ihr Wort nicht halten.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.