Bechorot — Blatt 14a
1ALLE OPFERTIERE, DIE EINEN BLEIBENDENN LEIBESFEIILER HATTEN VOR IHRER HEILIGUNG UND AUSGELÖST WORDEN SIND, SIND PFLICHTIG FÜR DIE ERSTGEBURT UND DIE PRIESTERGABEN, SIE WERDEN PROFAN, UM ZUR SCHUR UND ZUR ARBEIT VERWANDT ZU WERDEN, IHRE JUNGEN UND IHRE MILCH NACH DER AUSLÖSUNG SIND ERLAUBT,
2WER SIE AUSSERHALBSCHLACHTET, IST FREI, SIE ÜBERTRAGEN NICHT [DIE HEILIGKEIT] AUF DAS EINGETAUSCHTE, UND WENN SIE VERENDEN, SIND SIE AUSZULÖSEN, AUSGENOMMEN DAS ERSTGEBORENE UND DER ZEHNT
3. IST DIE HEILIGUNG VOR DEM LEIBESFEHLER ERFOLGT, ODER WENN SIE VOR DER HEILIGUNG EINEN VORÜBERGEHENDEN LEIBESFEHLER HATTEN UND NACHHER EINEN BLEIBENDEN LEIBESFEHLER BEKOMMEN HABEN UND AUSGELÖST WORDEN SIND, SO SIND SIE VON DER ERSTGEBURT UND DEN PRIESTERGABEN FREI, SIE WERDEN NICHT PROFAN, UM ZUR SCHUR UND ZUR ARBEIT VERWANDT ZU WERDEN,
4IHRE JUNGEN UND IHRE MILCH NACH DER AUSLÖSUNG SIND VERBOTEN, WER SIE AUSSERHALBSCHLACHTET, IST SCHULDIG, SIE ÜBERTRAGEN [DIE HEILIGKEIT] AUF DAS EINGETAUSCHTE, UND WENN SIE VERENDEN, SIND SIE ZU BEGRABEN.
5GEMARA. Nur wenn sie ausgelöst worden sind, sind sie aber nicht ausgelöst worden, so sind sie frei von der Erstgeburt und den Priestergaben; demnach ist er der Ansicht, die Heiligkeit des Geldwertes verdrängt [die Pflicht] der Erstgeburt und der Priestergaben.
6SIE WERDEN PROFAN &C. Nur wenn sie ausgelöst worden sind, sind sie aber nicht ausgelöst worden, so sind sie zur Schur und Arbeit verboten. Dies ist eine Stütze für R. Elea͑zar, welcher sagt, Heiligtümer des Tempelreparaturfonds’ seien zur Schur und zur Arbeit verboten. –
7Ich will dir sagen, nein, bei der für den Altar bestimmten Heiligkeit des Geldwertes könnte eine Verwechslung entstehen. Beim sachlich Heiligen für den Altar haben die Rabbanan eine Vorbeugung getroffen, nicht aber bei Heiligem des Tempelreparaturfonds’.
8IHRE JUNGEN UND IHRE MILCH &C. ERLAUBT. In welchem Falle: wollte man sagen, wenn es trächtig wurde und geworfen hat nach der Auslösung, so ist es ja selbstverständlich, sie sind ja profan; doch wohl, wenn es trächtig war vor der Auslösung und geworfen hat nach der Auslösung.
9Demnach sind sie verboten, wenn vor der Auslösung.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.