Bechorot — Blatt 15b
1anche sagen: Du sollst schlachten und essen, du darfst davon essen erst nach dem Schlachten; man darf aber Opfertiere auslösen, um sie den Hunden zum Fressen zu geben. (Das meint er auch.)
2IHRE JUNGEN UND IHRE MILCH NACH DER AUSLÖSUNG SIND VERBOTEN. In welchem Falle: wollte man sagen, wenn sie trächtig wurden und geworfen haben nach der Auslösung, weshalb denn, sie sind ja die Jungen von Hirsch und Reh. Doch wohl, wenn sie vor der Auslösung trächtig wurden und nach der Auslösung geworfen haben; wenn aber vor der Auslösung, sind auch diese heilig.
3Woher dies? – Die Rabbanan lehrten: Männlich, dies schließt das Junge ein; weiblich, dies schließt das Eingetauschte ein.
4Ich weiß dies nur vom Jungen von fehlerfreien und dem Eingetauschten von fehlerfreien, woher dies vom Jungen der fehlerbehafteten und dem Eingetauschten von fehlerbehafteten? Wenn es heißt: wenn männlich, so schließt dies das Junge der fehlerbehafteten ein, wenn weiblich, so schließt dies das Eingetauschte der fehlerbehafteten ein.
5Was geschieht mit den Jungen [aus der Zeit] nach der Auslösung, bevor sie ausgelöstwerden? – Hierüber besteht ein Streit; mancher sagt, sie seien zur Darbringung heilig, und mancher sagt, sie seien zum Weidenheilig. –
6Was geschieht mit [den Jungen aus der Zeit] nach der Auslösung? R. Hona erwiderte : Man sperre sie in einen Raum und lasse sie verenden. Was sollte man mit ihnen sonst machen: wollte man sie darbringen, so kommen sie ja von einer verdrängten Heiligkeit, und wollte man sie auslösen, so sind sie nicht genügend [heilig], ihre Lösung zu erfassen.
7Im Westen sagten sie im Namen R. Ḥaninas, man lasse sie kurz vor ihrer Auslösung auf den Namen des betreffenden Opfers erfassen. – ‘Kurz vor ihrer Auslösung’; sind sie denn auslösbar!? – Sage vielmehr, man lasse sie kurz vor der Auslösung der Mutter auf den Namen des betreffenden Opfers erfassen. – Aus welchem Grunde? R. Levi erwiderte: Es ist zu berücksichtigen, man könnte aus ihnen ganze Herden züchten.
8Rabina fragte R. Šešeth: Darf man sie als Opfer nach Belieben erfassen lassen? Dieser erwiderte ihm: Man kann sie nicht erfassen lassen. – Weshalb? Dieser erwiderte: Es ist durch [das Wort] in deinen Torenvom Erstgeborenen zu folgern: wie man das Erstgeborene nicht als irgend ein beliebiges Opfer erfassen lassen kann, denn es heißt:doch ein Erstgeborenes, das erstgeboren dem Herrn gewidmet ist, soll keiner heiligen, ebenso kann man auch diese nicht als Opfer nach Belieben erfassen lassen.
9Übereinstimmend mit R. Šešeth wird gelehrt: Wenn Opfertiere, die vor der Heiligung mit einem bleibenden Fehler behaftet waren, ausgelöst worden sind, so ist es zur Erstgeburt und zu den Priestergaben pflichtig. Wer sie vor ihrer Auslösung oder nach ihrer Auslösung schert oder zur Arbeit verwendet, erhält nicht die vierzig [Geißelhiebe]. Sie übertragen, ob vor ihrer Auslösung oder nach ihrer Auslösung, nicht [die Heiligkeit] auf das Eingetauschte.
10Vor ihrer Auslösung gibt es bei ihnen eine Veruntreuung, nach ihrer Auslösung gibt es bei ihnen keine Veruntreuung. Ihre Jungen sind profan und fehlerfrei auszulösen, und man kann sie als jedes Opfer nach Belieben erfassen lassen. Die Regel hierbei ist: sie gelten in jeder Hinsicht als profan, nur haftet ihnen das Gebot der Schätzungan.
11Wenn aber ihre Heiligung erfolgt ist, bevor sie den Leibesfehler hatten, oder sie einen vorübergehenden Leibesfehler [vor] ihrer Heiligung hatten und nachher einen bleibenden Leibesfehler bekommen haben und ausgelöst worden sind, so sind sie frei von der Erstgeburt und den Priestergaben. Wer sie, ob vor ihrer Auslösung oder nach ihrer Auslösung, schert oder zur Arbeit verwendet, erhält die vierzig [Geißelhiebe].
12Sie übertragen, ob vor ihrer Auslösung oder nach ihrer Auslösung, [die Heiligkeit] auf das Eingetauschte. Vor ihrer Auslösung gibt es bei ihnen eine Veruntreuung, nach ihrer Auslösung gibt es bei ihnen keine Veruntreuung. Ihre Jungen sind heilig und sind fehlerfrei nicht auszulösen, und man kann sie nicht als Opfer nach Belieben erfassen lassen. Die Regel hierbei ist: sie gelten in jeder Hinsicht als heilig, nur sind sie zum Essen erlaubt.
13Die Regel im Anfangsatze schließt das Schlachten außerhalbein, daß maxi frei ist, und die Regel im Schlußsatze
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.