Bechorot — Blatt 16a

1schließt den Talg ein.

2Der Meister sagte : Sie sind fehlerfrei nicht auszulösen, und man kann sie nicht als Opfer nach Belieben erfassen lassen. Nur fehlerfreie können nicht ausgelöst werden, fehlerbehaftete aber können ausgelöst werden. Nur nach Belieben können sie nicht erfaßt werden, für ein bestimmtes Opfer aber können sie wohl erfaßt werden.

3Es kann also der Fall vorkommen, daß man sie als das betreffende Opfer erfassen läßt und sie fehlerbehaftet auslöst. Dies wäre somit eine Widerlegung R. Honas.

4R. Hona kann dir erwidern : tatsächlich können sie auch fehlerbehaftet nicht ausgelöst werden, da er aber im Anfangsatze lehrt, sie können fehlerfrei ausgelöst werden, so lehrt er entsprechend im Schlußsatze, sie können fehlerfrei nicht ausgelöst werden, und da er im Anfangsatze lehrt, als Opfer nach Beliehen, lehrt er auch im Schlußsatze, als Opfer nach Belieben.

5WER SIE AUSSERHALB SCHLACHTET, IST FREI. R. Hona lehrte : schuldig, und bezieht dies auf ein Häutchen amAuge, und zwar nach R. A͑qiba, welcher sagt, wenn sie [auf den Altar] gekommen sind, seien sie nicht herabzunehmen.

6«Sie übertragen, ob vor ihrer Auslösung oder nach ihrer Auslösung, [die Heiligkeit], nicht auf das Eingetauschte.» R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha: Das Eingetauschte nach der Auslösung muß man verenden lassen. – Weshalb? – Was sollte man damit machen: wollte man es darbringen, so kommt es ja von einer verdrängten Heiligkeit, wollte man es auslösen, so hat es nicht die Kraft, die Lösung zu erfassen; daher lasse man es verenden.

7R. A͑mram wandte ein: Mag es doch vom Eigentümer fehlerbehaftet gegessen werden, denn wodurch unterscheidet sich denn dieses vom Erstgeborenen und vom Zehnten!? Es wird nämlich gelehrt: Das Eingetauschte von Erstgeborenen und von Zehnten, sie selbst, ihre Jungen und die Jungen ihrer Jungen, bis ans Ende der Welt, gleichen dem Erstgeborenen und dem Zehnten, und sie dürfen vom Eigentümer fehlerbehaftet gegessen werden.

8Abajje erwiderte ihm: Das eine trägt den Namen seiner Mutter und das andre trägt den Namen seiner Mutter. Das eine heißt Eingetauschtes des Erstgeborenen und des Zehnten; wie Erstgeborenes und Zehnt von ihrem Eigentümer fehlerbehaftet zu essen sind, ebenso ist auch ihr Eingetauschtes zu essen.

9Und das andre trägt den Namen seiner Mutter, denn es heißt Eingetauschtes eines Opfertieres; wie ein Opfertier nur ausgelöst gegessen werden darf, ebenso darf das Eingetauschte nur ausgelöst gegessen werden, und es ist nicht stark genug, die Lösung zu erfassen.

10Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Naḥman : Woher, daß das Eingetauschte des untauglich gewordenen Opfertieres verenden zu lassen ist? Es heißt :von den Wiederkäuern unrein. – Dies ist ja nötig wegen der fünf Sündopfer, die manverenden lasse!? –

11Hinsichtlich dieser geht es hervor aus:von den hufgespalteten &c. unrein. Ebenso wird auch gelehrt: Woher, daß man die fünf Sündopfer verenden lasse? Es heißt: von den hufgespalteten unrein. – Daß man die fünf Sündopfer verenden lasse, ist ja eine überlieferte Lehre!? – Vielmehr, der Schriftvers deutet auf das Eingetauschte eines Schuldopfers. –

12Auch hinsichtlich des Eingetauschten eines Schuldopfers ist es ja eine überlieferte Lehre: was beim Sündopfer verenden zu lassen ist, ist beim Schuldopfer weiden zu lassen!? –

13Vielmehr, tatsächlich deutet es auf die fünf Sündopfer, die man verenden lasse, jedoch sind sowohl der Schriftvers als auch die Halakha nötig. Wenn nur der Schriftvers, so könnte man glauben, zum Weiden, so lehrt uns die Halakha, zum Verenden. Und wenn nur die Halakha, so könnte man glauben, wenn es geschehen ist und man von diesen fünf Sündopfern gegessen hat, habe man nur Unzulässiges begangen, jedoch kein Verbot übertreten, so lehrt er uns, daß man auch ein Verbot übertrete.

14Wenn du aber willst, sage ich : Um das, was von den Wiederkäuern kommt, mit dem zu vergleichen, was von den Huf gespalteten kommt; wie dieses verenden lassen, ebenso jenes verenden lassen.

15HAT JEMAND VON EINEM NICHTJUDEN EISERNES VIEH ÜBERNOMMEN,

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.