Bechorot — Blatt 19b
1wenn etwa um [das Erstgeborene] auszuschließen, dem ein Weibchen vorangegangen ist, so geht dies ja schon aus [den Worten] Erstling des Mutterschoßes hervor!? Vielmehr ist hieraus zu entnehmen, daß [das Wort] Erstgeborene das einer Seitengeburt folgende ausschließe.
2R. Aḥa aus Diphte sprach zu Rabina: Wenn du sagst, das in nur einer Hinsicht Erstgeborene gelte als Erstgeborenes, so ist es allerdings erklärlich, daß, wenn vorher eine männliche Seitengeburt herausgekommen ist und nachher ein Männliches durch den Mutterschoß, dieses nicht heilig ist, denn es ist ausgeschlossen durch [das Wort] Erstgeborenes, da es Erstgeborenes ist hinsichtlich des Mutterschoßes und nicht Erstgeborenes hinsichtlich der Männlichkeit.
3Wenn aber eine weibliche Seitengeburt herausgekommen ist und nachher ein Männliches durch den Mutterschoß, sollte dieses doch heilig sein, denn es ist ja Erstgeborenes hinsichtlich der Männlichkeit und Erstgeborenes hinsichtlich des Mutterschoßes!? – Am richtigsten ist es vielmehr, wie Abajje erklärt hat.
4WENN JEMAND EIN VIEH VON EINEM NICHTJUDEN GEKAUFT HAT UND NICHT WEISS, OB ES BEREITS GEWORFEN HAT ODER NICHT GEWORFEN HAT, SO GEHÖRT ES, WIE R. JIŠMA͑EL SAGT, WENN ES EINE ERSTJÄHRIGE ZIEGE IST, ENTSCHIEDEN DEM PRIESTER, DARÜBER HINAUS IST ES ZWEIFELHAFT; WENN EIN ZWEITJÄHRIGES SCHAF, ENTSCHIEDEN DEM PRIESTER, DARÜBER HINAUS IST ES ZWEIFELHAFT; WENN EINE KUH ODER EIN ESEL DRITTJÄHRIG, ENTSCHIEDEN DEM PRIESTER, DARÜBER HINAUS IST ES ZWEIFELHAFT.
5R. A͑QIBA SPRACH ZU IHM: WÜRDE DAS VIEH NUR DURCH DIE GEBURT BEFREIT WERDEN, SO HÄTTEST DU RECHT, ABER SIE SAGTEN, DAS ZEICHEN DER BEREITS ERFOLGTEN GEBURT SEI BEIM KLEINVIEH DER BLUTSCHMUTZ, BEIM GROSSVIEH DIE NACHGEBURT UND BEIM WEIBE DIE EIHAUT UND DIE NACHGEBURT.
6DIE REGEL IST VIELMEHR: IST ES SICHER, DASS ES BEREITS GEWORFEN HAT, SO ERHÄLT DER PRIESTER NICHTS, DASS ES NOCH NICHT GEWORFEN HAT, SO GEHÖRT ES DEM PRIESTER, UND IST ES ZWEIFELHAFT, SO DARF ES VOM EIGENTÜMER FEHLERBEHAFTET GEGESSEN WERDEN.
7GEMARA. Wieso ist es darüber hinaus zweifelhaft, man sollte sich doch nach der Mehrheit der Tiere richten, und die meisten Tiere werden trächtig und werfen innerhalb des ersten Jahres, wonach es entschieden bereits geworfen hat!? Demnach wäre R. Jišma͑él der Ansicht R. Meírs, der die Minderheit berücksichtigt. –
8Du kannst auch sagen, der Rabbanan, denn diese richten sich nach der Mehrheit nur dann, wenn die Mehrheit vor uns liegt, wie zum Beispiel bei den neun Läden oder dem Synedrium, bei einer Mehrheit aber, die nicht vor uns liegt, richten sich die Rabbanan nicht nach der Mehrheit. –
9Beim Minderjährigen und der Minderjährigen aber liegt ja die Mehrheit nicht vor uns, und die Rabbanan richten sich nach der Mehrheit!? Wir haben nämlich gelernt: Der Minderjährige hat und an der Minderjährigen ist die Ḥaliça und die Schwagerehe nicht zu vollziehen – so R. Meír. Sie sprachen zu ihm: Du hast recht, daß die Ḥaliça nicht zu vollziehen ist, denn im Abschnitte heißt es Mann, und man vergleiche die Frau mit dem Manne,
10weshalb aber nicht die Schwagerehe vollziehen? Dieser erwiderte: Beim Minderjährigen kann es sich herausstellen, daß er impotent, und bei der Minderjährigen kann es sich herausstellen, daß sie steril ist, sodaß sie auf ein Inzestverbot stoßen würden.
11Nach den Rabbanan aber richte man sich nach der Mehrheit; bei den Knaben, weil die meisten Knaben nicht impotent sind, und bei den Mädchen, weil die meisten Mädchen nicht steril sind.
12Vielmehr, erwiderte Raba,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.