Bechorot — Blatt 20a

1am richtigsten ist es, R. Jišma͑él ist der Ansicht R. Meírs, der die Minderheit berücksichtigt.

2Rabina erwiderte: Du kannst auch sagen, er sei der Ansicht der Rabbanan, denn die Rabbanan richten sich nach der Mehrheit nur bei einer Mehrheit, die nicht von einer Handlung abhängt, nicht aber bei einer Mehrheit, die von einer Handlung abhängt.

3Die Rabbanan lehrten: Bei einer erstjährigen Ziege gehört [das Erstgeborene] entschieden dem Priester, darüber hinaus ist es zweifelhaft; bei einem zweitjährigen Schafe gehört es entschieden dem Priester, darüber hinaus ist es zweifelhaft; bei einer drittjährigen Kuh gehört es entschieden dem Priester, darüber hinaus ist es zweifelhaft. Eine Eselin gleicht einer Kuh ; R. Jose b. R. Jehuda sagt, bei einer Eselin bis zum vierten Jahre. Bisher sind es die Worte R. Jišma͑éls.

4Als diese Worte R. Jehošua͑ berichtet wurden, sprach er zu ihnen: Geht und sagt R. Jišma͑él: Du irrst dich; würde das Vieh nur durch die Geburt befreit werden, so hättest du recht, aber das Zeichen der bereits erfolgten Geburt beim Kleinvieh ist der Blutschmutz, beim Großvieh die Nachgeburt und beim Weibe die Eihaut und die Nachgeburt.

5Ich aber sage nicht so. Vielmehr wirft eine Ziege, wenn sie mit sechs [Monaten] blutschmutzt, im ersten Jahre, und ein Schaf, wenn es mit einem Jahre blutschmutzt, im zweiten Jahre. R. A͑qiba sprach: Ich komme nicht zu dieser Norm. Vielmehr, ist es sicher, daß es bereits geworfen hat, so erhält der Priester nichts, daß es nicht geworfen hat, so gehört es dem Priester, und ist es zweifelhaft, so darf es vom Eigentümer fehlerbehaftet gegessen werden. –

6Worin besteht der Streit zwischen R. Jišma͑él und R. Jehošua͑? – Es wäre anzunehmen, daß sie darüber streiten, ob der Blutschmutz befreie. R. Jišma͑él ist der Ansicht, der Blutschmutz befreie nicht, und R. Jehošua͑ ist der Ansicht, der Blutschmutz befreie wohl. –

7Hat man Blutschmutz beobachtet, so stimmen alle überein, daß der Blutschmutz befreie, hier streiten sie aber, ob Blutschmutz zu berücksichtigen sei. R. Jišma͑él ist der Ansicht, man berücksichtige Blutschmutz nicht, und R. Jehošua͑ ist der Ansicht, man berücksichtige Blutschmutz wohl. –

8Berücksichtigt er dies etwa nicht, Raba sagte ja, am richtigsten sei es, R. Jišma͑él sei der Ansicht R. Meírs, der die Minderheit berücksichtigt!? – Er berücksichtigt dies nur erschwerend, erleichternd aber berücksichtigt er dies nicht.

9Wenn du aber willst, sage ich, er berücksichtige dies sowohl erleichternd als auch erschwerend, nur streiten sie darüber, ob es nach der Blutschmutzung abermals innerhalb des Jahres wirft; R. Jišma͑él ist der Ansicht, wenn es blutschmutzt, werfe es nicht abermals innerhalb des Jahres, und da es geworfen hat, hatte es entschieden keinen Blutschmutz, und R. Jehošua͑ ist der Ansicht, auch wenn es blutschmutzt, werfe es abermals innerhalb des Jahres.

10Ich aber sage nicht so. Vielmehr wirft eine Ziege, wenn sie mit sechs [Monaten] blutschmutzt, im ersten Jahre, und ein Schaf, wenn es mit einem Jahre blutschmutzt, im zweiten Jahre. – Welchen Unterschied gibt es zwischen seiner Lehre und seiner Ansicht? –

11Wenn es am Ende der sechs [Monate] geworfen hat, wobei zwischen ihnen eine Meinungsverschiedenheit über eine Lehre Zee͑ris besteht. Zee͑ri sagte, es gebe keinen Blutschmutz unter dreißig Tagen.

12Seine Lehre stimmt mit Zee͑ri, seine Ansicht aber stimmt nicht mit Zee͑ri.

13Wenn du willst, sage ich, beide seien der Ansicht Zee͑ris, und sie streiten über das Werfen vor der Frist.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.