Bechorot — Blatt 21b

1Es wird auch gelehrt: R. Šimo͑n b. Jehuda sagte im Namen R. Šimo͑ns, das der Frist ermangelnde komme in die Hürde zur Verzehntung. Es gleicht dem Erstgeborenen: wie das Erstgeborene vor der Frist heilig und nach der Frist darzubringen ist, ebenso ist das der Frist ermangelnde vor der Frist heilig und nach der Frist darzubringen. –

2Weshalb folgert er vom Erstgeborenen, sollte er doch von den Opfertierenfolgern? – Es ist einleuchtender, vom Erstgeborenen zu folgern, denn [sie gleichen einander hinsichtlich] der Auslösung, des Leibesfehlers, des Umtauschens und des Essens. –

3Im Gegenteil, es ist ja von den Opfertieren zu folgern, denn [sie gleichen einander hinsichtlich] des Männlichen, der Heiligkeit, der Priestergaben und des Einfachen. – “Vielmehr, R. Šimo͑n folgert dies durch [das Wort] vorüberziehen.

4Was heißt Blutschmutz? Raba erwiderte: Wie die Hirten zu sagen pflegten: Was das Leben zurückhält. Šemuél erklärte: Blutklümpchen. Man muß dies einem Weisen zeigen. – Woher weiß dies ein Weiser? R.Papa erwiderte : Einem weisen Hirten.

5R. Ḥisda sagte : Sie sagten, die Bildung der Geburt im Weibe betrage vierzigTage. Folgendes aber fragte R. Ḥisda: Wie lange bei einem Vieh? R. Papa sprach zu Abajje: Dies ist ja die Lehre Zee͑ris, denn Zee͑ri sagte, es gebe keinen Blutschmutz unter dreißig Tagen. Dies wurde nur vom Vertragengelehrt.

6Wir wissen es nun vom Kaufe von einem Nichtjuden, wie ist es, wenn man eines von einem Jisraéliten kauft? Rabh sagt, es sei entschieden Erstgeborenes, denn wenn es bereits geworfen hätte, würde dieser diesangepriesen haben.

7Šemuél sagt, die Erstgeburt sei zweifelhaft, denn dieser dachte, er brauche es zum Schlachten. R. Joḥanan sagt, es sei entschieden profan. – Weshalb? – Hätte es noch nicht geworfen, so würde dieser es ihm, da ein Verbot vorliegt, mitgeteilt haben.

8Es gibt eine Lehre übereinstimmend mit R. Joḥanan, welcher sagt, es sei profan : Hat er ihm nichtsmitgeteilt, so gehe er hin und schlachte es ohne Bedenken. Dies wäre also eine Widerlegung Rabhs und Šemuéls!? – Da obliegt diesdem Verkäufer, hierbei obliegt diesdem Käufer.

9R. ELIE͑ZER B. JA͑QOB SAGTE : HAT EIN GROSSVIEH EINEN BLUTKUCHEN AUSGESTOSSEN, SO IST ER ZU BEGRABEN, UND ES IST ERSTGEBURTSFREI.

10GEMARA. R. Ḥija lehrte: Dieser ist nicht durch Berühren und nicht durch Tragen verunreinigend. – Weshalb ist er, wenn er nicht durch Berühren und nicht durch Tragen verunreinigend ist, zu begraben? –

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.