Bechorot — Blatt 23b
1bei der einen und bei der andren, wenn sie für einen Hund [genießbar] ist, ist dieser ja für einen Hund geeignet!? – Ein Einwand.
2Der Text. Bar Pada sagte: Bei der schweren Verunreinigung, wenn die Sache für einen Proselyten, und bei der leichten Verunreinigung, wenn sie für einen Hund [genießbar] ist. R. Joḥanan aber sagt, bei der einen und bei der andren, wenn sie für einen Hund [genießbar] ist. Was ist der Grund Bar Padas? – Es heißt :ihr sollt keinerlei Aas essen, dem Fremdlinge &c; was für einen Fremdling [genießbar] ist, heißt Aas, was für einen Fremdling nicht genießbar ist, heißt nicht Aas. –
3Und der andere !? – Dies schließt den Fall aus, wenn es schon vorherstinkig war. – Und jener!? – War es schon vorher stinkig, so braucht die Schrift es nicht auszuschließen, denn es ist nichts weiter als Staub. –
4Wir haben gelernt: R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagte : Hat ein Großvieh einen Blutkuchen ausgestoßen, so ist er zu begraben, und es ist erstgeburtsfrei. Hierzu lehrte R. Ḥija, er verunreinige nicht durch Berühren und nicht durch Tragen, und hierzu sagte R. Joḥanan, hierbei haben sie das Aufgehen in der Mehrheit berührt.
5Wozu das Aufgehen in der Mehrheit, es sollte doch schon der Umstand maßgebend sein, daß es überhaupt nicht verwendbar ist!? – Auch dieser war vorher durch die Mutter verwendbar.
6Dort haben wir gelernt: R. Elie͑zer b. Ja͑qob sagte: Ist in reine Tunkeetwas Wasser gekommen, so ist sie unrein. R. Naḥman sagte im Namen des Rabba b. Abuha : Dies besagt, daß Leute aus dem gemeinen Volke verdächtig sind, Tunke zur Hälfte [mit Wasser] zu mischen. Wozu die Hälfte, auch wenn weniger als die Hälfte, wird sie ja, wenn das Minimum hinzukommt, zur Hälfte, und die Hälfte verliert sich ja nicht!?–
7Lies: bis zur Hälfte. Wenn du aber willst, sage ich: die Unreinheit der Leute aus dem gemeinen Volke ist rabbanitisch, auch die Verunreinigungsfähigkeit von Flüssigkeiten ist rabbanitisch, und die Rabbanan haben eine Maßregel getroffen nur bei der Mehrheit, nicht aber haben sie eine Maßregel getroffen bei gleichen Hälften.
8R. ŠIMO͑N B. GAMLIE͑L SAGTE : WER EIN SÄUGENDES VIEH VON EINEM NICHTJUDEN KAUFT, BRAUCHT NICHT ZU BEFÜRCHTEN, ES KÖNNTE DAS JUNGE EINES ANDERENSEIN. WER IN SEINE HERDE KOMMT UND DIE ERSTGEBÄREN DEN SÄUGEN SIEHT UND DIE ANDEREN SÄUGEN SIEHT, BRAUCHT NICHT ZU BEFÜRCHTEN, ES KÖNNTE DAS JUNGE DER EINEN ZUR ANDEREN UND DAS JUNGE DER ANDEREN ZU DIESER GEKOMMEN SEIN.
9GEMARA. R. Naḥman sagte im Namen Rabhs: Die Halakha ist im ganzen Abschnitte [nach dessen Lehren] zu entscheiden, außer bei einem Streite. R. Šešeth sprach : Ich glaube, Rabh sagte diese Lehre, als er lag und schlief. Worauf sollte sich dies beziehen: wenn auf die erste Lehre, so streiten ja hierüber R. Jišma͑él und R. A͑qiba,
10wenn auf die des R. Elie͑zer b. Ja͑qob, so ist ja die Lehre des R. Elie͑zer b. Ja͑qob knappund klar,
11wenn auf die des R. Šimo͑n b. Gamliél, so streiten sie ja hierüber in einer Barajtha, wenn auf diedes R. Jose b. Hamešullam, so sagte ja Rabh dies bereits einmal, denn Rabh sagte, die Halakha sei wie R. Jose b. Hamešullam, und wenn auf die vom Haare eines fehlerbehafteten [Erstgeborenen], so streiten ja hierüber A͑qabja b. Mahalalél und die Rabbanan!? –
12Tatsächlich bezieht er sich auf die des R. Šimo͑n b. Gamliél, nur lehrt er uns, daß der Streit in der Barajtha bedeutungslossei. –
13Wenn nun Rabh gesagt hat, die Halakha sei im ganzen Abschnitte [nach dessen Lehren] zu entscheiden, außer bei einem Streite,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.