Bechorot — Blatt 26a
1Nur von einem fehlerfreien, wenn aber von einem fehlerbehafteten, ist es erlaubt, auch wenn ein Bewährter es nicht erlaubt hat!? – Was ein Bewährter nicht erlaubt hat, nennt der Autor fehlerfrei.
2Es wäre anzunehmen, daß hierüber Tannaím streiten: Wenn man Wolle von einem fehlerfreien Erstgeborenen ausrupft, so ist sie verboten, auch wenn es einen Leibesfehler bekommen und man es geschlachtet hat. Wenn man sie von einem fehlerbehafteten ausgerupft hat und es nachher verendet ist, so ist sie nach A͑qabja b. Mahalalél erlaubt und nach den Weisen verboten. R. Jehuda sprach: Nicht hierbei erlaubt es A͑qabja b. Mahalalél, sondern beim ausgefallenen Haare des fehlerbehafteten Erstgeborenen, das man aufs Fenster gelegt hat, wenn man es nachher geschlachtet hat. In diesem Falle erlaubt es A͑qabja b. Mahalalél und die Weisen verbieten es.
3R. Jose sprach: Hierbei pflichtet mein Vater Ḥalaphta bei, daß es erlaubt sei, jedoch sagten die Weisen ausdrücklich, daß man es aufs Fenster lege, vielleicht gibt es eine Hoffnung, denn wenn man es schlachtet, ist es nach aller Ansicht erlaubt. Ist es verendet, so ist es nach A͑qabja b. Mahalalél erlaubt und nach den Weisen verboten.
4R. Jose sagt ja dasselbe, was der erste Autor!? Wahrscheinlich streiten sie über den Fall, wenn ein Bewährter es erlaubt hat.
5Der erste Autor ist der Ansicht, nur wenn ein Bewährter es erlaubt hat, sonst aber nicht, und hierzu sagte R. Jose, auch wenn ein Bewährter es nicht erlaubt hat.
6Raba erwiderte: Nein, alle stimmen überein, nur wenn ein Bewährter es erlaubt hat, nicht aber, wenn ein Bewährter es nicht erlaubt hat, und hierbei gibt er drei Ansichten; der erste Autor ist der Ansicht, sie streiten über den Fall, wenn verendet, und dasselbe gilt auch, wenn geschlachtet, nur streiten sie über den Fall, wenn verendet, um die weitgehendere Ansicht A͑qabjas hervorzuheben.
7R. Jehuda ist der Ansicht, wenn verendet, seien alle der Ansicht, daß es verboten sei, und sie streiten nur über den Fall, wenn geschlachtet, und hierzu sagt R. Jose, wenn geschlachtet, seien alle der Ansicht, daß es erlaubt sei, und sie streiten nur, wenn verendet.
8R. Naḥman sagte : Die Halakha ist wie R. Jehuda, weil mit ihm übereinstimmend in der Beḥirtha gelehrt wird. Da wird nämlich gelehrt: Wenn von einem fehlerbehafteten Erstgeborenen Haar ausgefallen ist, das man aufs Fenster gelegt hat, und man es nachher geschlachtet hat, so ist esnach A͑qabja b. Mahalalél erlaubt und nach den Weisen verboten.
9R. Naḥman b. Jiçḥaq sagte : Dies ist auch aus unsrer Mišna zu entnehmen, denn diese lehrt: Die gelockerte Wolle am Erstgeborenen ist, soweit sie [einheitlich] mit der Schurwolle erscheint, erlaubt, und was nicht [einheitlich] erscheint, verboten.
10Nach wem: wenn nach R. Jose, in dem Falle, wenn geschlachtet, so ist ja sowohl nach A͑qabja als auch nach den Rabbanan beides erlaubt,
11und in dem Falle, wenn verendet, so ist ja nach den Rabbanan beides verboten, und nach A͑qabja müßte es ja umgekehrt heißen: soweit sie [einheitlich] mit der Schurwolle erscheint, verboten, weil sie durch das Verenden verboten wird, und was nicht [einheitlich] mit der Schurwolle erscheint, erlaubt, weil sie schon vorher abgetrennt war.
12Doch wohl nach R. Jehuda; in welchem Falle, wenn verendet, so ist ja sowohl nach A͑qabja als auch nach den Rabbanan beides verboten.
13Doch wohl, wenn geschlachtet, und wenn nach A͑qabja, so sollte doch beides erlaubt sein!? Wahrscheinlich nach den Rabbanan, somit ist hieraus zu entnehmen, daß sie über den Fall streiten, wenn geschlachtet. Schließe hieraus.
14R. Jannaj fragte: Wie ist es, wenn jemand Wolle von einem fehlerfreien Brandopfer ausrupft. – ‘Ausrupft’, gibt es denn jemand, der dies erlaubt!? – Vielmehr, wie ist es, wenn Wolle von einem fehlerfreien Brandopfer ausgerupft worden ist?
15Hinsichtlich eines Sündopfers und eines Schuldopfers ist dies nicht fraglich, denn da sie zur Sühne dargebracht werden, hält mansie nicht, ebensowenig hinsichtlich des Erstgeborenen und des Zehnten, denn da sie nicht als Sühne dargebracht werden, hält mansie, fraglich ist es nur hinsichtlich eines Brandopfers. Wie ist es: kommt man dazu,
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.