Bechorot — Blatt 27a

1gebührt der Dank dem Hausherrn.

2Wenn beispielsweise ein Jisraélit die Hebe von seinem Getreidehaufen abgehoben hat, und ein anderer Jisraélit ihn trifft und zu ihm spricht: da hast du diesen Sela͑, und gib [die Hebe] dem Sohne meiner Tochter, der Priester ist, so ist dies erlaubt; wenn aber ein Priester für einen Priester, so ist es verboten. –

3Weshalb spricht der Autor nicht von [anderen] Priestergaben? – Er kann dir erwidern: die Hebe ist an sich heilig, und da es nicht ausgeweiht werden kann, irrt man sich hierbei nicht,

4von jenem aber ist nur der Geldwert heilig, somit könnte man sich hierbei irren, indem man sich sagt, ihre Heiligkeit sei durch vier Zuz auszuweihen, und mit diesen wie mit Profanem verfahren.

5Raba sagte: Außerhalb des Landes ist bei der Hebe die Hilfeleistung des Priesters auf der Tenne nicht verboten. R. Ḥama gab sie seinem Diener.

6Šemuél sagte : Die Hebe außerhalb des Landes verliert sich in der Mehrheit. Rabbaließ sie in der Mehrheit aufgehen und aß sie in den Tagen seiner Unreinheit.

7Wenn R. Hona, Sohn des R. Jehošua͑. Wein von Hebe bekam, mischte er zwei Gefäße Profanes mit einem Gefäße Hebe und nahm eines zurück; sodann mischte er eines mit einem.

8Ferner sagte Šemuél : Man darf [Getreide] aus dem Auslande nach und nach essen und die Hebe erst nachher absondern.

9Ferner sagte Šemuél: Hebe aus dem Auslande ist nur dem verboten, dem die Unreinheit aus dem Körperkommt. Dies gilt nur vom Essen, hinsichtlich der Berührung aber ist nichts dabei.

10Rabina sagte: Daher darf eine Menstruierende die Teighebe abschneiden und ein minderjährigerPriester sie essen. Ist kein minderjähriger Priester anwesend, so nehme sie sie mit der Spitze einer Schaufel und werfe sie ins Feuer, sodann sondere sie eine andre Teighebe ab, damit das Gesetz von der Teighebe nicht in Vergessenheit gerate, und ein erwachsener Priester esse sie.

11R. Naḥman, R. A͑mram und Rami b. Ḥama reisten auf einem Schiffe, und R. A͑mram entfernte sich zur Verrichtung der Notdurft. Da kam ein Weib, trat vor sie hin und sprach zu ihnen: Darf ein Leichenunreiner untertauchen und Hebe aus dem Auslande essen? Da sprach R. Naḥman zu Rami b. Ḥama:

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.