Bechorot — Blatt 28b

1Dies geht auch aus unsrer Mišna hervor: R. Meír sagt, da es ohne [Erlaubnis eines] Bewährten geschlachtet worden ist, sei es verboten. Schließe hieraus, daß R. Meír ihn maßregelt. Schließe hieraus.

2Sie fragten: wegen der sich verändernden, und alleverändern sich, oder aber verändern sich manche und manche verändern sich nicht. –

3In welcher Hinsicht ist dies von Bedeutung? – Zeugen als falsch zu überführen; wenn du sagst, alle verändern sich, sind esFalschzeugen, und wenn du sagst, manche verändern sich und manche verändern sich nicht, verlasse man sich auf sie. Wie ist es nun? –

4Komm und höre: Rabba b. Bar Ḥana sagte: R. Jošija aus Uša sprach zu mir: Komm, ich will dir zeigen, wie Häutchen am Auge sich verändern. Wenn er sagte: Komm, ich will dir zeigen, so gibt es demnach manche, die sich verändern, und manche, die sich nicht verändern.

5WENN JEMAND, DER NICHT BEWÄHRTER IST, DAS ERSTGEBORENE BESICHTIGT, UND MAN ES AUF SEINE ENTSCHEIDUNG HIN GESCHLACHTET HAT, SO IST ES ZU BEGRABEN, UND ER ERSETZE ES AUS SEINEM VERMÖGEN. Demnach lehrt eine anonyme Mišna nach R. Meír? – Vielleicht gilt dies von einem Häutchen am Auge, nach aller Ansicht.

6Es wird gelehrt: Wenn er Ersatz leistet, zahle er ein Viertel für ein Kleinvieh und die Hälfte für ein Großvieh. – Aus welchem Grunde? R. Papa erwiderte : Bei diesem ist es ein großer Schaden und bei jenem ist es ein kleiner Schaden. –

7Demnach sollte er doch dem Schaden entsprechend ersetzen!? R. Hona b. Manoaḥ erwiderte im Namen des R. Aḥa b. Iqa: Hierbei ist die Bestimmung über die Kleinviehzüchter berührt worden.

8HAT [EIN RICHTER] EINE ENTSCHEIDUNG GETROFFEN UND DEM UNRECHTHABENDEN RECHT GEGEBEN UND DEM RECHTHABENDEN UNRECHT GEGEBEN, ODER DAS REINE ALS UNREIN UND DAS UNREINE ALS REIN ERKLÄRT, SO IST SEINE ENTSCHEIDUNG GÜLTIG, ABER ER MUSS AUS SEINER TASCHE ERSATZ LEISTEN; IST ER BEI GERICHT BEWÄHRT, SO IST ER ERSATZFREI.

9GEMARA. Es wäre anzunehmen, daß eine anonyme Mišna nach R. Meír lehrt, der wegen der Verursachungverurteilt. R. Ilea͑ erwiderte im Namen Rabhs: In dem Falle, wenn er mit der Hand genommen und gegeben hat. –

10Allerdings ist in dem Falle, wenn er dem Rechthabenden Unrecht gegeben hat, nehmen und geben mit der Hand möglich, wie ist dies aber in dem Falle möglich, wenn er dem Unrechthabenden Recht gegeben hat; sagte er zu ihm: du bist frei, so hat er ja nicht mit der Hand genommen und gegeben!? Rabina erwiderte: Wenn beispielsweise jener ein Pfand hat und er es ihm abgenommen hat.

11Das Reine als unrein erklärt hat: wenn er es mit einem Kriechtiere berührthat. Das Unreine als rein erklärt hat: wenn er es mit seinen Früchten vermischt hat.

12EINST LIESS R. TRYPHON EINE KUH. DER DIE GEBÄRMUTTER ENTFERNT WORDEN WAR, DEN HUNDEN ZUM FRESSEN GEBEN. ALS DIE SACHE VOR DIE WEISEN ZU JABNE KAM, ERLAUBTEN SIE SIE.

13DER ARZT THEODOS SAGTE NÄMLICH, KEINE KUH UND KEINE SAU KOMME AUS ALEXANDRIEN IN ÄGYPTEN, DER MAN NICHT VORHER DIE GEBÄRMUTTER AUSGESCHNITTEN HÄTTE, DAMIT SIE NICHT WERFE.

14R. TRYPHON SPRACH: DEIN ESEL IST HIN, TRYPHON! DA SPRACH R. A͑QIBA ZU IHM: TRYPHON, DU BIST BEI GERICHT BEWÄHRT, UND WER BEI GERICHT BEWÄHRT IST, IST NICHT ERSATZPFLICHTIG.

15GEMARA. Es sollte ja schon der Umstand genügen, daß er sich in einer Lehregeirrt hat, und wer sich in einer Lehre geirrt hat, kann ja widerrufen!? –

16Er sagte dies und noch etwas: erstens kann, wer sich in einer Lehre geirrt hat, widerrufen, und auch wenn du dich in der Beurteilung geirrt haben solltest, bist du bei Gericht bewährt, und wer bei Gericht bewährt ist, ist nicht ersatzpflichtig.

17WENN JEMAND BELOHNUNG FÜR DIE BESICHTIGUNG DER ERSTGEBORENEN NIMMT, SO DARF MAN AUF SEINE ENTSCHEIDUNG HIN NICHT SCHLACHTEN, ES SEI DENN, DASS ER BEWÄHRTER IST

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.