Bechorot — Blatt 2a
1WER VON EINEM NICHTJUDEN DIE GEBURT SEINES ESELS KAUFT ODER IHM, OBGLEICH MAN DIES NICHT DARF, VERKAUFT, ODER MIT IHM DARAN BETEILIGT IST, ODER VON IHM EINEN [ZUR AUFZUCHT] ÜBERNIMMT ODER IHM ÜBERGIBT, IST VON DER ERSTGEBURTSPFLICHT FREI, DENN ES HEISST : in Jisroél, NICHT ABER VON ANDEREN.
2GEMARA. Wozu dies alles? –
3Dies ist nötig. Würde er es nur vom Kaufen gelehrt haben, so könnte man glauben, weil man [die Erstgeburt] zur Heiligkeit bringt, beim Verkaufe aber, wobei man sie aus der Heiligkeit bringt, maßregle man ihn, so lehrt er uns. –
4Wozu ist dies von der Beteiligung nötig? – Dies schließt die Ansicht R. Jehudas aus, welcher sagt, man sei bei Beteiligung eines Nichtjuden erstgeburtspflichtig ; er lehrt uns, daß man nicht erstgeburtspflichtig ist. –
5Wozu ist dies von der Übernahme [zur Aufzucht] nötig? – Weil er es von der Übergabe [zur Aufzucht] lehren will. –
6Wozu ist dies von der Übergabe [zur Aufzucht] nötig? – Dies ist nötig. Man könnte glauben, man maßregle ihn, weil das Vieh selbst dem Jisraéliten gehört und jener es mit einem anderen Vieh vertauschen könnte, so lehrt er uns.
7Dort haben wir gelernt: R. Jehuda erlaubt dies bei einem Gebrochenen. Ben Bethera erlaubt es bei einem Pferde.
8Sie fragten: Welcher Ansicht ist R. Jehuda bei der Geburt? Ist da der Grund R. Jehudas, weil es ein Gebrochenes ist, und auch die Geburt ist ein Gebrochenes, oder aber gilt dies vom Gebrochenen, das ungewöhnlich ist, die Geburt aber, die nicht ungewöhnlich ist, gilt nicht als Gebrochenes?
9Komm und höre: oder ihm, obgleich man dies nicht darf, verkauft. Und R. Jehuda streitet nicht. –
10Streitet er etwa, nach deiner Auffassung, nicht hinsichtlich der Beteiligung und der Übernahme oder Übergabe [zur Aufzucht], wovon er dies ebenfalls nicht lehrt!?
11Vielmehr streitet er, und er lehrt dies nicht, ebenso streitet er auch diesbezüglich, und er lehrt dies nicht. –
12Komm und höre : R. Jehuda sagt, wenn jemand ein Vieh von einem Nichtjuden [zur Aufzucht] übernimmt und es wirft, so schätze man ihm den Wert, und er gebe die Hälfte des Wertes dem Priester, und wenn jemand ihm eines [zur Aufzucht] übergibt, obgleich man dies nicht darf, so maßregle man ihn bis zum Zehnfachen des Wertes, und er gebe den ganzen Wert dem Priester.
Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.