Bechorot — Blatt 2b

1Dies bezieht sich wohl auf die Geburt. – Nein, auf das Vieh selbst. –

2Er lehrt ja aber: den Wert!? – Lies: seinen Wert. – Er lehrt ja, daß er den ganzen Wert dem Priester gebe; was hat, wenn dies sich auf das Vieh bezieht, der Priester damit zu schaffen!? – Hier handelt es sich um den Fall, wenn er ihm ein trächtiges Vieh zur Mast gegeben hat; da man ihn wegen des Viehs maßregelt, maßregle man ihn auch wegen der Geburt.

3R. Aši sprach: Komm und höre: R. Jehuda erlaubt dies bei einem Gebrochenen, weil es nicht zu heilen ist. Wäre es aber zu heilen, so würde er es verbieten; die Geburt gleicht dem, das zu heilen ist. Schließe hieraus.

4Manche beziehen dies auf unsere Mišna: oder ihm, obgleich man dies nicht darf, verkauft. Es wäre anzunehmen, daß unsere Mišna nicht die Ansicht R. Jehudas vertritt, denn wir haben gelernt: R. Jehuda erlaubt dies bei einem Gebrochenen. –

5Du kannst auch sagen, die des R. Jehuda, denn ein Gebrochenes ist ungewöhnlich, die Geburt aber ist nicht ungewöhnlich. –

6Komm und höre : R. Jehuda sagt, wenn jemand ein Vieh von einem Nichtjuden [zur Aufzucht] übernimmt und es wirft, so schätze man ihm den Wert, und er gebe die Hälfte des Wertes dem Priester, und wenn jemand ihm eines [zur Aufzucht] übergibt, obgleich man dies nicht darf, so maßregle man ihn bis zum Zehnfachen des Wertes, und er gebe den ganzen Betrag dem Priester. Dies bezieht sich wohl auf die Geburt. – Nein, auf das Vieh. –

7Er lehrt ja aber: den Wert!? – Lies: seinen Wert. – Er lehrt ja, daß er seinen ganzen Wert dem Priester gebe, und was hat, wenn es sich auf das Vieh bezieht, der Priester damit zu schaffen!? – Hier handelt es sich um den Fall, wenn er ihm ein trächtiges Vieh zur Mast gegeben hat; da man ihn wegen des Viehs maßregelt, maßregle man ihn auch wegen der Geburt.

8R. Aši sprach: Komm und höre: R. Jehuda erlaubt dies bei einem Gebrochenen, weil es nicht zu heilen ist. Wäre es aber zu heilen, so würde er es verbieten; diese gleicht ja dem, das zu heilen ist. Schließe hieraus.

9Sie fragten: Wie ist es, wenn jemand ein Vieh der Geburten wegen verkauft? Dies ist fraglich nach R. Jehuda, und dies ist fraglich nach den Rabbanan.

10Dies ist fraglich nach R. Jehuda: vielleicht erlaubt es R. Jehuda nur beim Gebrochenen, weil man es nicht verwechseln kann, bei einem Unverletzten aber, das man verwechseln kann, verbietet er es.

11Oder aber: wenn dies von einem Gebrochenen gilt, das ganz aus seinem Besitze gekommen ist, um wieviel mehr von einem Unverletzten, das nicht aus seinem Besitze gekommen ist.

12Dies ist fraglich nach den Rabbanan: vielleicht verbieten es die Rabbanan nur bei einem Gebrochenen, weil es ganz aus seinem Besitze gekommen ist, bei einem Unverletzten aber, das nicht aus seinem Besitze gekommen ist, erlauben sie es.

13Oder aber, wenn sie es bei einem Gebrochenen verbieten, das man nicht verwechseln kann, um wieviel mehr gilt dies von einem Unverletzten, das man verwechseln kann. –

14Ist denn dies der Grund der Rabbanan, es wird ja gelehrt: Sie sprachen zu R. Jehuda: Man kann es ja belegen und werfen lassen. Demnach ist es ja wegen der Geburt [verboten]!? –

15Sie sprachen zu ihm wie folgt: Nach uns aus dem Grunde, weil man es mit einem anderen Vieh verwechseln kann, du aber erlaubst es aus dem Grunde, weil es nicht zu heilen und somit ebenso ist, als hätte man es zum Schlachten verkauft,

16aber man kann es ja belegen und werfen lassen, und da man es belegen und werfen lassen kann, behält er es.

17Hierauf sprach er zu ihnen: Wenn es werfen würde; es duldet nämlich kein Männchen. –

18Komm und höre: oder ihm [zur Aufzucht] übergibt. Er lehrt aber nicht: obgleich man dies nicht darf. –

19Er lehrt dies ja auch nicht von der Beteiligung; ist dies etwa nach deiner Auffassung erlaubt, der Vater Šemue͑ls sagte ja, die Teilhaberschaft mit einem Nichtjuden sei verboten, weil dieser ihm einen Eid schulden und beim Namen des Götzen schwören könnte, und die Tora sagt:es soll durch deinen Mund nicht gehört werden!?

20Vielmehr lehrt er es vom Verkaufe, und dies gilt auch von der Beteiligung, ebenso lehrt er es vom Verkaufe, und dies gilt auch von der Übernahme. – Weshalb lehrt er es gerade vom Verkaufe? – [Das Verbot] gilt hauptsächlich vom Verkaufe. –

21Komm und höre: R. Jehuda sagt, wenn jemand ein Vieh von einem Nichtjuden [zur Aufzucht] übernimmt und es wirft, so schätze man ihm den Wert, und er gebe die Hälfte des Wertes dem Priester, wenn jemand ihm eines [zur Aufzucht] übergibt, obgleich man dies nicht darf, so maßregle man ihn bis zum Zehnfachen des Wertes, und er gebe den ganzen Betrag dem Priester.

22Die Weisen aber sagen, sobald ein Nichtjude seine Hand dabei hat, sei es von der Erstgeburtspflicht frei.

Text: „Der Babylonische Talmud", übers. Lazarus Goldschmidt (1929, † 1950), gemeinfrei. Digitale Quelle: Sefaria.